Hallo zusammen,
wenn man privat mit eigenem PKW im Ausland in eine Blitzerfalle tappt und die Rechnung nach Hause bekommt, kann man eigentlich das Schriftstück zu Hause als Toilettenpapier verwenden. Wie wird es dagegen beim Berufskraftfahrer gehandhabt, wenn er für eine Speditionsfirma arbeitet und diese das Knöllchen erhält? Darf der Chef, also der Arbeitgeber eigentlich dem Fahrer die Strafe in Rechnung stellen, obwohl die Geldstrafe sich hierzulande sich gar nicht vollstrecken lässt? Das betrifft auch die Fernbusfahrer und Fahrer von Mietautos.
Es gibt Fälle, wo die Vollstreckung gar nicht gegeben werden kann, wenn z.B. der Fahrer auf dem Foto gar nicht erkannbar ist, weil das Fahrzeug von hinten geblitzt wurde.
wenn man privat mit eigenem PKW im Ausland in eine Blitzerfalle tappt und die Rechnung nach Hause bekommt, kann man eigentlich das Schriftstück zu Hause als Toilettenpapier verwenden. Wie wird es dagegen beim Berufskraftfahrer gehandhabt, wenn er für eine Speditionsfirma arbeitet und diese das Knöllchen erhält? Darf der Chef, also der Arbeitgeber eigentlich dem Fahrer die Strafe in Rechnung stellen, obwohl die Geldstrafe sich hierzulande sich gar nicht vollstrecken lässt? Das betrifft auch die Fernbusfahrer und Fahrer von Mietautos.
Es gibt Fälle, wo die Vollstreckung gar nicht gegeben werden kann, wenn z.B. der Fahrer auf dem Foto gar nicht erkannbar ist, weil das Fahrzeug von hinten geblitzt wurde.
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