"Fixtermin"

    • Fachleute, bitte mal um Unterstützung.

      Es wird behauptet, durch die einfache Angabe, Lieferung am XX.10.2006 8-12h
      bestünde schon ein Fixtermin, insbesondere, da beschrieben wurde, sich zu melden, wenn es später würde.

      Haftungsgrundlage ADSP aber Fixkostenvereinbarung. Transport Innerdeutsch, Teilladung

      Für mich ist ein Fixtermin, ein solcher der auch als Fixtermin oder fester Liefertermin angeboten und angenommen wird.

      Nach AdsP gibt es Lieferfristen... die einer genauen Bestimmung und anschliessender Annahme erfordern.

      8-12h ist keine besondere Bestimmung.

      Nach Rücksprache mit der falschen Person an der Abladestelle kam der Fahrer samt lieferung zwei Stunden zu spät.

      Schaden: der ohne unser Wissen für 12.00h terminierte Ladungsinspekteur musste erneut anreisen. Wir wurden jedoch um 12.00h nicht befragt, wo der Wagen sei..

      Bitte mal Eure Tagesfakten.

      Danke,

      jimtonicdry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jimtonic ()

    • Hallo Jimmy,

      ich würde sagen es ist ein Liefertermin, wenn es in der Auftragerteilung
      drin Stand und du es Nicht abgelehnt hast.
      Man solte nicht nach 12.00 ankommen.

      Wenn der fahrer da war und nicht abgeladen wurde ist die Schuld des
      Empfaengers. Da brauchst du fuer die anfalenden kosten nicht Aufkommen.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
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      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
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    • Morgähn.. Warenanahme 08.00 - 12.00 H damit ist klar wann man beim Empfänger zu erscheinen hat.. Wenn man in dem Zeitraum nicht eintrifft hat man alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen oder hat gegebenenfalls Pech und muß bis zum nächsten Tag warten (sh.Handelsketten).Wenn schon solche Zeiten klar aufgezeigt sind,sollte man dem Auftraggeber schon mitteilen das man nicht "termingerecht" liefert...
    • Moin ...

      WWlog hat Recht,
      es muss nicht Fixtermin stehen damit es auch einer ist.
      Dieses Fixtermin ist eine erfindung der Indukaufmaenner, die es eigentlich nicht gibt. Fixkosten ist auch eine Ganz andere sache.

      Aber sobald im Auftrag eine zeit Staeht ist ein Liefertermin angegeben den
      man einhalten solte.


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    • Einen direkten Paragraphen kann ich nicht nennen.Aber wenn der Empfänger die Ware innerhalb eines festgelegten Zeitfensters angeliefert haben möchte,dann gilt dies indirekt schon als Fixtermin.Vor Auftragsanahme muß ich wissen ob ich den Termin halten kann,ohne jetzt auf Verkehrs-oder Fahrzeugtechnische Hindernisse (was ja immer passieren kann) einzugehen.Wenn der Auftraggeber informiert ist,daß das Fahrzeug später kommt kann man mitunter noch einen späteren Anlieferzeitpunkt vereinbaren.Blöd ists nur wenn man zu spät kommt und niemand informiert ist.
      lg
    • Lieber WWL, Konstadinos,

      im Grunde kann ich Euch ja Rescht geben, gefühlt.

      Aber ich muss mit Fakten, Paragraphen aufwarten. Und die, die ich kenne lassen sich so deuten, wie ich es auslegte.

      Mein Kernparagraf HGB 423.

      feste Lieferfrist und
      Lieferfristgarantie

      Die kann nicht nur einseitig vom Kunden ausgesprochen werden.

      Lasst uns da bitte mal tiefer ran, denn ich gebe nicht gern das bischen recht auf Speditionsseite auf.
    • Hallo Jim..

      Vieleicht hilft dir das Weiter.

      ADSp, ziffer 1.
      Der Spediteu hat die Intressen des Auftraggebers wahrzunehmen
      bla.. bla....
      Wen dieser auftrag nicht wiedersprochen wird gilt er als Angenommen.
      Ich koente beweisen das ich eine E-Mail geschickt habe mit den auftrag,
      brinkt mir vom Nordpol den Weinachtsmann bis morgen 12.00 uhr.
      Wenn du nicht beweisen kanst das du mir eine Ablehnung geschickt hast,
      Gilt er als Angenommen. Ich koente dich Verklagen und eine Entschaedigung verlangen da ich Provision vom Kaufhaus erhalte wenn ich den Weinachtsman bringe.

