China ----> Deutschland

    • Halli Hallo,

      okay Tracking und Avisierung sind dann wohl geklärte Begriffe. Dazu dann später eventuell mehr sobald ich die B/L habe.

      Ob es CIP ist werde ich dann wohl auch fragen müssen (die müssen schon arg von mir genervt sein 8o ).

      Hier ein kleiner Ausschnitt der Email von dem Chinesen die ich noch heute morgen bekommen habe:

      "Sorry to hear about your trouble.
      Please do not worry and take care.
      It is no problem that our forwarder arrange the shipping to your address.
      We can make DDU term to your place,´but the custom duty have to be pay by yourself.
      I am sorry to say that. If you agreed that we can arrange DDU terms, you may have to pay some extra fee because now it is CIF terms.
      What is your idea?"

      So hier wird von CIF terms gesprochen.
      Folgendes habe ich zu CIF gefunden:

      "CIF ist eine klassische Seefrachtklausel. CIF erweitert die CFR-Verpflich­tungen des Verkäufers. Ein Vergleich von Lieferangeboten auf CIF- oder CIP-Basis ist für den Käufer oft am transparentesten, weil dabei alle transportbe­dingten Nebenkosten bis zum Bestimmungsort im Importland eingeschlossen sind. Der Exporteur muss die Ware in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag transportgerecht verpackt und termingerecht an Bord des Schiffes liefern und dem Käufer die Verladung unverzüglich mitteilen. Der Verkäufer trägt alle Gefahren für die Ware, bis sie im Verladehafen an Bord des Seeschiffs geliefert ist. Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff. Neben dem Seefrachtvertrag bis zum Bestimmungshafen muss der Verkäufer auf seine Kosten, aber zugunsten des Käufers – also auf dessen Namen – eine (ggf. übertragbare) Transportversiche­rung zu bestimmten Mindestbedingungen abschließen, die den Käufer zur Erhebung von Ansprüchen ermächtigt (die Gefahr verbleibt beim Käufer). CIF entspricht also in etwa FOB plus reguläre Fracht- plus Versicherungskosten bis zum Bestimmungsort."

      "Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff" Ja wie und wenn das Schiff untergeht habe ich keinen Anspruch mehr auf Ersatz ??? Ich hoffe mal der ganze Transport ist bis vor meine Tür versichert.

      Wobei DDU ja laut folgendem Text bedeutet, dass der Transport ja bis vor meine Tür versichert sein sollte:

      Wichtigste Verpflichtungen der Parteien unter DDU bez. Lieferung, Gefahrenübergang und Kostenteilung bei DDU gemäß den Incoterms 2000:
      (1) Verpflichtungen des Verkäufers: (a) Lieferung: Der Verkäufer liefert, wenn die nicht zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen zur Verfügung gestellt wird.
      (b) Der Verkäufer hat die Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis dorthin zu tragen mit Ausnahme jeglichen „Zolls” für die Einfuhr im Bestimmungsland. Anmerkung: Der Begriff „Zoll” umfasst in diesem Zusammenhang die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten sowie die Bezahlung von Formalitäten, Zöllen, Steuern und anderen Abgaben.
      (2) Verpflichtungen des Käufers: (a) Dieser derart definierte „Zoll” ist vom Käufer zu tragen ebenso wie alle Kosten und Gefahren, die durch sein Unterlassen, die Ware rechtzeitig zur Einfuhr frei zu machen, entstehen.
      (b) Der Käufer hat alle Gefahren des Verlusts oder der Beschädigung der Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, in dem sie gemäß 1 (a) geliefert ist.
      (3) Modifikation: Wünschen die Parteien, dass der Verkäufer die Einfuhrzollformalitäten erledigt und die dadurch bedingten Kosten und Gefahren sowie einige der bei Einfuhr der Ware fällige Kosten trägt, sollte dies durch einen entsprechenden ausdrücklichen Zusatz im Kaufvertrag deutlich gemacht werden.
      (4) Anwendung: Diese Vertragsklausel kann für jede Transportart verwendet werden; es sollte jedoch die DAT oder DAP verwendet werden, wenn die Lieferung am Bestimmungshafen an Bord des Schiffes, auf dem Kai, am Sitz des Käufers oder einem anderen Ort stattfinden soll.

      Ist ja alles echt wischi waschi formuliert. Mal so mal so. Also als normal sterblicher blickt man hier erstmal nicht durch.



      Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Soviel zum "Transport", wie weit hast Du dich schon mit "Verzollung" befasst?

      - Ich unterstelle , Firma mit Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer Ident.Nummer ?
      - EORI - Nummer (siehe Post#5) liegt vor oder ist beantragt?
      - Einfuhrabgaben: neben Einfuhrumsatzsteuer, hast Du geklärt ob der Laser zollfrei eingeführt werden kann oder ob Zoll anfällt?



      Hahaaaaa ja na klar die Verzollung. Als ob es nicht schon genug Probleme gibt :huh:


      Zu deinen Punkten:

      - Ja natürlich habe ich eine Gewerbeanmeldung. Allerdings habe ich nur eine Steuernummer, da ich momentan noch unter die Kleingewerbe Regelung falle und eine Umsatzsteuernummer noch nicht nötig ist.
      Jetzt sag bitte nicht ich benötige zwingend eine Umsatzsteuer Ident.Nummer ?!

      - Ach ja die EORI-Nummer. (Post#5 ist ja schon etwas her.)Wat gut das du da nochmal drauf hinweist. Laut folgendem Abschnitt aus dem Text der Zoll Webseite benötige ich wohl eine (Stimmts ?):

      Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Die EORI-Nummer ist von Personen, die in der Europäischen Union ansässig sind, in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind (Art. 9 Abs. 1 UZK). Drittländische Beteiligte sind von dem Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie erstmals als Anmelder auftreten bzw. eine Entscheidung beantragen wollen (Art. 9 Abs. 2 UZK i.V.m. Ar. 5 Abs. 6 UZK-DA).


      Wenn ja beantrage ich heute noch eine.


      - Zollfrei ? Sowas gibt es !??? Also mit einer Einfuhrabgabe habe ich fest gerechnet. Ich rechne mit einem Zollsatz von 2-4 %.

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    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Sarkastische Kommentare gibt es hier gratis "on top" damit muss man ggfs. leben
      Hast Du Glück, daß es die ruhige Zeit zwischen den Jahren ist und ich fast alle Problemfälle in der realen Transportwelt vor Weihnachten noch vom Tisch bekommen habe, so kann ich mich jetzt ausführlich um Problemfälle in der virtuellen Transportwelt kümmern :)

      Also mal auf die schnelle:
      Wenn der chinesische Lieferant von CIF Terms spricht, ist es das gleiche was ich als CIP bezeichne (CIF ist in der Seefracht geläufiger, CIP eher im Landverkehr - da habe ich meinen Schwerpunkt)
      Also passt, zumindest in dem Punkt braucht Du ihn nicht weiter nerven :thumbup:

      Chrnz schrieb:

      "Lieferort und Gefahrenübergang ist also auf dem Schiff" Ja wie und wenn das Schiff untergeht habe ich keinen Anspruch mehr auf Ersatz ??? Ich hoffe mal der ganze Transport ist bis vor meine Tür versichert.
      Ja stimmt, auch bei CIP/CIF ist der Gefahrenübergang auf den Käufer wie auch bei den "unversicherten" Lieferklauseln CFR/CPT
      beim Überqueren der Rehling des Seeschiffes im Abgangshafen (um es ganz präzise auszudrücken). Der Unterschied ist, daß der Verkäufer bei CIF (ich verwende ab sofort auch diesen Ausdruck), im Gegensatz zu CFR/CPT zu deinen Gunsten eine Transportversicherung abgeschlossen hat. Im Schadensfall hast Du Ansprüche gegen den Versicherer, nicht gegen den Verkäufer, dem seine Pflicht bei CIF ist es lediglich eine Transportversicherung für dich einzudecken. Vereinfacht: Wenn der Sendung nach Verladung auf das Seeschiff etwas "zustößt", mußt Du dich an den Versicherer wenden, nicht an den Verkäufer, der kann sein Geld behalten.

      Chrnz schrieb:

      Wobei DDU ja laut folgendem Text bedeutet, dass der Transport ja bis vor meine Tür versichert sein sollte:
      Ja bei DDU "delivered duties unpaid" = "frei Haus, unverzollt, unversteuert" ist der Kosten- und Risikoübergang am gleichen Ort: vor deiner Haustür . Ob der Verkäufer eine Transportversicherung abgeschlossen hat oder ob er es "auf eigenes Risiko" macht, ist für dich dabei zweitrangig.
      Du hättest im Schadenfall die Ansprüche gegen ihn direkt. Wie einfach es ist, im Schadenfall dein Geld aus China wieder zurück zu bekommen, must du selbst einschätzen.

