Halli Hallo,
okay Tracking und Avisierung sind dann wohl geklärte Begriffe. Dazu dann später eventuell mehr sobald ich die B/L habe.
Ob es CIP ist werde ich dann wohl auch fragen müssen (die müssen schon arg von mir genervt sein ).
Hier ein kleiner Ausschnitt der Email von dem Chinesen die ich noch heute morgen bekommen habe:
"Sorry to hear about your trouble.
Please do not worry and take care.
It is no problem that our forwarder arrange the shipping to your address.
We can make DDU term to your place,´but the custom duty have to be pay by yourself.
I am sorry to say that. If you agreed that we can arrange DDU terms, you may have to pay some extra fee because now it is CIF terms.
What is your idea?"
So hier wird von CIF terms gesprochen.
Folgendes habe ich zu CIF gefunden:
"CIF ist eine klassische Seefrachtklausel. CIF erweitert die CFR-Verpflichtungen des Verkäufers. Ein Vergleich von Lieferangeboten auf CIF- oder CIP-Basis ist für den Käufer oft am transparentesten, weil dabei alle transportbedingten Nebenkosten bis zum Bestimmungsort im Importland eingeschlossen sind. Der Exporteur muss die Ware in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag transportgerecht verpackt und termingerecht an Bord des Schiffes liefern und dem Käufer die Verladung unverzüglich mitteilen. Der Verkäufer trägt alle Gefahren für die Ware, bis sie im Verladehafen an Bord des Seeschiffs geliefert ist. Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff. Neben dem Seefrachtvertrag bis zum Bestimmungshafen muss der Verkäufer auf seine Kosten, aber zugunsten des Käufers – also auf dessen Namen – eine (ggf. übertragbare) Transportversicherung zu bestimmten Mindestbedingungen abschließen, die den Käufer zur Erhebung von Ansprüchen ermächtigt (die Gefahr verbleibt beim Käufer). CIF entspricht also in etwa FOB plus reguläre Fracht- plus Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort."
"Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff" Ja wie und wenn das Schiff untergeht habe ich keinen Anspruch mehr auf Ersatz ??? Ich hoffe mal der ganze Transport ist bis vor meine Tür versichert.
Wobei DDU ja laut folgendem Text bedeutet, dass der Transport ja bis vor meine Tür versichert sein sollte:
Wichtigste Verpflichtungen der Parteien unter DDU bez. Lieferung, Gefahrenübergang und Kostenteilung bei DDU gemäß den Incoterms 2000:
(1) Verpflichtungen des Verkäufers: (a) Lieferung: Der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen zur Verfügung gestellt wird.
(b) Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen mit Ausnahme jeglichen „Zolls” für die Einfuhr im Bestimmungsland. Anmerkung: Der Begriff „Zoll” umfasst in diesem Zusammenhang die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderen Abgaben.
(2) Verpflichtungen des Käufers: (a) Dieser derart definierte „Zoll” ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen.
(b) Der Käufer hat alle Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem sie gemäß 1 (a) geliefert ist.
(3) Modifikation: Wünschen die Parteien, dass der Verkäufer die Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und Gefahren sowie einige der bei Einfuhr der Ware fällige Kosten trägt, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.
(4) Anwendung: Diese Vertragsklausel kann für jede Transportart verwendet werden; es sollte jedoch die DAT oder DAP verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord des Schiffes, auf dem Kai, am Sitz des Käufers oder einem anderen Ort stattfinden soll.
Ist ja alles echt wischi waschi formuliert. Mal so mal so. Also als normal sterblicher blickt man hier erstmal nicht durch.
Hahaaaaa ja na klar die Verzollung. Als ob es nicht schon genug Probleme gibt
Zu deinen Punkten:
- Ja natürlich habe ich eine Gewerbeanmeldung. Allerdings habe ich nur eine Steuernummer, da ich momentan noch unter die Kleingewerbe Regelung falle und eine Umsatzsteuernummer noch nicht nötig ist.
Jetzt sag bitte nicht ich benötige zwingend eine Umsatzsteuer Ident.Nummer ?!
- Ach ja die EORI-Nummer. (Post#5 ist ja schon etwas her.)Wat gut das du da nochmal drauf hinweist. Laut folgendem Abschnitt aus dem Text der Zoll Webseite benötige ich wohl eine (Stimmts ?):
Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Die EORI-Nummer ist von Personen, die in der Europäischen Union ansässig sind, in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind (Art. 9 Abs. 1 UZK). Drittländische Beteiligte sind von dem Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie erstmals als Anmelder auftreten bzw. eine Entscheidung beantragen wollen (Art. 9 Abs. 2 UZK i.V.m. Ar. 5 Abs. 6 UZK-DA).
Wenn ja beantrage ich heute noch eine.
- Zollfrei ? Sowas gibt es !??? Also mit einer Einfuhrabgabe habe ich fest gerechnet. Ich rechne mit einem Zollsatz von 2-4 %.
okay Tracking und Avisierung sind dann wohl geklärte Begriffe. Dazu dann später eventuell mehr sobald ich die B/L habe.
Ob es CIP ist werde ich dann wohl auch fragen müssen (die müssen schon arg von mir genervt sein ).
