externer Verkehrsleiter Gewerbeanmeldung & weitere Fragen

    • externer Verkehrsleiter Gewerbeanmeldung & weitere Fragen

      Hallo Zusammen,

      Ich werde bald meinen ersten Auftrag als externer Verkehrsleiter bekommen.
      Wie ihr vielleicht schon wisst, sind unsere Behörden nicht so die motiviertesten, weswegen unser Gewerbeamt z.B. telefonisch GAR NICHT erreichbar ist (trotz Öffnungszeiten von gefühlt 3h am Tag).
      Ich würde natürlich ein Einzelgewerbe gründen wollen, da ich noch VZ woanders tätig bin.
      Hierfür wüsste ich gern ob es sich bei der Tätigkeit des "externen Verkehrsleiters mit Beratung im Güterkraftgewerbe" (so würde ich es in der Gewerbeanmeldung beschreiben) um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, oder nicht.
      Falls ja, müsste ich beim Gewerbeamt ja zusätzlich noch meine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
      Was ich ja bei Beantragung der Lizenzen schon machen werde mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft etc.
      Deswegen kommt mir das so doppelt gemoppelt vor. Außerdem muss der Unternehmer ja auch seine Zuverlässigkeit + finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
      Dann wäre es ja schon fast 3 fach ...
      Habt ihr da Erfahrungen mit gemacht ?
    • Vollzeitjob und nebenbei Verkehrsleiter passt nicht. Du musst dann den Vollzeitjob entsprechend der Tätigkeit reduzieren. Schließlich leitet der Verkehrsleiter die Firma tatsächlich und dauerhaft, trägt das Punkterisiko und hat die Verantwortung für die Dispo, die Technik, die Lasi usw. Steht alles in der passenden EU Verordnung drin. Was für externe gilt, gilt sogar für interne. Das Einkommen sollte entsprechend der Verantwortung sein. Das solltest Du sogar in Rahmen der Ausbildung für die Prüfungen zur Zulassung als Verkehrsleiter gelernt haben. Die hast Du doch, oder ?
    • memo-lee42 schrieb:

      Hierfür wüsste ich gern ob es sich bei der Tätigkeit des "externen Verkehrsleiters mit Beratung im Güterkraftgewerbe" (so würde ich es in der Gewerbeanmeldung beschreiben) um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt, oder nicht.
      Falls ja, müsste ich beim Gewerbeamt ja zusätzlich noch meine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
      Bei der Gewerbeanmeldung m.M. nicht.
      Erst wenn du zum (externen) Verkehrsleiter eines Transportunternehmens bestellt wirst, muss fachliche Eignung (i.d.R. Fachkundeprüfung) und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden.

      Stahltrucker schrieb:

      Vollzeitjob und nebenbei Verkehrsleiter passt nicht. Du musst dann den Vollzeitjob entsprechend der Tätigkeit reduzieren.
      Gibt es hier tatsächlich Richtlinien, Verordnungen, Urteile?
      Bekannt ist für den externen Verkehrsleiter: max. für 4 Unternehmen mit zusammen 50 LKW, auch bei einem Mix angestellter VL und externer VL.
      Bsp.: angestellter VL in einem Betrieb mit 20 LKW (Vollzeit 40h) und ausserdem ext. VL beim selbst(mit)fahrenden Unternehmer mit 2 LKW.
      Wer gibt da was vor?
    • Guggst Du VO(EG)1071/2009


      Zu allem weiteren gibt es genügend Schriften von IHKs.

      Übrigens freue ich mich persönlich auf gewisse Kontakte mit Nebenbei-Verkehrsleitern. Ich Frage mich wie der Job, welcher auch die Kontrolle der LuRz, der Technik, der Rechnungslegung, die Einhaltung der Prüffristen usw beinhaltet gerade in einen Verkehrsunternehmen nebenbei gemacht werden kann. Und ja, es gibt mittlerweile auch schon Urteile dazu.

      Einfaches Beispiel von vor einigen Jahren ist ein Showtruck eines Tk-Transportunternehmens, bei welchem unzulässige techn Änderungen festgestellt wurden. Da rede ich nicht von Lampen, auch wenn die auch angesprochen wurden. Der Verkehrsleiter wurde wegen Vernachlässigung der Kontrollpflichten verurteilt