      Ziffer 11.2 ADSp. Der Verweist auf den Paragrapf 423 HGB.

      Es ist ein Liefertermin erwaehnt. Also must du Liefern. Wenn du das Nicht koentest
      muestest du wiedersprechen. Du kanst dich nicht auf die Frist Berufen die einen Ordentlichen FF zuzuordnen ist.

      Ist jezt viel Gelaber, aber es muss sein.

      Die Interessen des Auftraggebers und Gegenstand des Vertrages war diese sendung bis 12 Uhr zur entladung bereit zu stellen.

      Kanst du beweisen das du da warst und nicht Entladen wurde, bist du aus dem Schneider.
      Kanst du das Nicht, must du den 3fachen verlustbetrag zahlen jedoch nicht Hoeher
      als 100.000 euro. In deienen Fall die Mehrkosten des Inspektors zahlen.

      Ein auftrag gilt angenommen wenn er nicht Wiedersprochen wird und nicht umgekehrt.

      Sorry aber es ist nun mal So.

      Das hat den einfachen sinn das der Auftraggeber nicht bis auf deine Annahme warten kann-Darf- muss.


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    • Hallo Konstandinos,

      gleiche Grundlagen verschiedene Schlüsse.

      Ich hatte in meinem Haus bisher jedem, aus den drei besonders Zeichnungsberechtigten strikt untersagt jemals Fixtermine zuzusagen.

      Die Zeichnungsberechtigten dürfen es nur wenn unsererseits eine strikte Zusage vorliegt, die wir dann weiter relativieren.

      Der einfache Terminzusatz ist nicht bindend, wenn dieser nicht wiederum von uns bestätigt wurde.

      deshalb steht auf unseren Angeboten auch dass wir die Aufträge entsprechend auch schriftlich bestätigt haben müssen, damit es nicht zu Peinlichkleiten kommt. Doch letzteres ist intern.

      Der Para 1 ist nach meiner Meinung vollend beachtet.
      Für mich gilt 11.1, da ich verneine, eine Vereinbarung getroffen zu haben.

      Schade das hier noch keiner ähnliches durchgeklagt hat.

      Werde mal meinen Versicherer in einer lauen Minute anhauen.

      Tschüüüüs, jimtonicdry
    • Original von Konstadinos
      Ein auftrag gilt angenommen wenn er nicht Wiedersprochen wird und nicht umgekehrt.


      Sorry, das ist Quatsch. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn geladen wird. Ansonsten schicke ich Dir gleich einen Auftrag, bis morgen Früh den Mond in meinen Garten zu liefern und schalte dann mein Telefon ab. Wenn Du das nicht hinbekommst, verklage ich Dich ;)

      Also: wenn auf dem Lieferschein oder Auftragspapier vom Kunde steht "zwischen 8 und 12 Uhr anliefern" und man lädt, gilt diese Weisung als akzeptiert.

      Wenn Sie (nachweislich !) zur richtigen Zeit am richtigen Ort waren, sind Sie aus dem Schneider. Dabei spielt es keine Rolle, ob der LKW an Rampe 1 statt 24 war, wo der Sachverständige gewartet hat. Wenn an Rampe 1 keiner Bescheid wußte, ist das das Pech des Empfängers/Kunden - schließlich lautete die Adresse vermutlich nur "Carl-Benz-Str. 24" oder so.

      Der Fahrer sollte also eine Quittung haben "Annahmeverweigert, weil....." mit Uhrzeit und Unterschrift des Empfängers.

      Können Sie das nicht beibringen, sieht's schlecht aus. Dann waren Sie offiziell nicht da.
    • Hallo Stefan.

      Es ist leider kein Quatsch.

      Es wurde Geklagt und Recht gab es fuer denjenigen der den Auftrag erteilt hat.
      Ich glaube das kann dir Jeder Rechtsanwalt bestaetigen.

      Man mus auch bedenken das Kein auftrag aus heiterem himmel Kommt.
      Es gab vorher eine Offerte oder ein Angebot. In folge desen komt ploetzlich ein
      "Auftrag in Bezug auf ihr Angebot vom ,bla, bla" Wen man auf der reihenfolge
      nicht antwortet bzw nicht ablehnt Gilt er als Angenommen.

      So seht es naehmlich aus, es sei den, es wird schon beim Angebot darauf hingewiesen das der auftrag nur durch bestaetigung angenommen gilt, oder
      es herschen eigene AGBs und nicht die ADSp.


      Konstadinos Milonas
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