Hier ein kleiner Ausschnitt der Email von dem Chinesen die ich noch heute morgen bekommen habe:
"Sorry to hear about your trouble.
Please do not worry and take care.
It is no problem that our forwarder arrange the shipping to your address.
We can make DDU term to your place,´but the custom duty have to be pay by yourself.
I am sorry to say that. If you agreed that we can arrange DDU terms, you may have to pay some extra fee because now it is CIF terms.
What is your idea?"
So hier wird von CIF terms gesprochen.
Folgendes habe ich zu CIF gefunden:
"CIF ist eine klassische Seefrachtklausel. CIF erweitert die CFR-Verpflichtungen des Verkäufers. Ein Vergleich von Lieferangeboten auf CIF- oder CIP-Basis ist für den Käufer oft am transparentesten, weil dabei alle transportbedingten Nebenkosten bis zum Bestimmungsort im Importland eingeschlossen sind. Der Exporteur muss die Ware in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag transportgerecht verpackt und termingerecht an Bord des Schiffes liefern und dem Käufer die Verladung unverzüglich mitteilen. Der Verkäufer trägt alle Gefahren für die Ware, bis sie im Verladehafen an Bord des Seeschiffs geliefert ist. Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff. Neben dem Seefrachtvertrag bis zum Bestimmungshafen muss der Verkäufer auf seine Kosten, aber zugunsten des Käufers – also auf dessen Namen – eine (ggf. übertragbare) Transportversicherung zu bestimmten Mindestbedingungen abschließen, die den Käufer zur Erhebung von Ansprüchen ermächtigt (die Gefahr verbleibt beim Käufer). CIF entspricht also in etwa FOB plus reguläre Fracht- plus Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort."
"Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff" Ja wie und wenn das Schiff untergeht habe ich keinen Anspruch mehr auf Ersatz ??? Ich hoffe mal der ganze Transport ist bis vor meine Tür versichert.
Wobei DDU ja laut folgendem Text bedeutet, dass der Transport ja bis vor meine Tür versichert sein sollte:
Wichtigste Verpflichtungen der Parteien unter DDU bez. Lieferung, Gefahrenübergang und Kostenteilung bei DDU gemäß den Incoterms 2000:
(1) Verpflichtungen des Verkäufers: (a) Lieferung: Der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen zur Verfügung gestellt wird.
(b) Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen mit Ausnahme jeglichen „Zolls” für die Einfuhr im Bestimmungsland. Anmerkung: Der Begriff „Zoll” umfasst in diesem Zusammenhang die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderen Abgaben.
(2) Verpflichtungen des Käufers: (a) Dieser derart definierte „Zoll” ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen.
(b) Der Käufer hat alle Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem sie gemäß 1 (a) geliefert ist.
(3) Modifikation: Wünschen die Parteien, dass der Verkäufer die Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und Gefahren sowie einige der bei Einfuhr der Ware fällige Kosten trägt, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.
(4) Anwendung: Diese Vertragsklausel kann für jede Transportart verwendet werden; es sollte jedoch die DAT oder DAP verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord des Schiffes, auf dem Kai, am Sitz des Käufers oder einem anderen Ort stattfinden soll.
Ist ja alles echt wischi waschi formuliert. Mal so mal so. Also als normal sterblicher blickt man hier erstmal nicht durch.
Ahnungslos 3.0 schrieb:
Soviel zum "Transport", wie weit hast Du dich schon mit "Verzollung" befasst?
- Ich unterstelle , Firma mit Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer Ident.Nummer ?
- EORI - Nummer (siehe Post#5) liegt vor oder ist beantragt?
- Einfuhrabgaben: neben Einfuhrumsatzsteuer, hast Du geklärt ob der Laser zollfrei eingeführt werden kann oder ob Zoll anfällt?
Hahaaaaa ja na klar die Verzollung. Als ob es nicht schon genug Probleme gibt
Zu deinen Punkten:
- Ja natürlich habe ich eine Gewerbeanmeldung. Allerdings habe ich nur eine Steuernummer, da ich momentan noch unter die Kleingewerbe Regelung falle und eine Umsatzsteuernummer noch nicht nötig ist.
Jetzt sag bitte nicht ich benötige zwingend eine Umsatzsteuer Ident.Nummer ?!
- Ach ja die EORI-Nummer. (Post#5 ist ja schon etwas her.)Wat gut das du da nochmal drauf hinweist. Laut folgendem Abschnitt aus dem Text der Zoll Webseite benötige ich wohl eine (Stimmts ?):
Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Die EORI-Nummer ist von Personen, die in der Europäischen Union ansässig sind, in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind (Art. 9 Abs. 1 UZK). Drittländische Beteiligte sind von dem Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie erstmals als Anmelder auftreten bzw. eine Entscheidung beantragen wollen (Art. 9 Abs. 2 UZK i.V.m. Ar. 5 Abs. 6 UZK-DA).
Wenn ja beantrage ich heute noch eine.
- Zollfrei ? Sowas gibt es !??? Also mit einer Einfuhrabgabe habe ich fest gerechnet. Ich rechne mit einem Zollsatz von 2-4 %.
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