Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Der hat im letzten Jahr schon die Biege gemacht. Jetzt ist wohl endgültig Schluss.

    Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 32/08



    531/541 IN 32/08

    Über das Vermögen

    des Volker Leuthold, geboren 1967, Inhaber der Spedition Volker
    Leuthold, Tzschimmerstr. 36, 01309 Dresden


    wurde am 01.03.2008 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.


    Die Insolvenzverwalterin ist

    Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 1, 01097 Dresden, Internet/Email:
    whitecaseinso.de.

    Die Forderungen sind schriftlich bis zum 16.04.2008 bei der
    Insolvenzverwalterin anzumelden (§ 38 InsO).

    Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
    Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an
    den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

    Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

    a) die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters gemäß
    § 57 InsO
    b) die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
    c) den Fortgang des Verfahrens hierbei insbesondere die Entscheidung über die
    Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung der
    Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände
    durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
    d) die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
    § 160 InsO
    e) die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
    f) zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der
    Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und
    207 InsO
    g) die Gewährung von Unterhalt an den Schuldner gemäß § 100 InsO
    h) ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

    wird anberaumt auf

    Mittwoch, 28.05.2008 um 11:00 Uhr, Saal D131, Amtsgericht Dresden,
    Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
    besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
    Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

    Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird anberaumt auf
    Mittwoch, 28.05.2008 um 11:00 Uhr, Saal D131, Amtsgericht Dresden,
    Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden.

    Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
    Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Schuldner einen Antrag auf Erteilung der
    Restschuldbefreiung gestellt hat.





    531 IN 32/08

    Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, 04.03.2008
  • Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 182/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54383 eingetragenen HTF Logistics AG, Josef-Bitschnau-Straße 62, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Pröpper






    Ist am 23.07.2009, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO).



    504 IN 182/09
    Amtsgericht Düsseldorf, 23.07.2009
  • Oh, nicht nur HTF, sondern der ganze Verein:

    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 181/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 56082 eingetragenen ID Holding GmbH, Grafenberger Allee 136, 40237 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Vertgewall






    Ist am 23.07.2009, Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§21 Abs. 2 Nr. 2, § 22 InsO).



    504 IN 181/09
    Amtsgericht Düsseldorf, 23.07.2009
  • wurde schon 3 Monate drüber gesprochen.

    Zur Zeit klemmt es auch bei noch größeren.


    HTF Logistics ist insolvent
    Erstellt 24.07.09, 07:03h

    Die HTF Logistic AG mit Sitz in Horrem ist als Teil der ID Holding Unternehmensgruppe von Insolvenz betroffen. Im Auftrag der Firmenvorstände hat die Sozietät Metzeler/von der...
    KERPEN / DÜSSELDORF.Die HTF Logistic AG mit Sitz in Horrem ist als Teil der ID Holding Unternehmensgruppe von Insolvenz betroffen. Im Auftrag der Firmenvorstände hat die Sozietät Metzeler / von der Fecht gestern beim Amtsgericht Düsseldorf „die Eröffnung der Insolvenzverfahren“ für alle Gesellschaften der Gruppe, also auch für HTF Logistics, beantragt, wie es in einer Pressemitteilung heißt. „Auslöser der heutigen Insolvenzanträge ist eine erhebliche, kurzfristig aufgetretene Finanzierungslücke.“
    Die Sanierer Metzeler / von der Fecht strebten ein Insolvenzplanverfahren an mit dem Ziel, die Unternehmensgruppe als Ganzes zu erhalten, heißt es weiter. Sollte dies gelingen, schätze man die Aussichten als „sehr gut“ ein. Die ID Holding umfasst nach Auskunft der Sozietät zurzeit zehn Gesellschaften und beschäftigt 544 Mitarbeiter, davon 62 Auszubildende.

    Zur Gruppe gehört seit Februar die Kerpener HTF Logistics AG, die bei der Zusammenlegung der Unternehmen allein 340 Mitarbeiter beschäftigte, davon 72 Auszubildende. Auf der aktuellen Homepage der HTF ist von 400 Mitarbeitern die Rede.

