Fragen zur Fahrzeit / Tageskontrollblätter < 3,5 to.

    • Fragen zur Fahrzeit / Tageskontrollblätter < 3,5 to.

      Zuerst einmal - ich bin nicht neu in der Branche, aber durch Gesetzesänderungen und verschiedene Bestimmungen tauchen immer mal wieder Fragen und Unklarheiten auf. Daher bitte ich um eure Meinungen:

      1. Gibt es Unterschiede bzgl. der Verwendung von Tageskontrollblättern für Transporter bis 3,5 t als Selbstfahrender Unternehmer und als angestellter Fahrer ? Also gibt es da die gleiche Aufzeichnungspflicht ?

      2. Jeder von uns weiß, dass diese Kontrollblätter Märchenbücher sind- auch der BAG. Wenn ich von Dresden nach Saarbrücken und wieder zurückfahre und dabei 1300 km zurücklege und dann im Fahrtenbuch steht 9 Std. Fahrzeit, sollte jedem klar sein, dass das nicht stimmen kann aber jeder macht es. Oder wer macht 1 Std. vor Ankunft am Heimatort 9 Std. Pause oder schläft einen Tag im Transporter wenn er in 1 Std. zuhause sein kann.!? Wie seht ihr das ?

      3. Was mich besonders interessiert:
      Mann muss die Kontrollblätter ja nur von 2,8 - 3,5 to führen.
      Ein Beispiel aus meiner Praxis:
      Ich (oder mein Fahrer) fährt z.B. morgens von 6-8 ne kleine Tour mit Transporter 3,5 t, dann ist er 2 Std. zuhause. Dann macht er ne Tour von 4 Std. mit nem Caddy (unter 2,8t). Ist dann wieder zuhause. Nachmittags ruft nen Kunde an, weil er nochmal 3 Paletten 40 km gefahren haben will, der Fahrer nimmt nochmal für 2 Std. den 3,5 tonner.
      So läuft das bei mir, da mir für mehrere Kunden auch kleine regionale Transporte machen, aber wir mit den Regelungen der Tageskontrollblätter überfordert sind.
      Anderes Beispiel:

      Ich fahre heute ne 500 km Tour in 8 Std. mit nem 3,5 tonner. Dann hab ich am nächsten Tage gar keinen Auftrag, das Fahrzeug steht also. Am übernächsten Tag Fährt mein Fahrer mit dem Transporter und ich nur mit meinem Caddy wo ich also nichts aufzeichnen muss.

      Das Problem ist also, dass wir keine regelmäßigen Fahrzeiten haben, mal fährt man 12 Std. durch , am nächsten Tag nur 3 Stunden und dann hat man mal einen Tag gar keinen Auftrag.

      Wie ist das dann mit den Tageskontrollblätter-Büchern ?
      Sind die Personengebunden ? Ich denke nicht, da man ja auf jedem Blatt täglich den Name neu einschreiben muss.
      Bei einer Kontrolle ist es dann verwunderlich wenn mein Fahrer z.B. am 01. 02. 03 gefahren ist, dann 5 Tage nicht, und dann das Heft wieder am 08. mit einem ganz anderen Kilometerstand weitergeführt wird, weil entweder der Fahrer zwischendurch paar Tage mit einem anderen Fahrzeug gefahren ist und der 3,5 to. gestanden hat oder ich damit gefahren bin.

      Ich hoffe, ihr könnt meine verwirrenden Fragen verstehen.

      Ich freue mich auf eure Meinungen.
    • jan64 schrieb:

      Ich kann dir jetzt nicht mit Bestimmtheit sagen, ob du die Tätigkeitsnachweise auch bis 3,5to lückenlos dokumentieren musst, ich nehme es aber mal sehr stark an. Die Tätigkeitsnachweise sind natürlich Personengebunden, die Kontrollorgane kontroliieren ja nicht die Tätigkeit des Fahrzeugs sondern die dessen Fahrers.
      Ja das verstehe ich, das die Nachweise personengebunden sind. Aber Das Problem ist, dass der Fahrer ja nur ab 2,8t den Nachweis schreiben muß.
      Wenn der Fahrer aber nun z.B. zwischendurch mit einem kleinen Caddy oder PKW eine Tour fährt wo er nichts aufzeichnen muss und 1 oder 2 Tage später mit dem Transporter weiterfährt wo er wieder aufzeichnet, fragt ja bestimmt der BAG bei einer Kontrolle was mit der Arbeits-und Fahrzeit an den fehlenden Tagen ist.
      Ich glaube bei Urlaub gibt es ein Formular was man dann zur Bestätigung mitgeben kann.
      Aber da wir teils 2 x am Tag die Fahrzeuge wechseln und der Fahrer auch sehr oft mit Fahrzeugen ohne Aufzeichnungspflicht fährt, sehe ich für mich das Problem darin, irgendwie die Übersicht zu verlieren, da die Nachweise dann eben immer lückenhaft sind.
      In all den letzten Jahren hat das niemanden interessiert, der BAG hat uns auch vielleicht nur aller 2 Jahre mal angehalten und die Eintragungen in den Heften sind sowieso nicht nachprüfbar.
      Trotzdem interessiert mich die Gesetzeslage hier.
    • Kurier1 schrieb:

      2. Jeder von uns weiß, dass diese Kontrollblätter Märchenbücher sind- auch der BAG. Wenn ich von Dresden nach Saarbrücken und wieder zurückfahre und dabei 1300 km zurücklege und dann im Fahrtenbuch steht 9 Std. Fahrzeit, sollte jedem klar sein, dass das nicht stimmen kann aber jeder macht es. Oder wer macht 1 Std. vor Ankunft am Heimatort 9 Std. Pause oder schläft einen Tag im Transporter wenn er in 1 Std. zuhause sein kann.!? Wie seht ihr das ?
      Wenn Du das nächste mal wieder ex Dresden 1300 km in 9 Stunden fährst, dann schreib doch vorher unseren Panzer hier an, mache einen Termin mit ihm und lass es Dir amtlich bescheinigen, was Du verkehrt gemacht hast :D Der Torsten ist da eigentlich recht fit in solchen Sachen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Wenn ich mich recht erinnere kann man für die fehlenden Tage einen Urlaubschein austellen auf dem man unten ankreuzen kann das man keine Fahrzeuge an diesem Tag über 2,8 To gefahren ist. Wenn du für diese Tage einen Urlaubsschein hast, interessiert es die BAG nicht was du an diesem Tag ( bis 2,8 ) gefahren bist. Der Fahrer muss immer seine Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren, für die Mehr-Kilometer auf dem Fahrzeug muss er keine Nachweise führen da er nicht gefahren ist. Sollte die BAG sich an die fehlende KM stören, wird sie den Inhaber anschreiben und Ihn um die Vorlage der Nachweise für diese Zeit bitten.
    • Deine Fahrer müssen im Fall einer Kontrolle ihre Tätigkeiten lückenlos für die letzten 28 Tage nachweisen können. Wenn er drei verschiedene Fahrzeuge bewegt hat, muss er dies eben auch so dokumentieren. Für den Fall, das er etwas anderes gearbeitet hat oder krank, bzw. im Urlaub war gibt es dieses Dokument bag.bund.de/SharedDocs/Downloa…U_Formblatt.html?nn=12930 Dort wird z.B. auch eingetragen unter Ziffer 17, wenn der Fahrer ein nicht aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug bewegt hat.

      Ja, das hat mitunter einiges an Aufwand zur Folge.

      Hier zum weiterlesen bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FA…rsonalrecht_faq_node.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jan64 ()

    • al1965 schrieb:

      Sollte die BAG sich an die fehlende KM stören, wird sie den Inhaber anschreiben und Ihn um die Vorlage der Nachweise für diese Zeit bitten.
      Und das kann u. U. teuer werden.
      "Nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet. Diese kann für den Fahrer bis zu 5.000 Euro, für den Unternehmer bis zu 15.000 Euro betragen. Hinzu kommen Gebühren i.H.v. 5 vom Hundert der Geldbuße, mindestens jedoch 20 Euro sowie die Auslagen der Verwaltungsbehörde."
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