Anhänger gehen mit fremden LKWs auf die Reise ? Genial oder bescheuert ?

    • Anhänger gehen mit fremden LKWs auf die Reise ? Genial oder bescheuert ?

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      Hallo,

      Angenommen in der Mitte von Detuschland gibts eine Firma, die Waren nach Nord/Süddeutschland schickt.
      Wenn sie waret bis LKW und Anhänger voll ist kann z.B alle 2Wochen ausgeliefert werden.

      Würde man jetzt LKW und Anhänger getrennt betrachten, dann könnte jede Woche abwechseln Anhänger und LKw
      auf Reise gehen, also schneller geliefert werden.

      Die Idee ist mit LKW nach Norden und Anhänger nach Süden zum nächsten PArkplatz fahren,
      abkoppeln, nach Norden fahren und auf dem Weg Anhänger finden, der auch nach Norden muss.
      Der Anhänger nach Süden wartet auf einen anderen LKW, der keinen Anhänger hat und wird ein Stück mitgenommen.

      Welche Probleme sehen Speditionen bei einem solchen Ansatz ?

      Anhänger könnte gestohlen werden oder ausgeraubt werden. Ist klar.
      Es könnte Software fehlen, die vorhersagt
      Prüfen des Anhängers auf Fahrtauglichkeit und ankuppeln dauert zu lange ?

      Gibt es viele Firmen, die Waren etwas zu lange lagern, um einen LKW und Anhänger voll zu bekommen.
      die von eineer solchen Lösung profitieren könnten ?

      Im obigen Beipsiel selbst wenn ein Anhänger in 3 Etappen 3 Tag reist, ist es immer noch schneller,
      als eine ganze Woche zu warten bis LKW & Anänger voll sind.

      Macht es also Sinn aus Parkplätzen Umschlagplätze zu machen, oder gibts das bereits und Ich kenne es nicht ?
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      mal noch ne rechtliche Anmerkung,


      das Abstellen eines Anhängers, bis er durch andere weitertransportiert wird, das Abstellen von Wechselbrücken wie auch Anhängertausch/Wechselbrückentausch sind im öff. Verkehrsraum, auch auf Autobahnparkplätzen jeweils genehmigungspflichtige Sondernutzungen.

      Rechtlich sauber kann der jeweilige Transportunternehmer das "Gerät" auf einem angemieteten privaten Gelände Abstellen / tauschen und so weiter, aber eben nicht im öff. Verkehrsraum auf Verkehrsflächen die dem Allgemeinwohl und damit nicht wirtschaftlichen Interesse dienen. Das Parken zum einhalten der vorgeschriebenen Lenkzeitunterbrechungen dient dem Gemeinwohl. Auch auf einem Autohof (Privatgelände, aber rechtl. meist öff. Verkehrsraum) muss es der Inhaber/Eigentümer zulassen.
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      Marc Weber schrieb:

      oder gibts das bereits und Ich kenne es nicht ?

      Das gibt es bereits seit Jahrzehnten. Nur halt nicht mit "kompletten" Anhängern sondern mit Wechselbrücken. Die werden jede Nacht zu tausenden durch ganz Deutschland jongliert und unterwegs getauscht / weiter gereicht. So schafft man es dass es einzelne Palette die Mittags in Bayern abgeholt wurde am nächsten Vormittag in Hamburg zugestellt werden kann.

      Das ist ganz normales Tagesgeschäft für jeden Stückgut-Spediteur und du versuchst gerade das Rad neu zu erfinden bzw eine Lösung zu der es gar kein Problem gibt