Hi, ich schreibe nächste Woche eine Klausur und verstehe die Lenk- und Ruhezeiten nicht!! Könnt ihr sie mir vielleicht an einem Beispiel erklären? Bitte ich brauche dringend Hilfe!!!
Einhaltung Lenk- und Ruhezeiten
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Was gibt's denn daran konkret nicht zu verstehen?
Pro Tag maximal 9 Stunden Lenkzeit, zweimal wöchentlich 10, maximal 4,5 am Stück, dann 45 min Pause, alle zwei Wochen 48 Stunden Pause die "in der Regel" zu Hause verbracht werden sollten, 9 Stunden Pause zwischen zwei Arbeitsschichten (die beliebig lang sein dürfen wenn die Lenkzeit darin stimmt). Bei Zweimannbesatzung darf auch im Rahmen dessen was ich schon schrieb ohne Pause des Fahrzeugs gewechselt werden, allerdings ist die Schichtlänge auf 22 Stunden begrenzt und dann ist 8 Stunden Pause dieser Besatzung angesagt.
Kann jetzt sein daß das veraltet oder zu einfach gegriffen ist und einer Ergänzung bedarf, aber damit im Kopf schreibe ich meine Tageskontrollblätter und es hat noch keiner gemeckert.Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... -
Die von Kühltaxi genannten Regeln sind komplett veraltet
die "in der Regel" zu Hause verbracht
Wenn die Wochenruhepause (45 Stunden normal!) im LKW verbracht wird, gilt sie immer als verkürzte, also 36 Stunden-Pause. Theoretisch kann man so den LKW nicht wochenlang draußen haben. WIrd aber meiner Erfahrung nach nicht kontrolliert. Die verkürzte Pause muss spätestens in der 3 Wochen nach Verkürzung nachgeholt werden (hintendranhängen an eine Tagesruhepause oder Wochenruhepause). Wobei ich nicht mehrmals hintereinander verkürzen darf. Also Woche 1 45 Stunden-Pause, Woche 2 36 Stunden-Pause Woche 3 45-Stundenpause; Woche 4 45 Stunden + 9 nachholen von der Woche 2; Woche 5 36 Stunden-Pause,...
Die Wochenruhepause muss nach spätestens 6 24-Stundenzeiträumen genommen werden.
9 Stunden Pause zwischen zwei Arbeitsschichten (die beliebig lang sein dürfen wenn die Lenkzeit darin stimmt)
11 Stunden Pause und die Schichten dürfen auch nicht beliebig lang sein, sondern die 11-Stunden-Pause muss im 24 Stunden Zeitraum genommen werden. Also:
Start: Sonntag um 22 Uhr, Dann muss die 11 Stunden Pause bis Montag 22 Uhr beendet sein.
Dreimal in der Woche kann die Tagesruhepause ohne Ausgleich von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden.
Die Tagesruhezeit kann ich auch splitten in 3 Stunden und 9 Stunden im 24 Stunden-Zeitraum, wobei die 3 Stunden immer als erstes genommen werden müssen.
dann 45 min Paus
Die 45minütige Lenkzeitunterbrechung kann ich auch splitten auf 15 Minuten und 30 Minuten. Wobei die 15 Minuten als erstes genommen werden müssen.
Die Lenkzeit in 2 aufeinanderfolgenden Wochen darf summiert maximal 90 Stunden betragen.
Bei Zweimannbesatzung darf auch im Rahmen dessen was ich schon schrieb ohne Pause des Fahrzeugs gewechselt werden, allerdings ist die Schichtlänge auf 22 Stunden begrenzt und dann ist 8 Stunden Pause dieser Besatzung angesagt.
Bei Zweimann darf 19 Stunden am Stück gefahren werden. Alle 4,5 Stunden muss gewechselt werden, aber ohne Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten. Der Vorteil liegt bei Zweimann, dass die tägliche Ruhepause immer auf 9 Stunden verkürzt ist.
Das ganze bezieht sich nicht auf Kalendertage oder Kalenderwochen, sondern auf "Lenkzeitwochen und Tage"... Also die Woche beginnt nach jeder 45 Stundenpause; Der 24 Stundenzeitraum nach jeder mind. 9 Stündigen Pause neu; der Lenkzeitblock von 4,5 Stunden nach jeder 45 minütigen Pause neu.Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland! -
Ach ja... Bei Fahrten mit Fähre/Zug kann die Pause um insgesamt 1 Stunde unterbrochen werden.