    Noch im Mai hatte HTF-Vorstand Marc Marnet gegenüber der Rundschau betont, es gehe dem Unternehmen trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise „relativ gut“. Die eigene Flotte stehe „voll unter Dampf“. Laut Internetseite hat das Unternehmen jüngst noch 20 neue 40-Tonner geordert, von denen die ersten im Mai / Juni ausgeliefert worden seien. Bei der Firma HTF war gestern für eine Stellungnahme niemand erreichbar. (fun)

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  • ...na dann. Und dann melden die in einer Woche ne neue Firma an. Wer auf der Strecke bleibt wissen wir ja nun alle auch schon.

    Übrigens: K.a.m....pa AG hat nach einer Woche die neue Firma eröffnet. Arbeiten, die nach Inso-Eröffnung durch InsoVerwalter in Auftrag geben wurden und somit das Geld über Treuhand sicher kommt - sollte man meinen - wurden ausgeführt, aber Geld kommt auch nicht. Hat dann nochmals paar Handwerker mit runter gezogen. :evil: :evil: :evil: :evil:
    Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann.

    Im Gegensatz zu den Menschen benötigen Reifen immer etwas Profil
  • Eben. So läufts. Döpke, Kahmen und Co. machens vor.
    Ich glaub das richtig dicke Ende kommt erst nach dem Sommerloch.

    BTW: gestern rief mich mein DAF Dealer an, Neue SZM Mega SSC ca. 23K€ günstiger wie die vor 1 Jahr. Dummerweise hab ich aber mein Konto letzt schon für MAN XXL geplündert ....
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • Wieder ein paar alteingesessene

    Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 748/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der Spedition Nolte GmbH, August-Jung-Weg 10, 42113 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Brigitt Nolte, August-Jung-Weg 10, 42113 Wuppertal und Uwe Hermann Nolte, August-Jung-Weg 10, 42113 Wuppertal






    ist am 24.07.2009, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Wischermann, Alter Markt 9-13, 42275 Wuppertal bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    145 IN 748/09
    Amtsgericht Wuppertal, 24.07.2009
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    Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 213/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3836 eingetragenen Internationale Spedition Friedrich W. Harre Beteiligungs-GmbH, Leopoldstaler Str. 251, 32805 Horn-Bad Meinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Harre, Leopoldstaler Str. 251, 32805 Horn-Bad Meinberg und Christel Harre, Leopoldstaler Str. 251, 32805 Horn-Bad Meinberg




    Geschäftszweig: Die Beteiligung als pers. haft. Ges. an einer Kommanditgesellschaft u. a.






    ist am 24.07.2009, um 10:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Moltkestr. 12, 32756 Detmold bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    10 IN 213/09
    Amtsgericht Detmold, 24.07.2009
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    Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 356/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 7832 eingetragenen Möbelspedition Borgmeier - Teigeler GmbH, Mastholter Str. 130, 59558 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Bernd Teigeler, Batenhorster Str. 7, 59302 Oelde






    ist am 22.07.2009, um 12:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Marktstraße 22, 59555 Lippstadt bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    2 IN 356/09
    Amtsgericht Paderborn, 22.07.2009
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    8400 IN 1238/09



    B e s c h l u s s:


    In dem Verfahren über den Antrag der

    NÜRTRANS GmbH Transportunternehmen Nürnberg
    vertreten durch die Geschäftsführer Manfred Reichl und Ingrid Werner
    Horneckerweg 28
    90408 Nürnberg

    auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen


    1.

    Zur Sicherung und des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 24.07.2009 um 12:00 Uhr

    vorläufige Insolvenzverwaltung

    angeordnet.

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Rechtsanwalt Jochen König
    Moststraße 33, 90762 Fürth
    Tel. 09 11/7 66 75 - 0
    Fax: 09 11/7 66 75 - 29
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    Sollten die Leute sich beraten lassen vom UDO
  • Nun erwischt es im Zuge der Insolvenz der ID-Holding evtl. auch die HTF-Logistics in Kerpen.Kurioserweise hat sich die Holding auf 'Sanierungen' spezialisiert und muss nun selbst gerettet werden. Anmeldung der Inso letzten Do. beim AG Düsseldorf
  • 21 IN 154/09 : Über das Vermögen der ITN Transporte GmbH, Carl Borgward Straße 9b, 56564 Neuwied (AG Montabaur, HRB 14086), vertr. d.: Mike Schnitzler, Sternenweg 14, 56564 Neuwied, (Geschäftsführer) wurde am 24.07.2009 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralf Hildebrandt, Bahnhofstraße 2a, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/9149726, Fax: 0261/9149727, E-Mail: info@bl-law.de, Internet: bl-law.de. Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) beim Insolvenzverwalter: 28.09.2009 . Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Der Grund und der Betrag der Forderung sind anzugeben. Dem Insolvenzverwalter ist unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an diesen, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

