Hallo zusammen,
nach dem GÜKG haftet der interne Verkehrsleiter persönlich für alle Aufgaben, die in seinen Verantwortungsbereich fallen.
D.h. alle Bußgelder müssen vom Verkehrsleiter aus eigener Tasche bezahlt werden.
Frage: Gibt es eine Versicherung zur Deckung von Bußgeldern dieser Art?
Oder kann in den Arbeitsvertrag eine Klausel aufgenommen werden, dass der Arbeitgeber die Zahlung übernimmt?
Oder gibt es noch welche Alternativen?
Danke im Voraus!
nach dem GÜKG haftet der interne Verkehrsleiter persönlich für alle Aufgaben, die in seinen Verantwortungsbereich fallen.
D.h. alle Bußgelder müssen vom Verkehrsleiter aus eigener Tasche bezahlt werden.
Frage: Gibt es eine Versicherung zur Deckung von Bußgeldern dieser Art?
Oder kann in den Arbeitsvertrag eine Klausel aufgenommen werden, dass der Arbeitgeber die Zahlung übernimmt?
Oder gibt es noch welche Alternativen?
Danke im Voraus!