Busgeld in Österreich wegen CMR schein

    • Busgeld in Österreich wegen CMR schein

      Hallo zusammen,

      Hab mal ne Frage mein Mann arbeitet für nen ÖSI und hat den CMR schein nur teilweise ausgefüllt kann es sein das die ÖSIS dafür 900 euro strafe verlangen??bitte um schnelle antwort weil in DE kostet das ganze nur 25 euro busgeld
    • RE: Busgeld in Österreich wegen CMR schein

      das kommt darauf an. war es ein internat. transport? was genau hat gefehlt?
      wenn es adr-gut war und die fehlenden angaben betrafen die ware, dann war das ganze noch billig. aber prinzipiell, ihr solltet einen bescheid der öst. behörde bekommen haben und in dem steht die art des vergehens. € 900,-- werden normalerweise nicht nur mit einem "knöllchen"-zettel quittiert.
    • RE: Busgeld in Österreich wegen CMR schein

      Hallo,


      danke für die rasche antwort der straffzettel wurde anscheinend in Östreich ausgestellt und ging angeblich direkt zum Chef was ich mir nicht vorstellen kann da mein mann deutscher is und nicht in Österreich lebt oder gemeldet is <das heißt er müßte die strafe an ort und stelle bezahlen> aus ausländer so wird es in der BRD ja auch gemacht

      die BAG deutschland versicherte mir das das also nicht stimmen kann
    • RE: Busgeld in Österreich wegen CMR schein

      und wieder einmal reden die leute von der bag unsinn. denn zwischen österreich und deutschland gibt es ein bilaterales abkommen betreffend strafen. das heisst, wenn der herr gemahl in österreich erwischt wird, wird die österr. strafe in deutschland von der deutschen behörde eingetrieben. nur wenn der ordentliche wohnsitz nicht in deutschland ist, dann wird an ort und stelle kassiert.

      und das mit dem chef stimmt schon. es wird sowohl das unternehmen (in form des geschäftsführers) als auch der fahrer bestraft. also müsste der chef einspruch gegen seinen bescheid einlegen, nur ist es jetzt wahrscheinlich schon zu spät. die frist ist üblicherweise 2 wochen. und euer bescheid wird schon noch kommen. den dann genau ansehen, vielleicht findet sich ja ein haken für einen einspruch
    • morgen


      aber doch keine 900 euro und das innerhalb von 6 wochen weil hier is kein strafzettel angekommen bis jetzt und das geld hat sein chef schon abgezogen also denk ich eher das mein mann nen vorschuß von 500 euro geholt hat und net nen strafzettel bekommen hat


      trotzdem danke
    • lohnsteuerkarten gibt es bei uns schon seit 15 jahren nicht mehr, wir sind schliesslich ein modernes land. karten gibt es nur mehr zum spielen. bei uns heisst das system arbeitnehmerveranlagung und läuft so: wenn der arbeitnehmer das ganze jahr bei der gleichen firma beschäftigt ist sendet die einen jahreslohnzettel elektronisch an das finanzamt, das den steuerausglich automatisch durchführt. nur wenn man noch zusätzliche aufwendungen (sonderausgaben, aussergewöhnliche belastungen, pendlerpauschale,...) geltend machen will, muss man die entsprechenden unterlagen beim finanzamt einreichen. war der arbeitnehmer im lauf eines jahres bei mehreren firmen beschäftigt, so bekommt er bei kündigung einen lohnzettel für den jeweiligen zeitraum. und diese gesammelten werke sind dann an das finanzamt zu senden.

      hoffe alles soweit klar
    • grins

      karten spielen net schlecht dann bekommt das gleiche auch einer aus der BRD und muß er das dann mein deutschen finanzamt einreichen oder bei dem Östrreichischen finanzamt zwegs kinderfrei betrag und so.
      oder gibt es bei euch die kinder net auf dem bescheinigungen??
    • es gibt kinderbeihilfe, ist aber soweit ich weiss an den wohnsitz (des arbeitenden) in österreich gebunden. bin mir aber nicht ganz sicher. dazu noch alleinverdienerabsetzbetrag wenn der partner nichts verdient. ist beim ö-finanzamt einzureichen,da er ja auch die österr. steuern zahlt. für alle fälle aber auch mal beim d-fa nachfragen, ob es extra noch was dazu gibt.

      mit dem wohnsitz im ausland ist das halt ein problem, aber vielleicht hat die hompage vom finanzministerium etwas dazu: www.bmf.gv.at
    • Sage mal warum Strafgeld überhaupt
      - das CMR muß bei internationalen Transporte innerhalb der EU
      nicht verpflichtend mitgeführt werden - jedoch muß man
      nachweisen können was man geladen hat.

      Also andere Dokumente die dies ausweisen sollten ausreichend seien.

      Dies bekommen haute die Lehrlinge in den Schulen so gelernt!
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      Besten Gruß

      TheMaik
    • also was man den lehrlingen heute in der schule so beibringt, wahnsinn. in der "guten alten zeit" war das aber zusätzlich auch noch rechtschreibung, grammatik und vokabular, z.b. den unterschied zwischen lernen und lehren.
      also:
      ersten ist "DAS" CMR das abkommen selbst und nicht "DER" frachtbrief.
      zweitens ist ein CMR-gemässer frachtbrief natürlich innerhalb der EU nicht zwingend vorgeschrieben, ausser du hast eine CMR entsprechende versicherung, die besteht nämlich darauf. und die versicherung sollte man doch haben, oder zahlst halt alle schäden selbst.
      drittens sind lieferscheine im fernverkehr nicht ausreichend, gefordert wird ein frachtbrief, dessen minimalvoraussetzungen man eben schon in der schule lernen sollte-hoffentlich. für den frachtbrief gibt es keine formvorschrift, aber allein aus gründen der internationalen verständlichkeit hat sich das CMR-muster mit den nummerierten punkten durchgesetzt. rein theorethisch kann man den frachtbrief schreiben wie man will, aber dann muss man ihn im ernstfall eben auch dem griechischen polizisten übersetzen.