      Bei DDU fallen für dich separat noch folgende Kosten an:
      - Deutsche Einfuhrzollabfertigung und alle damit zusammenhängenden Kosten
      - Einfuhrzoll (falls nicht zollfrei)
      - Einfuhrumsatzsteuer 19% (durchlaufender Posten, Verrechnung im Rahmen der Umsteueranmeldung)
      Zum Thema Zoll/Umsatzsteuer/Einfuhr äußere ich mich später noch separat, sonst wird der Post zu lang ;)
    • ach ja, noch als Fußnote :D
      Die Lieferbedingung "DDU" wirst Du in den aktuellen Incoterms nicht mehr finden, ist bei der Modifizierung 2010 rausgefallen und wurde durch DAP ersetzt.
      Der Begriff DDU wird aber immer noch gerne benutzt: Man sagt DDU und meint eigentlich DAP
      Nur so am Rande, wir wollen ja präzise sein , falls hier Leute mitlesen, die mehr Ahnung wie ich haben.
    • Also, nun zum Komplex Verzollung / Zoll / Einfuhrumsatzsteuer

      Chrnz schrieb:

      Ach ja die EORI-Nummer. (Post#5 ist ja schon etwas her.)Wat gut das du da nochmal drauf hinweist. Laut folgendem Abschnitt aus dem Text der Zoll Webseite benötige ich wohl eine (Stimmts ?):
      Ja!!



      Chrnz schrieb:

      natürlich habe ich eine Gewerbeanmeldung. Allerdings habe ich nur eine Steuernummer, da ich momentan noch unter die Kleingewerbe Regelung falle und eine Umsatzsteuernummer noch nicht nötig ist.
      Jetzt sag bitte nicht ich benötige zwingend eine Umsatzsteuer Ident.Nummer ?!
      Im Antrag für die EORI-Nummer wird meines Wissens auch die Umsatzsteuer-Identnummer abgefragt. Keine Ahnung ob das zwingend Voraussetzung für die Zuteilung einer EORI-Nummer ist.
      Ich würde mal sagen, Versuch macht kluch - vielleicht finde ich dazu noch was.
      Allerdings überlege ich mir wie Du als Kleinunternehmer im Sinne 19a UStG zeitnah die bei Einfuhr gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückholen willst, wenn Du keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst.
      Hast Du einen fitten Steuerberater, der sich auch ein bisschen im Außenhandel auskennt ? :D ist eher ein Steuerberater-Thema, kein Spediteurs-Thema

      Chrnz schrieb:

      - Zollfrei ? Sowas gibt es !??? Also mit einer Einfuhrabgabe habe ich fest gerechnet. Ich rechne mit einem Zollsatz von 2-4 %
      Ja sowas gibt es. Aber 2-4% halte ich "aus dem Bauch heraus" für keinen völlig weltfremden Ansatz. In die Geheimnisse des Zollltarifs können wir ggfs. später mal einsteigen, ist im Moment wahrscheinlich "too much"

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    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Im Antrag für die EORI-Nummer wird meines Wissens auch die Umsatzsteuer-Identnummer abgefragt. Keine Ahnung ob das zwingend Voraussetzung für die Zuteilung einer EORI-Nummer ist.
      Ich würde mal sagen, Versuch macht kluch - vielleicht finde ich dazu noch was.
      Zum Glück hatte ich noch einen Antrag auf Zuteilung einer EORI-Nummer im Zugriff (es geht eben nichts über eine gut strukturierte Ablage :thumbsup: )
      Beim Feld Umsatzsteueridentifikationsnummer steht als Zusatz "Falls vorhanden"
      Dann mal los....
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Hast Du Glück, daß es die ruhige Zeit zwischen den Jahren ist und ich fast alle Problemfälle in der realen Transportwelt vor Weihnachten noch vom Tisch bekommen habe, so kann ich mich jetzt ausführlich um Problemfälle in der virtuellen Transportwelt kümmern :)
      Ein Glück das es Menschen wie dich gibt die sich meinen Problemen widmen. An dieser Stelle ein großes Lob an dich und danke für die ausführlichen Antworten !
      Damit bleiben erstmal kaum noch offene Fragen und ich kann alles weiter in richtige Bahnen lenken.

