Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Original von CEO
    Original von Granitteufel

    ,173 IN 547/09
    In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
    Spedition Paul Liebermann GmbH, Kölledaer Straße 23, 99610 Leubingen



    ist heute am Freitag, 07.08.2009, um 11:30 Uhr beschlossen worden:

    1. Rechtsanwalt Thomas Alter, Schillerstr. 2, 99096 Erfurt ist als vorläufiger
    Verwalter bestellt.
    2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
    wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
    3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.

    Amtsgericht Erfurt

    Ohje fährt heute ne Tour für mich...allg. 1mal die Woche ne Tour für mich gefahren! hat aber gestern am telefon garnichts gesagt. werd heute mal nachhorchen!


    er macht auch erstmal weiter und soweit ich weiß, wollte er ne neue Firma mit 5-8 LKWs aufmachen.
    Transporte werden weiterhin in bester Qualität erledigt. Aber die Krise zieht seine Kreise!
  • Ich verstehe schon ein bisschen von dem Insolvenzrecht.

    Aber ich lese immer wieder mangels Masse abgewiesen, (also keine Entschuldigung)
    und die Fahrzeuge schwirren in der Gegend rum. Hat man genug bei Seite geschafft.

    Ein Artist bei uns hat das 3 mal vor 3 Jahren Insolvenz angemeldet (GmbH) und neue Firma nix GmbH weiter gemacht und jetzt wieder mangels Masse.

    Gab es da nicht eine Sperrfrist tätig zu werden oder ist die bei der letzten Änderung fort gefallen.

    Früher zu Konzessionzeiten durfte man nicht mehr im Transportgewerbe sich selbstständig machen und auch wenn man die Konzessionen verkauft hatte, war keine neue mehr zu bekommen.
  • Original von RWE-Chris
    Paul Liebermann hatte immer Ladungen von Fujitsu Sömmerda nach Worms. Davon mehrere Ladungen pro Tag. Das lief richtig gut, da die Ladungen gut bezahlt waren.

    Letztes Jahr noch 30 Autos, mittlerweile ca. 10-12.

    Die bauen dort aber keine Computer mehr und machen nur noch Wartungsservice und Garantiefälle. Da fallen halt keine Komplettladungen mehr an.

    ich glaubs nicht das er einen lkw abgibt!sein sohnemann sitzt ja auch auf dem selben gelände und auch eine spedition! da wird alles rüber geschachert und gut! alle schulden weg und sohnemann macht weiter...
    naja mal schauen was wird z.z. geht er alles an wo man was fahren kann...egal von wem kunde
  • Hab ich schon mal öfters für geladen .....:

    Amtsgericht Neumünster, 92 IN 111/09

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
    Spedition Jäger GmbH (Registergericht: AG Kiel HRB 78 RD), Kollunder Straße 16-10, 24768 Rendsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Norbert Bahr und Harald Lammers

    ist am 01.08.2009, 08:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
    Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Yvo Dengs, Am Sandtorkai 62, 20457 Hamburg.
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • Original von Granitteufel
    Aber ich lese immer wieder mangels Masse abgewiesen, (also keine Entschuldigung)
    und die Fahrzeuge schwirren in der Gegend rum.
    Auf Leasing oder Miete und dann an den neuen weiterverleast/-mietet.

    Gab es da nicht eine Sperrfrist tätig zu werden oder ist die bei der letzten Änderung fort gefallen.
    Denke mal die Sperrfrist gibt es noch, aber es gibt und gab ja auch immer Ehefrauen, Geliebte, Söhne, Töchter, Schwiegersöhne....
    Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
    E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

    Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kühltaxi ()

