Zuerst einmal - ich bin nicht neu in der Branche, aber durch Gesetzesänderungen und verschiedene Bestimmungen tauchen immer mal wieder Fragen und Unklarheiten auf. Daher bitte ich um eure Meinungen:
1. Gibt es Unterschiede bzgl. der Verwendung von Tageskontrollblättern für Transporter bis 3,5 t als Selbstfahrender Unternehmer und als angestellter Fahrer ? Also gibt es da die gleiche Aufzeichnungspflicht ?
2. Jeder von uns weiß, dass diese Kontrollblätter Märchenbücher sind- auch der BAG. Wenn ich von Dresden nach Saarbrücken und wieder zurückfahre und dabei 1300 km zurücklege und dann im Fahrtenbuch steht 9 Std. Fahrzeit, sollte jedem klar sein, dass das nicht stimmen kann aber jeder macht es. Oder wer macht 1 Std. vor Ankunft am Heimatort 9 Std. Pause oder schläft einen Tag im Transporter wenn er in 1 Std. zuhause sein kann.!? Wie seht ihr das ?
3. Was mich besonders interessiert:
Mann muss die Kontrollblätter ja nur von 2,8 - 3,5 to führen.
Ein Beispiel aus meiner Praxis:
Ich (oder mein Fahrer) fährt z.B. morgens von 6-8 ne kleine Tour mit Transporter 3,5 t, dann ist er 2 Std. zuhause. Dann macht er ne Tour von 4 Std. mit nem Caddy (unter 2,8t). Ist dann wieder zuhause. Nachmittags ruft nen Kunde an, weil er nochmal 3 Paletten 40 km gefahren haben will, der Fahrer nimmt nochmal für 2 Std. den 3,5 tonner.
So läuft das bei mir, da mir für mehrere Kunden auch kleine regionale Transporte machen, aber wir mit den Regelungen der Tageskontrollblätter überfordert sind.
Anderes Beispiel:
Ich fahre heute ne 500 km Tour in 8 Std. mit nem 3,5 tonner. Dann hab ich am nächsten Tage gar keinen Auftrag, das Fahrzeug steht also. Am übernächsten Tag Fährt mein Fahrer mit dem Transporter und ich nur mit meinem Caddy wo ich also nichts aufzeichnen muss.
Das Problem ist also, dass wir keine regelmäßigen Fahrzeiten haben, mal fährt man 12 Std. durch , am nächsten Tag nur 3 Stunden und dann hat man mal einen Tag gar keinen Auftrag.
Wie ist das dann mit den Tageskontrollblätter-Büchern ?
Sind die Personengebunden ? Ich denke nicht, da man ja auf jedem Blatt täglich den Name neu einschreiben muss.
Bei einer Kontrolle ist es dann verwunderlich wenn mein Fahrer z.B. am 01. 02. 03 gefahren ist, dann 5 Tage nicht, und dann das Heft wieder am 08. mit einem ganz anderen Kilometerstand weitergeführt wird, weil entweder der Fahrer zwischendurch paar Tage mit einem anderen Fahrzeug gefahren ist und der 3,5 to. gestanden hat oder ich damit gefahren bin.
Ich hoffe, ihr könnt meine verwirrenden Fragen verstehen.
Ich freue mich auf eure Meinungen.
1. Gibt es Unterschiede bzgl. der Verwendung von Tageskontrollblättern für Transporter bis 3,5 t als Selbstfahrender Unternehmer und als angestellter Fahrer ? Also gibt es da die gleiche Aufzeichnungspflicht ?
2. Jeder von uns weiß, dass diese Kontrollblätter Märchenbücher sind- auch der BAG. Wenn ich von Dresden nach Saarbrücken und wieder zurückfahre und dabei 1300 km zurücklege und dann im Fahrtenbuch steht 9 Std. Fahrzeit, sollte jedem klar sein, dass das nicht stimmen kann aber jeder macht es. Oder wer macht 1 Std. vor Ankunft am Heimatort 9 Std. Pause oder schläft einen Tag im Transporter wenn er in 1 Std. zuhause sein kann.!? Wie seht ihr das ?
3. Was mich besonders interessiert:
Mann muss die Kontrollblätter ja nur von 2,8 - 3,5 to führen.
Ein Beispiel aus meiner Praxis:
Ich (oder mein Fahrer) fährt z.B. morgens von 6-8 ne kleine Tour mit Transporter 3,5 t, dann ist er 2 Std. zuhause. Dann macht er ne Tour von 4 Std. mit nem Caddy (unter 2,8t). Ist dann wieder zuhause. Nachmittags ruft nen Kunde an, weil er nochmal 3 Paletten 40 km gefahren haben will, der Fahrer nimmt nochmal für 2 Std. den 3,5 tonner.
So läuft das bei mir, da mir für mehrere Kunden auch kleine regionale Transporte machen, aber wir mit den Regelungen der Tageskontrollblätter überfordert sind.
Anderes Beispiel:
Ich fahre heute ne 500 km Tour in 8 Std. mit nem 3,5 tonner. Dann hab ich am nächsten Tage gar keinen Auftrag, das Fahrzeug steht also. Am übernächsten Tag Fährt mein Fahrer mit dem Transporter und ich nur mit meinem Caddy wo ich also nichts aufzeichnen muss.
Das Problem ist also, dass wir keine regelmäßigen Fahrzeiten haben, mal fährt man 12 Std. durch , am nächsten Tag nur 3 Stunden und dann hat man mal einen Tag gar keinen Auftrag.
Wie ist das dann mit den Tageskontrollblätter-Büchern ?
Sind die Personengebunden ? Ich denke nicht, da man ja auf jedem Blatt täglich den Name neu einschreiben muss.
Bei einer Kontrolle ist es dann verwunderlich wenn mein Fahrer z.B. am 01. 02. 03 gefahren ist, dann 5 Tage nicht, und dann das Heft wieder am 08. mit einem ganz anderen Kilometerstand weitergeführt wird, weil entweder der Fahrer zwischendurch paar Tage mit einem anderen Fahrzeug gefahren ist und der 3,5 to. gestanden hat oder ich damit gefahren bin.
Ich hoffe, ihr könnt meine verwirrenden Fragen verstehen.
Ich freue mich auf eure Meinungen.