      Dann werde ich dem Chinesen jetzt freundlich mitteilen, dass ich mich für die Variante DDU (neu DAP) entscheide.

      Ahnungslos 3.0 schrieb:


      Allerdings überlege ich mir wie Du als Kleinunternehmer im Sinne 19a UStG zeitnah die bei Einfuhr gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückholen willst, wenn Du keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst.
      Hast Du einen fitten Steuerberater, der sich auch ein bisschen im Außenhandel auskennt ? :D ist eher ein Steuerberater-Thema, kein Spediteurs-Thema
      Jaaa das Thema mit der Umsatzsteuer muss ich noch mit meinem Steuerberater besprechen. Ob der Fit im Außenhandel ist ? Aber ja das hoffe ich doch :D .
      Soweit ich weiß sehe ich nichts von der gezahlten Umsatzsteuer wieder. Aber wie gesagt, dass lassen wir mal besser das Thema des Steuerberaters sein. Der kennen da ne Menge coole Tricks von denen ich nichts kenne :thumbup:


      Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Im Antrag für die EORI-Nummer wird meines Wissens auch die Umsatzsteuer-Identnummer abgefragt. Keine Ahnung ob das zwingend Voraussetzung für die Zuteilung einer EORI-Nummer ist.
      Ich würde mal sagen, Versuch macht kluch - vielleicht finde ich dazu noch was.
      Zum Glück hatte ich noch einen Antrag auf Zuteilung einer EORI-Nummer im Zugriff (es geht eben nichts über eine gut strukturierte Ablage :thumbsup: )Beim Feld Umsatzsteueridentifikationsnummer steht als Zusatz "Falls vorhanden"
      Dann mal los....

      Super dann beantrage ich jetzt eine.


      Ahnungslos 3.0 schrieb:



      Chrnz schrieb:

      - Zollfrei ? Sowas gibt es !??? Also mit einer Einfuhrabgabe habe ich fest gerechnet. Ich rechne mit einem Zollsatz von 2-4 %
      Ja sowas gibt es. Aber 2-4% halte ich "aus dem Bauch heraus" für keinen völlig weltfremden Ansatz. In die Geheimnisse des Zollltarifs können wir ggfs. später mal einsteigen, ist im Moment wahrscheinlich "too much"
      Jup, laut Anfrage beim Support des Zolls wurde mir folgendes mitgeteilt:

      "Sehr geehrter Herr Zensiert,
      die Graviermaschine kann in die Codenummer 8456 1000 80 0 eingereiht werden. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,5% und 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
      Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag

      Zensiert"




      Jep "too much" trifft es ganz gut. Ich bin fürs erste gut bedient. Danke
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      @Chrnz
      Hallo,
      was macht dein "China-Import", schwimmt der Laser schon?
      Ist dieser Thread
      http://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=12593/postdays=0/postorder=asc/start=0.html
      auch von Dir , also "next level" oder arbeitet sich da ein anderer am gleichen Thema ab :)
      @Ahnungslos 3.0

      Ein frohes neues erfolgreiches und stressfreies Jahr wünsche ich !

      Zum UPDATE:

      Also meine EORI-Nummer ist beantragt und bereits angekommen. Ich habe zwar noch keinen Plan wann und wo ich die angeben muss. Aber wenigsten habe ich die schon sicher in der Tasche.

      Der Laser schwimmt laut dem Chinesen seit dem 05.01.17. Eine B/L kommt wohl in den nächsten Tagen. Das dauert wohl immer ein wenig bis die übermittelt wird. Gibt da wohl die elektronische und die "originale" Version. Ich habe die originale Version angefordert. Bin schon gespannt :)

      "Next level" ? Schön wäre es ! 8o
      NENE das bin ich nicht. Da scheint jemand genau so ungewandt zu sein wie ich.

      Ich werde mich melden sobald die B/L da ist. Das sollte (hoffentlich) nicht mehr lange dauern.

