Fahrervermietung

    • Fahrervermietung

      Morgen zusammen. Aufgrund der aktuellen Lage habe ich mehrere Fahrer zuhause.
      Ein mir bekanntes Unternehmen hat mich gefragt, ob ich 1, 2 Fahrer für 4 Wochen vermieten würde. Da ich sowas noch nicht gemacht und auch nur in Erwägung gezogen habe, habe ich da keine Ahnung davon.
      Geht das relativ einfach? Was muss ich beachten, kennt sich da jemand besser aus?
      Danke und Gruß Matthias
    • Arbeitnehmerüberlassung ist ein ganz heisses Eisen, einfacher geht es sicherlich wenn der Kunde dir die Fahrzeuge vermietet und du dann seine Touren mit seinen Fahrzeugen und deinen Fahrern fährst und du dafür eine Tagespauschale bekommst die mindestens Fahrer und LKW Miete beinhaltet, Maut und Kraftstoff 1:1 an den Kunden weiterberechnen und fertig ist die Laube. Aber Arbeitnehmerüberlassung ist meiner Meinung nach nicht gestattet, es sei denn du hast ein dafür angemeldetes Gewerbe.
    • Direkt Fahrer "vermieten" geht nur, wenn Du eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hast. Wie da genau die Anforderungen sind weiß ich nicht, aber ich vermute mal ähnlich für eine EU-Lizenz.

      Einzig legaler Weg (wie Fuchs schon geschrieben hat): Der Kunde vermietet Dir die LKWs und Du fährst mit Deinen Fahrern und eigener EU-Lizenz die Touren und stellst dafür wieder eine Transportrechnung an den Kunden zurück.
      Ich würde auch alles voll hin und her berechnen und nicht irgend was intern aufrechnen
    • Sobald du Menschen vermietest, bist du zwangsläufig in der Arbeitnehmer-Überlassung. Dafür muss du das angemeldet haben (Gewerbe), und, falls GmbH, auch im Handelsregister im Gesellschaftszweck eingetragen haben.

      Du benötigst ähnliche Unterlagen wie bei der EU-Lizenz. Das alles dauert seine Zeit. Die Zusage gibt es erst einmal befristet. Das Unternehmen wird regelmässig überprüft.

      Freiwillig würde ich mir das nicht antun.

      Deshalb: Der Weg, wie vom Fuchs vorgeschlagen, ist ein korrekter Weg, und du bist sauber.

      Vermietest du deine Leute ohne Lizenz: Freuuuudeee!
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)
    • siehe Homepage Bundesministerium für Arbeit und Soziales

      bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inform…ungen.html#collapse866058


      Arbeitnehmerüberlassung

      Un­ter wel­chen Be­din­gun­gen kann ich mei­ne Ar­beit­neh­mer an ein an­de­res Un­ter­neh­men zur Ar­beits­leis­tung über­las­sen?

      Wenn Sie keine Arbeitnehmerüberlassung durchführen, aber gelegentlich wegen der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen, die einen akuten Arbeitskräftemangel (z. B. in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, in der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen) haben, überlassen wollen, können Sie dies ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tun. Voraussetzung hierfür ist, dass
      • die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Überlassung zugestimmt haben,
      • Sie nicht beabsichtigen, dauerhaft als Arbeitnehmerüberlasser tätig zu sein und
      • die einzelne Überlassung zeitlich begrenzt auf die aktuelle Krisensituation erfolgt.
      Die gesetzliche Regelung hierzu finden Sie in § 1 Absatz 3 Nummer 2a AÜG. Angesichts der besonderen Bedeutung derartiger Einsätze ist es sachgerecht und dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend, wenn die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Stammbeschäftigten im Einsatzbetrieb gleichgestellt werden.
      Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Überlassung von Arbeitskräften an Unternehmen des Baugewerbes für Tätigkeiten, die üblicherweise von
      Arbeitern verrichtet werden. Was ein Baubetrieb ist, ergibt sich aus der Baubetriebe-Verordnung
    • Hallo,

      wenn Du Arbeitnehmerüberlassung betreiben willst/wirst solltest Du das Deiner Betriebshaftpflicht mitteilen und dort die Deckung anpassen/erweitern.

      Du haftest für das Auswahlverschulden.

      Sonnige Grüsse aus der Wetterau
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
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