Ich fahr in den Hafen, warte 3 Stunden auf die Fähre, fahr auf die Fähre (15 Minuten), 3 Stunden Fährfahrt; fahr vom Schiff runter (15 Minuten) und fahr noch 30 Minuten bis zu einem Parkplatz. Da muss ich jetzt noch 4 Stunden Pause machen (11 Std. - 3 Std. - 3 Std. - 1 Std.).
Und die Wochenlenkzeit darf max. 56 Stunden betragen . Wobei ich dann in der nächsten Woche dann nur 34 Stunden lenken darf.Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland! -
Und was ist wenn der Fahrer zum Beispiel nicht beim beladen mithilft? Zählt das dann auch als Pause? Und was ist wen er beim beladen mithilft?
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Beispiel zum Einstieg:
Start Sonntag, 22 Uhr
Fahrt zu Ziel A: Dauer: 6 Stunden; nach 4,5 Stunden erfolgt die erste Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten, dann die restlichen 1,5 Stunden
Ankunft Ziel A: 6:45 Uhr, Montag
Abfahrt zu Ziel B: 10:30 Uhr; Dauer: 0,5 Std. ; da der kluge Fahrer es geschafft hat beim Entladen 45 Minuten Pause zu machen, beginnt hier der neue Block von 4,5 Stunden Lenkzeit; außerdem hat er es geschafft 3 Stunden am Stück zu stehen
Ankunft Ziel B: 11:00 Uhr
Abfahrt zu Ziel C: 13:30 Uhr; Fahrtdauer 9,5 Stunden; Der Fahrer hat es auch hier geschafft eine 45 Minuten Pause zu bekommen, also neuer Block von 4,5 stunden; Da jetzt aber die Pause genommen werden muss (bis 22 Uhr müssen mind. 9 Stunden am Stück sein) Fährt der Fahrer 0,5 Stunden auf einen Rasthof
Ankunft Rasthof: 14:00 Uhr; Und schon haben wir ein ProblemBis 22 Uhr muss mind. die 9 Stunden-Pause genommen werden, was aber nicht mehr möglich ist (14 + 9 = 23 Uhr) und schon haben wir den ersten Verstoß gegen die LuR obwohl die Lenkzeiten mit 6,0 + 0,5 +0,5 = 7 Std. sogar unterschritten wurden und das schon am Wochenanfang
Nun gut, weiter gehts. Da der Fahrer am morgen 3 Stunden gestanden ist, muss er jetzt nur eine 9 Stunden-Pause machen. Der Fahrer beginnt um 14:00 Uhr seine Pause. Bei 9 Stunden kann er um 23 Uhr weiterfahren. Er hat 9,5 Stunden Fahrt zum Ziel; dafür muss er 2 x 45 Minuten, also 1,5 Stunden Pause machen. Also insgesamt eine Reisezeit von 11 Stunden.
Ankunft am Ziel C: 10 Uhr, Dienstag
Abfahrt am Ziel C: 11 Uhr Fahrtdauer zu Ziel D: 0,25 Minuten; Da es der Fahrer wieder geschafft hat 45 Minuten zu stehen, beginnt ein neuer Lenkzeitblock von 4,5 Stunden, er hat aber nur noch 0,5 Stunden Lenkzeit. Außerdem muss ich beachten, dass er in spätestens 12 Stunden seine Tagesruhepause von mind. 9 Std. genommen hat. Gibt nun zwei Möglichkeiten:
1. Ich verschiebe die Beladung an Ziel D auf den nächsten Tag, damit ich sicher die LuR einhalten kann
2. Ich hoffe drauf, dass er an Ziel D spätestens um 13:45 Uhr wegkommt, weil er 0,5 Std. fahren muss (Zu Ziel D und zum Rasthof + 9 Std. Pause), ansonsten habe ich im zweiten 24-Stunden-Zeitraum bereits den 2ten Verstoß...
Ich Entscheide mich für 2tens und oh Wunder der LKW kommt um 13:30 Uhr weg und ist um 13:45 Uhr auf dem Rasthof. Und beginnt da seine Pause.
Nun wird es interessant
Fahrtdauer zu Ziel E: 8 Stunden mit 45 Min. Pause = 8,75 Std.
Der 24-Stunden-Zeitraum endet um 23 Uhr. Bis dahin hat er eine Pause von 9,25 Stunden (*aufatme, kein Verstoß!) Da ich mir die verkürzte Ruhepausen aber aufheben will, lass ich ihn 11 Stunden Pause machen; Abfahrt also um 0:45 Uhr.
Ankunft Ziel E: 9:30 Uhr, Mittwoch
Abfahrt Ziel E: 12:30 Uhr; Fahrtdauer zu Ziel F: 0,5 Std.