      Ein arbeitsreiches Wochenende wünsche ich. Die Nachtschicht steht schon vor der Tür :D :thumbup:



      Derrick schrieb:

      Wenn ich diesen Thread lese, stelle ich fest: Ich werde niemals irgendwas von China versuchen ins Land zu bekommen. Nicht mal ein Angebot werde ich abgeben :D
      Sollte man echt den Profis überlassen! Hut ab an "Ahnungslos".
      @Derrick
      Wer nicht wagt, der nicht gewinnt ! ;) Etwas Risiko ist immer dabei (ein gutes Beispiel ist der Unternehmer Elon Musk der ohne seine jahrelange Arbeitswut und Risikobereitschaft sowie permanentes Reinvestieren seines Vermögens ein wahres Imperium aufgebaut hat welches die Welt schon jetzt nachhaltig verändert ! Einer der größten Visionäre unserer Zeit !)
      Risiko ist manchmal natürlich etwas mit Hirnlosigkeit und Kurzschlussreaktionen verbunden. Aber ohne diese zwei Eigenschaften bringt es der einzelnen Mensch nur zu wenigen famosen dingen im Leben ;)
      Ahnungslos 3.0 ist so wie ich das bis jetzt aufgefasst habe ein wahrer Crack auf dem Gebiet :thumbsup: Btw @Ahnungslos 3.0 wenn du mal eine nette Kleinigkeit aus Holz mit Gravur benötigst sag einfach bescheid. Ich denke eine Kleinigkeit wäre als Dankeschön angemessen.
    • Soooo es gibt schon wieder Neuigkeiten.

      Folgende Email habe ich heute Nacht bekommen:

      How are you doing these days?
      Now i have to confirm that whether you have the right to export and import?
      If you have no right to export and import, you may have to find a company who have the right to help you.
      Only a company have export and import can they do the custom clearance.
      Looking forward to your kindly reply!

      Email Ende

      Was nun ? Wer kann mir bei der "custom clearance" helfen ?
      Die B/L habe ich übrigens noch immer nicht..... .
      Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
    • Chrnz schrieb:

      Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
      noch nicht wirklich :D
      Du hast jetzt Lieferbedingung DAP/DDU vereinbart , richtig?
      Aber dein Chinese macht sich jetzt wahrscheinlich Sorgen. Der hat mal drüber nachgedacht, daß er bei "DAP/DDU" ganz schön alt aussieht und es für ihn teuer werden kann, wenn Du die deutsche Einfuhrverzollung nicht auf die Reihe bekommst :) :)
    • Also weiter mit dem Projekt:

      Chrnz schrieb:

      Also meine EORI-Nummer ist beantragt und bereits angekommen. Ich habe zwar noch keinen Plan wann und wo ich die angeben muss. Aber wenigsten habe ich die schon sicher in der Tasche.
      Nun kommt Dein Auftritt!

      Chrnz schrieb:

      Now i have to confirm that whether you have the right to export and import?
      Du kannst ganz cool erwidern, daß Du Inhaber einer EORI-Nummer bist, bei den Zollbehörden registriert bist und damit, rate mal.... "the right to export and import" hast .
      Das ist zwar wirklich grob vereinfacht, aber Du willst ihm ja nur vermitteln, daß alles gut wird und Du voll im Thema bist.
      Du wirst ihm sicher nicht sagen, daß die EORI-Nummer zufällig seit ein paar Tagen bei Dir rumliegt, sondern Du bist professioneller Importeur und hast sowas einfach! ;)

      Chrnz schrieb:

      If you have no right to export and import, you may have to find a company who have the right to help you.
      Du solltest ihm kommunzieren, daß Du für die eigentliche Zollabfertigung einen "customs broker" beauftragen wirst.

      Chrnz schrieb:

      Die B/L habe ich übrigens noch immer nicht....
      Jetzt kannst Du den Ball mit vollem Speed zurückspielen:
      Damit Du die Zollabfertigung organisieren kannst, benötigst Du die.........richtig : B/L Informationen!
      Dabei ist es zunächst zweitrangig, ob Du tatsächlich schon einen Scan des B/L Dokuments bekommst oder einfach nur alle Sendungs- und Verschiffungsinformationen, die normalerweise im B/L stehen.
      Wichtig ist auch die Info, wer der Partner seines CN-Spediteurs in Hamburg ist, der die Weiterleitung zu Dir organisiert (unterstelle DAP/DDU) und dessen Kontaktdaten.

      Damit wäre dein Lieferant wieder am Zug ;)

      Chrnz schrieb:

      Wer kann mir bei der "custom clearance" helfen ?
      Entweder machst Du das mit "seinem" Spediteur in Hamburg oder Du suchst dir einen eigenen Verzollungsspediteur. Aber soweit sind wir nicht nicht .....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()