Habe seit langem wieder mal im Cargo geschaut und siehe da!!!
Hallo,
wir haben einen Transport von Deutschland nach Österreich durchgeführt. Diesen Transport sollten wir neutral durchführen d.h. Absender und Empfänger sollten nichts voneinander wissen. Stattdessen sollten wir beim Absender im Namen einer dritten Firma laden und beim Empfänger im Namen dieser dritten Firma entladen. Ich denke mal diese Verfahrensweise sollte den meisten hier bekannt sein.
Nun haben wir einen slowenischen Subunternehmer eingesetzt. Im Ladeauftrag haben wir angegeben „Laden und Liefern neutral i.A. Firma X laut beiligendem Lieferschein“. Den neutralen Lieferschein hatten wir von unserem Auftraggeber bekommen und dem Ladeauftrag an unserem Subunternehmer beigefügt.
Leider hat dieser jedoch einen Standart Frachtbrief erstellt mit Absender und Empfänger, die ja eigentlich nichts voneinander wissen sollten, und sich diesen zusätzlich zum neutralen Lieferschein bestätigen lassen. Damit hat er ja eindeutig die Neutralität verletzt, richtig? Als ob das noch nicht genug wäre, hat er die Frachtrechnung nicht an uns, sondern an den Empfänger ausgestellt. Dies hat natürlich seine Kreise gezogen:
Der Empfänger hat sich bei der neutralen Firma X beschwert, die neutrale Firma X hat sich bei unserem Auftraggeber beschwert, und dieser hat sich nun bei uns beschwert. Wir wurden nun schon mal telefonisch von unserem Auftraggeber (wir haben eigentlich einen guten Draht zu Ihm) darauf vorbereitet, dass hier unter Umständen noch Kosten entstehen.
Meine Frage ist nun: Kann ich den Subunternehmer 1. dafür Haftbar halten, dass er nicht neutral angeliefert hat und 2. dafür Haftbar machen, dass er an den Empfänger abgerechnet hat und somit mit den Kundenschutz verletzt hat? Bei uns im Ladeauftrag steht „Kundenschutz gilt als vereinbart“. Obwohl der Empfänger ja eigentlich nicht unser Kunde ist.
Ist doch halb so schlimm.
Der in Konkurs Granitgroßhandel hatte auch gedacht damals 700 DM Fracht zu sparen und hatte einmal Aufträge an einen Ossi gegeben.
Der hatte gleich noch die Einkaufsrechnung unverzollt dem Empfänger übergeben.
Jetzt war eine Differenz von 10.000 DM da und der Kunde dachte er sollte abgezockt
werden.
Ende von der Geschicht, der Verkäufer arbeitet seit dem OBI.
Hallo,
wir haben einen Transport von Deutschland nach Österreich durchgeführt. Diesen Transport sollten wir neutral durchführen d.h. Absender und Empfänger sollten nichts voneinander wissen. Stattdessen sollten wir beim Absender im Namen einer dritten Firma laden und beim Empfänger im Namen dieser dritten Firma entladen. Ich denke mal diese Verfahrensweise sollte den meisten hier bekannt sein.
Nun haben wir einen slowenischen Subunternehmer eingesetzt. Im Ladeauftrag haben wir angegeben „Laden und Liefern neutral i.A. Firma X laut beiligendem Lieferschein“. Den neutralen Lieferschein hatten wir von unserem Auftraggeber bekommen und dem Ladeauftrag an unserem Subunternehmer beigefügt.
Leider hat dieser jedoch einen Standart Frachtbrief erstellt mit Absender und Empfänger, die ja eigentlich nichts voneinander wissen sollten, und sich diesen zusätzlich zum neutralen Lieferschein bestätigen lassen. Damit hat er ja eindeutig die Neutralität verletzt, richtig? Als ob das noch nicht genug wäre, hat er die Frachtrechnung nicht an uns, sondern an den Empfänger ausgestellt. Dies hat natürlich seine Kreise gezogen:
Der Empfänger hat sich bei der neutralen Firma X beschwert, die neutrale Firma X hat sich bei unserem Auftraggeber beschwert, und dieser hat sich nun bei uns beschwert. Wir wurden nun schon mal telefonisch von unserem Auftraggeber (wir haben eigentlich einen guten Draht zu Ihm) darauf vorbereitet, dass hier unter Umständen noch Kosten entstehen.
Meine Frage ist nun: Kann ich den Subunternehmer 1. dafür Haftbar halten, dass er nicht neutral angeliefert hat und 2. dafür Haftbar machen, dass er an den Empfänger abgerechnet hat und somit mit den Kundenschutz verletzt hat? Bei uns im Ladeauftrag steht „Kundenschutz gilt als vereinbart“. Obwohl der Empfänger ja eigentlich nicht unser Kunde ist.
Ist doch halb so schlimm.
Der in Konkurs Granitgroßhandel hatte auch gedacht damals 700 DM Fracht zu sparen und hatte einmal Aufträge an einen Ossi gegeben.
Der hatte gleich noch die Einkaufsrechnung unverzollt dem Empfänger übergeben.
Jetzt war eine Differenz von 10.000 DM da und der Kunde dachte er sollte abgezockt
werden.
Ende von der Geschicht, der Verkäufer arbeitet seit dem OBI.