Ankunft Ziel F: 13:00 Uhr
Abfahrt Ziel F: 14:30 Uhr; der Fahrer hat eine Pause von 45 Minuten geschafft, neuer Lenkzeitblock.; Fahrtdauer bis Ziel G: 13,5 Std.
Wieder rechnen angesagt: Der 24 Stunden-Zeitraum endet um 0:45 Uhr, ich habe also noch 10,25 Stunden Zeit und der Fahrer hat noch 0,5 Stunden Lenkzeit übrig. Außerdem kann er um 1 Stunde verlängern, also insgesamt 1,5 Std. Lenkzeit. Da er einen neuen Lenkzeitblock zur Verfügung hat und er die 11 Stunden Pause eh nicht mehr schafft, lass ich ihn noch die 1,25 Std. fahren und verkürze die Pause auf 9 Stunden.
Ankunft Rasthof: 15:45 Uhr
Abfahrt Rasthof: 0:45 Uhr, Donnerstag
restliche Fahrtdauer bis Ziel G: 12,25 Std.
Er fährt 9 Stunden + 0,75 Min. Pause
Ankunft Rasthof: 10:30 Uhr, 11 Stunden Pause
Abfahrt Rasthof: 21:30 Uhr
Restliche Fahrtdauer bis Ziel G: 2,5 Stunden
Ankunft Ziel G: 0:00 Uhr, Freitag, Wenn ich jetzt richtig gezählt habe befinden wir uns im 5ten 24 Stunden Zeitraum.; Abladen kann er ab 7 Uhr.
Wieder Rechnen: Die nächste Pause muss er bis 21:30 Uhr gemacht haben und er kann noch zweimal die Pause auf 9 Std. verkürzen. Also muss er die Pause spätestens um 12:30 Uhr beginnen. Da mir das aber zu knapp wird mit Rückladung, lass ich ihn gleich eine Pause von 9 Std. machen, da er dann so bis 9 Uhr am nächsten Tag Zeit hat für die nächste Pause.
Entladen Ziel G: 9:00 Uhr, Freitag
Abfahrt Ziel G: 12:30 Uhr (Gott Sei dank die Pause gemacht, ansonsten hätten wir jetzt wieder einen Verstoß!)
Fahrtdauer zu Ziel H: 0,5 Std.
Ankunft Ziel H: 13:00 Uhr
Abfahrt Ziel H: 15:00 Uhr
Nun sind folgende Punkte zu beachten:
1. Er befindet sich im 6ten 24 Stunden-Zeitraum auf den eine Wochenruhepause von mind. 36 Stunden folgen muss.
2. Er hat 18 Stunden Zeit um die Tagesruhepause zu machen
3. Er hat noch 8,5 Stunden Lenkzeit
3. Wir haben diese Woche bereits 38,75 Std. Lenkzeit (wenn ich richtig gezählt habe) (wichtig für die Doppelwoche; da ich jetzt schauen muss, wie viele Stunden er die Woche davor hatte und festellte dass er da 45 Stunden gefahren ist).
Ergebnis: Er hat zwar noch 8,5 Stunden Lenkzeit über, die er auch locker schaffen würde im 24-Stunden-Zeitraum (8,5 Std. Lenkzeit + 0,75 Std. Fahrtunterbrechung + 9 Std. Pause = 18,25 Std., gut er dürfte nur 8,25 Std. fahren)Er darf aber wegen der Doppelwoche nur noch 6,25 Std. fahren. Mit 45 Min. Pause sind das 7 Stunden Reisezeit.
Er beginnt seine Wochenruhepause also um 21:45 Uhr, Freitag und kann dann wieder weiterfahren um 18:45 Uhr, Sonntag.
Man könnte sich auch entscheiden ihn sofort in die Pause zu schicken (Mehr Lenkzeit in der nächsten Woche, evtl. Wochenruhepause ausgleichen von vorhergehenden verkürzten Ruhepausen).
Ich hoff ich habe keinen Berechnungsfehler drinUnd die Arbeitszeit habe ich bei der Rechnerei jetzt nicht berücksichtigt, da es beim TE ja nur um die LuR ging
Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von KoNi ()
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Und was ist wenn der Fahrer zum Beispiel nicht beim beladen mithilft? Zählt das dann auch als Pause? Und was ist wen er beim beladen mithilft?
Das muss man aus zwei Seiten betrachten:
1. Arbeitszeitgesetz:
Wenn er Be- oder entlädt ist es Arbeitszeit; Wenn er nicht hilft, sondern im LKW sitzt ist es Bereitschaftszeit, die auch zur Arbeitszeit zählt.