    Berichtstermin: Donnerstag, den 03.09.2009, 10:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied, zur Beschlussfassung über die in den §§ 57, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 233, 271, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten ( die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung/Beibehaltung eines Gläubigerausschusses, Rechnungslegung, Unterhalt aus der Insolvenzmasse, Hinterlegung der Insolvenzmasse, Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens, besonders bedeutsame Rechtshandlungen, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert, Einstellung mangels Masse, Aussetzung der Verwertung, Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung)

    Prüfungstermin: Mittwoch, den 28.10.2009, 11:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

    Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gelten Zustimmungen als erteilt. Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden ist, erhalten darüber keine gesonderte Nachricht.

    Amtsgericht -Insolvenzgericht- Neuwied, den 28.07.2009

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    Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 13 IN 871/09





    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der MN Transport GmbH, vertr.d.d. GFin Iris Nestler, Mittweidaer Straße 2,
    09326 Geringswalde OT Holzhausen, (HRB 21559, Amtsgericht Chemnitz,
    Registergericht)

    vertreten durch
    Geschäftsführerin Iris Nestler, geboren am 02.08.1963, Grimmaische Straße 26,
    04680 Colditz

    wird gemäß Beschluss vom 21.07.2009 der Antrag mangels Masse abgewiesen.




    13 IN 871/09

    Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 28.07.2009


    Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 402 IE 1868/09





    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der Transport & Selectservice Limited, Eilenburger Straße 86, 04425 Taucha,
    (HRB 24321, Amtsgericht Leipzig, Registergericht)

    vertreten durch
    Geschäftsführer Gerhard Lotzen, Grimma



    wurde am 28.07.2009 um 09.30 Uhr Rechtsanwalt Dr. Lucas F. Flöther, Specks Hof
    Eingang C, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefon: 0341/652200, Telefax:
    O341/65220111, Internet/Email: leipzig@floether-wissing.de,
    zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

    Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit
    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
    Zustimmungsvorbehalt). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen
    Insolvenzverwalter leisten, es sei denn er stimmt der Leistung an den
    Schuldner zu.

    Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.

    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
    Gelder entgegenzunehmen.





    402 IE 1868/09

    Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.07.2009

    8 IN 472/09
    In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Spedition
    Gerhardt GmbH vertr.d.d. GF, AG Jena, HRB 209035, Elsteraue 3, 07586 Bad Köstritz ist
    heute am Dienstag, 28.07.2009, um 14:30 Uhr beschlossen worden:

    1. RA Bernd Krumbholz, Johannisstr. 4, 07545 Gera ist als vorläufiger Verwalter
    bestellt.
    2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
    wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
    3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.

    Amtsgericht Gera


    Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 143/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 8406 eingetragenen Gustav Becker Spedition GmbH u. Co. KG, Rheinstraße 125, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Geschwister Becker GmbH, ebenda, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hermann Becker, Krähenbüschken 25, 45479 Mülheim an der Ruhr, und Jörg Becker, Hamborner Straße 17, 45476 Mülheim an der Ruhr,

    Geschäftszweig: Transportwesen,








    ist am 28.07.2009, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Lauterfeld, Friedrich-Ebert-Str. 34, 45468 Mülheim an der Ruhr bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    64 IN 143/09
    Amtsgericht Duisburg, 28.07.2009


    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 186/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 10944 eingetragenen Wieckhorst Spedition GmbH, Oststraße 104, 22844 Norderstedt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Prehn






    ist am 28.07.2009, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    502 IN 186/09
    Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2009
    Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 204/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 8084 eingetragenen Burg Logistik GmbH, Erlenweg 21, 39288 Burg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marc Marnet






    ist am 28.07.2009, um 13:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Str. 1, 40213 Düsseldorf bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    505 IN 204/09
    Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2009