Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Wieder eine alteingesessene in Insolvenz

    Geschäftsnummer: 1 IN 78/09
    (Bitte immer angeben)
    Memmingen, 14.04.2009



    In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spe -
    dition Sauter GmbH (HRB 8302 AG Memmingen), vertr.d.d.GF
    Sauter Karl jun. und Rösener Karl-Heinz, Alpenstr. 7, 87751
    Heimertingen

    erlässt das Amtsgericht Memmingen folgenden




    B e s c h l u s s :



    1. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen
    den Schuldner wird zugelassen.


    2. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen
    Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am
    14.04.2009 um 11.15 Uhr

    vorläufige Insolvenzverwaltung

    gem. dem bei Gericht am 14.04.2009 eingegangenen Antrag
    angeordnet.


    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Rechtsanwalt Mathias Dorn, Allgäuer Str. 1, 87435
    Kempten, Tel. 0831/5800434 Fax: 0831/5800464
  • 6 IN 86/09 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S. Hedrich GmbH & Co.KG Transport und Logistik, Lützelwiesen 9, 35428 Langgöns (AG Gießen , HRA 2527), vertr. d.: 1. Stefan Hedrich Verwaltungs GmbH, Sonnenstraße 20, 35584 Wetzlar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Bonn, Frankfurter Straße 2, 35625 Hüttenberg-Rechtenbach, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Hedrich, Robert Koch Straße 37, 35410 Hungen, (Geschäftsführer) ist am 16.04.2009 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Laudenbach, Carlo Mierendorff Straße 15, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der Schuldnerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Schuldnerin die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen. Er wurde beauftragt, die eingezogenen Gelder auf einem einzurichtenden Treuhandkonto zu hinterlegen. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
  • Amtsgericht Fürth, Aktenzeichen: 503 IN 162/09





    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der Firma Spedition Drebinger Verwaltungs GmbH, Dambachstr. 7 91074
    Herzogenaurach

    wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom
    23.02.2009 über das eigene Vermögen am 21.04.2009 kostenpflichtig abgewiesen,
    da keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden und ein zur
    Kostendeckung ausreichender Geldbetrag nicht vorgeschossen worden ist, §§ 26
    Abs. 1, 54 InsO.





    503 IN 162/09

    Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht -, 22.04.2009
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    Trepesch die 3 oder 4

    Amtsgericht Weiden
    - Insolvenzgericht -




    Geschäftsnummer: IN 10/09

    Weiden, 13.3.2009




    Beschluß


    In dem Insolvenzverfahren

    über das Vermögen der

    1a Bayern Logistik GmbH & Co. KG, Falkenberger Straße 2, 95643
    Tirschenreuth
    gesetzlich vertreten durch
    persönlich haftender Gesellschafter der KG TKT Holding
    GmbH, Falkenberger Straße 2, 95643 Tirschenreuth
    gesetzlich vertreten durch
    Geschäftsführerin Alexandra Trepesch, Schlesierstraße
    11, 95643 Tirschenreuth


    - Schuldnerin -





    Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird kosten -
    pflichtig abgewiesen, da keine die Kosten des Verfahrens dek -
    kende Masse vorhanden und ein zur Kostendeckung ausreichender
    Geldbetrag nicht vorgeschossen worden ist, § 26 Abs. 1 InsO, §
    91 ZPO.

    Muß nun der OPA ran, wie heißt die nächste Firma??????????

    Trepesch!!!! die Harz IV EMPFÄNGER SIND NOCH AM WERKELN, Ach so kann man beim Studium auch Internet lesen????
  • 8211 IN 416/09
    Geschäftszeichen bei allen Zuschriften bitte angeben!

    Eröffnungsbeschluss

    1. Über das Vermögen der

    TLN Transport Logistics GmbH
    Bauhüttenstraße 12, 90441 Nürnberg
    gesetzl. vertreten durch Wolfgang Wetzel, Jens Ort und Alfred Billmann
    Registergericht AG Nürnberg, HRB 20631
    Geschäftszweig: Durchführung logistischer Dienstleistungen europaweit, Vermittlung von Transportleistungen und Containertransporte nach Übersee, Gütertransport mit eigenen Kraftfahrzeugen sowie ähnliche Tätigkeiten und die Beteiligung an anderen Unternehmen

    wird heute am 1.5.2009, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff. InsO (soweit Nachlassinsolvenz zusätzlich §§ 315 ff. InsO) eröffnet.

    Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach Feststellung des Gerichts gegeben.


    2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Herr Rechtsanwalt Dr. Steffen Goede
    Peuntgasse 3
    90402 Nürnberg

    3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 9.6.2009 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

    4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters bzw. Insolvenzverwalterin, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35, 66 (Rechnungslegung des Insolvenzverwalters), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Hinterlegung bzw. Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplans), 160 (Beschluss über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, z.B. evtl. Genehmigung des Verkaufs des Unternehmens/Betriebs/Warenlagers/ unbeweglichen Gegenstands, Verkauf einer Beteiligung an einem Unternehmen oder eines Rechts auf wiederkehrende Einkünfte, Aufnahme eines Darlehens von erheblichem Umfang, Führung von Rechtstreiten bzw. Abschluss von Vergleichen), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 233 (Aussetzung oder Fortsetzung von Verwertung und Verteilung im Fall eines Insolvenzplans) InsO bezeichneten Angelegenheiten und Prüfungstermin werden anberaumt auf




    Donnerstag, den 9.7.2009, 10.30 Uhr

    vor dem Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, Sitzungssaal 152/I

    Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung!
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    909 IN 179/09 - 2 -: Über das Vermögen der Döpke Transport GmbH, Zeißstraße 3, 30916
    Isernhagen (HRB 120259), vertr. d.: 1. Andreas Döpke, (Geschäftsführer), 2. Friedhelm
    Döpke, (Geschäftsführer) ist am 28.04.2009 um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren
    eröffnet worden.
    Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Arthur-Menge-Ufer 5,
    30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10.

    Die Gläubiger werden aufgefordert:

    a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des §
    174 InsO bis zum 23.06.2009 anzumelden;

    b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
    beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
    Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
    Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
    bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
    daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
    nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
    Abs. 3 InsO).

    Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 04.08.2009, 09:50 Uhr, Saal 226, 2.
    Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
    eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
    Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
  • insolvenzen

    man das sind ja namen aus meiner region wahnsinn was da jetzt alles den bach untergeht.

    TLN hat mich nicht als sub gewollt danke dafür.

    Heut hab ich radio gehört das man sich selbständig machen soll damit man der Finanzkrise und der Arbeitslosigkeit entkommt. Wahnsinn oder


    Könnte noch einen namen reinschreiben der Versucht seit wochen mit ständiger Faxanschreiben aufträge zu bekommen für die hälfte der lastkilometerpreise von uns müsst ich mir mal doch überlegen
    immer ein lächeln für miese preise

    http://autoteile-brehm.tradoria.de
  • Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 18/09



    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5171 eingetragenen Stermann Spedition + Handel GmbH, Voltlager Damm 14, 48496 Hopsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Detlef Leßmann, Voltlager Damm 14, 48496 Hopsten



    wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2009, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.02.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Haarstr. 45, 49509 Recke, Telefon: 05453/918682, Fax: +495453918972.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.06.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



    Montag, 13.07.2009, 09:00 Uhr,



    im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.



    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



    *

    die Person des Insolvenzverwalters,
    *

    die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
    *

    gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    - Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

    - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

    *

    und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).



    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.06.2009 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.



    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).







    70 IN 18/09

    Amtsgericht Münster, 01.05.2009



    Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de
    Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit;
    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    Albert Einstein
  • Krise des Autovermieters
    Budget Deutschland meldet Insolvenz an
    von Gerhard Hegmann (München)
    In der Krise brechen auch den Autovermietern die Umsätze weg. Für den fünftgrößten Autoverleiher Budget sind die Folgen drastisch: Er hat in Deutschland Insolvenz angemeldet. Der Geschäftsbetrieb soll vorerst weitergehen


    Schätze im nächsten Winter wird es die LKW Vermieter auch treffen, wenn nicht schon früher.

    ftd.de/unternehmen/autoindustr…509739.html?nv=cd-topnews
  • Das Problem ist das geänderte Insolvenzgesetz!!!

    Fast alle die Insolvenz von den Großen angemeldet haben (ausser Riccö) geht es weiter.

    Hätten wir noch die alte Insolvenzordnung hätte es schon Lücken gegeben und die
    Unternehmen die vernüftig gewirtschaftet haben hätten mehr Auslastung.

    So wird nur entschuldet und es geht weiter im selben Trott.