Wenn er aber weiß, wie lange er steht (z.B. im Linienverkehr mit fixen Abfahrtszeiten) und nichts macht, sondern im LKW sitzt, wäre die Zeit bis zur Abfahrt dann Pausezeit im Sinne der Arbeitszeit.
2. LuR:
Für die LuR gilt, dass diese Zeiten nicht nicht als Pause gelten. Also wenn er Be- oder Entlädt darf diese Zeit z.B. nicht für die Fahrtunterbrechungs (45-Minuten Pause) oder für die Tagesruhepause angerechnet werden (deshalb ist im Tacho dann auch Arbeitszeit einzustellen und nicht Pausezeit).
Selbiges gilt für die Bereitschaftszeit (wenn er nicht weiß, wie lange er steht).
Arbeitszeitgesetze haben nichts mit der Fahrerpersonalverordnung, spricht Lenk- und Ruhezeiten, zu tun! Die Arbeitszeitgesetze widersprechen teils der FPersV..Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()
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Um die LuR wirklich zu begreifen, muss man sich von der Definition Woche und Tage trennen.
Bei den LuR beginnt eine Woche mit dem Ende der 45-Stündigen-Wochenruhepause. Ein Tag beginnt mit dem Ende des vorhergehenden 24-Stunden-Zeitraums. Eine Woche ist erreicht mit dem Ende des 6ten 24-Stunden-Zeitraums erreicht.
Für die Doppelwoche hingegen gilt der Zeitraum Montag - Sonntag.Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland! -
Zum Beispiel so eine Aufgabe: Ein Fahrer soll einen Transport von DE-Emden nach RO-Arad durchführen Entfernung: 1.560 km, Durchschnittsgeschwindigkeit: 60 km/h. Aufteilung oder Verkürzung der Tagesruhezeit sind nicht zugelassen. Am 10.11. startet er seine Tour und fährt zur Ladestelle( 07:00 - 08:00 Uhr) nach Emden. Anschließend erfolgt eine LZU wegen der Beladung, an der er sich nicht beteiligt. ( 08:00-09:00 Uhr). Schließlich erfolgt die Abfahrt in Emden(ab 09:00 Uhr). ich verstehe einfach nicht wie ich den frühestmögliche Ankunft am Bestimmungsort ermitteln kann, also wann er in Rumänien da sein wird. Trotzdem danke ich dir das du dir so viel Mühe gegeben hast, um mir das zu erklären!!
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Kein Wunder gibt es keine vernünftigen Disponenten mehr, wenn nur solche leichten Testfragen gestellt werden
Was ist daran schwer?
1. Du ermittelst die benötigte Fahrtzeit (1560 / 60 =) 26 Stunden
2. Du rechnest einfach...
10.11. (9 Std. Lenkzeit), Beginn 7:00 Uhr
Ankunft Beladestelle: 8:00 Uhr
Abfahrt Beladestelle: 9:00 Uhr (8 Std. Lenkzeit übrig) Er fährt 8 Std. + 0,75 Std. Pause = 8,75 Reisezeit bis zur nächsten Pause
Pause Beginn: 17:45 Uhr (11 Stunden Pause)
Pause Ende/Beginn Fahrt: 4:45 Uhr, 11.11. (Fahrzeit bis Ziel: (26 - 9 =) 17 Stunden); Reisezeit 9,0 Std. Lenkzeit + 0,75 Std. LZU= 9,75 Stunden Reisezeit bis zur nächsten Pause
Pause Beginn: 14:30 Uhr (11 Stunden Pause)
Pause Ende/Beginn Fahrt, 12.11.: 1:30 Uhr (Fahrzeit bis Ziel: (17 - 9 =) 8 Stunden); Reisezeit; 8,0 Std. Lenkzeit + 0,75 Std. LZU = 8,75 Stunden Reisezeit bis zur nächsten Pause/in diesem Fall Ziel
Ankunft Arad: 10:25 Uhr, 12.11.
Zur Vereinfachung kannst Du es Dir auf einem Zeitstrahl aufzeichnen...Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland! -
Ok Danke! Ich glaub langsam gehts in meine Vakuumbirne rein. Nochmals vielen Dank das du dir dafür Zeit genommen hast. Es gibt doch noch gute Menschen!!
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Koni,alles ganz gut erklärt,nur das die Bereitschaftszeit nach § 21a Arbeitszeitgesetz "nicht" zur Arbeitszeit zählt.
gruß Manne
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