Gefahrgutunfall auf dem Hub CTL Homberg

    • osthessen-news.de/beitrag_H.php?id=1193853

      Wer bezahlt die ganze Sache???

      Betriebshaftpflicht?

      Müssten die Lagerarbeiter nicht auch auf Gefahrgut geschult sein.

      Wenn ich mir die umladerei auf den Hub an sehe :evil: ?(, selbst würde ich nichts über die kleinen Mittelständler verschicken oder mir was schicken lassen!!!

      Tut mir leid, wie die mit dem Material um gehen!

      Juckt die glaube nicht, denn in der Lohnklasse bleibt nicht viel übrig für eine Anschaffung das mal was für sie selbst dabei ist!
    • Original von Granitteufel
      osthessen-news.de/beitrag_H.php?id=1193853

      Wer bezahlt die ganze Sache???

      quote]

      eine sehr schwierige Frage. Auszugehen ist von einer max. mittleren Fahrlässigkeit des verursachenden Staplerfahrers (Annahme: kein Alkohol oder Drogen im Spiel). Die Beschaffemheit des Fasses ist nicht bekannt (Annahme, daß alles ok war).

      Wenn der Staplerfahrer direkt bei CTL angestellt ist, wird wohl deren Betriebshaftpflicht in Vorlage treten - allerdings ist nicht ausgeschlossen, daß die teilweise oder ganz Regreß auf denm armen Kerl nehmen.

      Wenn der von einer Leihfirma kommt, dann wird es schwierig, weil dann Untervertragsverhältnisse bestehen.

      Auf jeden Fall eine langwierige und teure Angelegenheit, da neben direkt bezifferbaren Kosten auch Schadenersatz etc. geltend gemacht werden muß.

      Hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem Großverlader, dessen angestellter Staplerfahrer einen unserer Fahrer bei der Beladung auf der LKW-Ladefläche umgefahren hat. Letzlich wurden alle Klagen unsererseits vom Richter abgewiesen, da der Fahrer trotz Setzen der Doppelstockbalken auf dem LKW nicht auf der Ladefläche hätte sein dürfen. Setzen der Doppelstockbalken lt. Richter Sache des Verladers bzw. des Staplerfahrers..........wenn du dort auf diese Verfahrenswiese bestehst, kannst du leer wieder vom Hof fahren. Achso: nach Abschluiß des Verfahrens erhielten wir dort Hausverbot.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Original von hurgler0815


      Letzlich wurden alle Klagen unsererseits vom Richter abgewiesen, da der Fahrer trotz Setzen der Doppelstockbalken auf dem LKW nicht auf der Ladefläche hätte sein dürfen. Setzen der Doppelstockbalken lt. Richter Sache des Verladers bzw. des Staplerfahrers..........wenn du dort auf diese Verfahrenswiese bestehst, kannst du leer wieder vom Hof fahren. Achso: nach Abschluiß des Verfahrens erhielten wir dort Hausverbot.



      Hmmm, das Urteil könnte man ja fast als Referenz nehmen wenn man einen Unfall hat beim Entladen bei den ganzen Discountern!
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • An der Verpackung kann es nicht gelegen haben!

      Merk bandaschiert die Fässer auf die Paletten!

      Das Fass wurde bestimmt schon 4 mal umgeschlagen!

      Merck auf Nahverkehr, dieser bei seiner Firma auf das Lager und von da wieder auf den Fernverkehrs LKW und dann bei CTL wieder abgeladen!

      heute haben sie am Radio gebracht, dass der Staplerfahrer der Schuldige ist, war mir gestern morgen schon klar!

      Ich habe heute in NRW zu einem Polizist gesagt, ich meine bei euch sitzen nur noch Türken auf den Nahverkehrs LKW. Da sagte dieser, ob sich die billigen Leute rechnen!!

      Die haben schon Stress auf den Hub und wer da nicht öfters war, der sollte da kein Urteil fällen was an Qualli dort rum läuft!!
    • Heute Nacht kam im Radio auf HR:

      Die "Spedition" hatte keine Genehmigung für Gefahrengut zu lagern, die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

      Dann könnte es auch mit der Betriebshaftpflicht schwierig werden, abgesehen von empfindlichen Strafen und Schadenersatzforderungen.
    • Ja habe ich am Radio gestern auch gehört und die Staatsanwaltschaft ermittelt!


      Wo kommen wir denn hin wenn jeder eine extra Gen. braucht für Gefahrgut um zu laden!!

      Gibt viele Mittelständler die aus allen Ecken Waren mit bringen und am WE umgeladen wird auf die jeweiligen LKWs die die Richtung fahren!!

      Man sucht jetzt ein Südenbock, vom Staplerfahrer ist nicht viel zu holen!
    • Original von Granitteufel
      Ja habe ich am Radio gestern auch gehört und die Staatsanwaltschaft ermittelt!


      Wo kommen wir denn hin wenn jeder eine extra Gen. braucht für Gefahrgut um zu laden!!

      Gibt viele Mittelständler die aus allen Ecken Waren mit bringen und am WE umgeladen wird auf die jeweiligen LKWs die die Richtung fahren!!

      Man sucht jetzt ein Südenbock, vom Staplerfahrer ist nicht viel zu holen!



      Wenn ich ein Lager mit Gefahrgut betreibe dann brauch ich die Genehmigung, ist doch ganz normal und gibts schon ewig. Kenn nur die Mengengrenze nicht.
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.
    • jau, normal kommt bei uns in hessen der gefahrgutbeauftragter von der komune und kontrolliert und dokumentiert ob gefahrgut gefahren oder gelagert wird.

      ich kann mir das nicht vorstellen das die diese gen. nicht haben!

      DIE HABEN DOCH BESTIMMT EIN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER!
    • Ich habe eine Frau....mir fehlt aber auch der Gefahrgutbeauftragte. :(

      Vor allem wenn sie Steaks brät und unser Rauchmelder loslegt. :D

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