  • Kögel kann weiter machen

    Fortführung von Kögel gesichert
    13.08.2009 | Der Nutzfahrzeughersteller Kögel mit einem Werk in Ulm kann nach dem Insolvenzantrag weitermachen. Die Finanzierung des Betriebs sei gesichert, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Donnerstag in Neu-Ulm.
    -Anzeige-Die Banken hätten Zusagen zu einem Darlehen gemacht und der Betriebsfortführung zugestimmt. Kögel hatte Anfang August Insolvenz angemeldet, nachdem der Markt für Lkw-Anhänger in den vergangenen zwölf Monaten um 90 Prozent ?( ?( :evil: zurückgegangen war. Die frühere Kögel Fahrzeugwerke AG mit Sitz in Ulm hatte im Januar 2004 schon einmal Insolvenzantrag gestellt und war dann ins bayerische Burtenbach verlegt worden. (dpa)


    Quelle: DVZ
  • Original von CEO
    Original von RWE-Chris
    Paul Liebermann hatte immer Ladungen von Fujitsu Sömmerda nach Worms. Davon mehrere Ladungen pro Tag. Das lief richtig gut, da die Ladungen gut bezahlt waren.

    Letztes Jahr noch 30 Autos, mittlerweile ca. 10-12.

    Die bauen dort aber keine Computer mehr und machen nur noch Wartungsservice und Garantiefälle. Da fallen halt keine Komplettladungen mehr an.

    ich glaubs nicht das er einen lkw abgibt!sein sohnemann sitzt ja auch auf dem selben gelände und auch eine spedition! da wird alles rüber geschachert und gut! alle schulden weg und sohnemann macht weiter...
    naja mal schauen was wird z.z. geht er alles an wo man was fahren kann...egal von wem kunde


    lese ich da heraus, dass Liebermann den Kundenschutz nicht einhält? Beispiele?

    Sohnemann T(h)orsten hat sich auch schon umbenannt und da siehts auch nicht soooo rosig aus.
  • hallo erst mal
    habe gehört:

    sped. gerlach wurde von sped. turabdin bzw. von der TAS-Gruppe aufgekauft und systematisch in die pleite gezwungen. der chef war ein aramäer (also türke) hat erst alle grünen lkw dann alle grünen wecheslbrücken und zum schluß alle grüne auflieger "abgeschaft". die sind zum schluß mit 4-5 TAS und turabdin LKW`s rumgefahren. und ende mai haben alle (ca. 35 mitarbeiter) die kündigung bekommen mit der begründung der Fuhrbetrieb und die verwaltungseinheiten werden zum 01.07.09 eingestellt.

    ist ganz schön scheiße für die leute
  • Insolvenzantragsverfahren W & Z transport concept

    662 IN 222/09: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der W & Z transport concept GmbH, Falderbaumstraße 12, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 14602), vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Zickler, ist am 17.08.2009 um 16.35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wöllenstein, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@leonhardt-westhelle.eu bestellt worden.

    Amtsgericht Kassel, 17.08.2009


    Amtsgericht Karlsruhe

    Beschluss



    In dem Insolvenzantragsverfahren der



    Spedition Mews GmbH

    Mühlhausener Straße 30

    76684 Östringen,

    vertreten durch:

    Herbert Mews, (Geschäftsführer)



    wird heute, am 17.08.2009, um 15.30 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet (§§ 21, 22 InsO):



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Frank Bassermann, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe, Tel.: 0721/160080, Fax: 0721/1600810



    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin.



    Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.



    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen; insoweit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Absatz 2 Satz 1 InsO). Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Geschäftsführer hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Geschäftsführer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).





    Karlsruhe, den 17.08.2009

    Amtsgericht







    Anstadt

    Richter am Amtsgericht


    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 167/09



    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen




    des Oliver Herdes, geboren 1971, Niendorfer Weg 11, 22453 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 107033 eingetragenen Firma Herdes Logistik e.K.






    ist am 17.08.2009, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörn-H. Meyn, Herrengraben 31, 20459 Hamburg bestellt.

    Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    Az.: 1 IN 43/09 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Logistik GmbH, Senatsplatz 2, 55286 Wörrstadt (AG Mainz, HRB 41934), vertr. d.: Robert Schneider, Senatsplatz 2, 55286 Wörrstadt, (Geschäftsführer) ist am 14.08.2009 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail: mainz@schiebe.de bestellt worden.

    Alzey, 14.08.2009

    Amtsgericht - Insolvenzgericht -