Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • Original von Jupiter
    War der Sandig aus Soest nicht auch insolvent ?

    Heute Sandig SZM (neu) mit gebrauchten Sandig Auflieger gesehen ...

    naja, hat's doch wieder einer geschafft ..... X(


    Solange es immer noch so einfach ist die Karre vor die Wand zu fahren wie es uns die großen vormachen, solang wird es dem Gewerbe auch nicht besser gehen !

    BTW: Andere Spedi meinte mal zu mir: 1 mal im Leben mußt du die Karre vor die Wand fahren damit es dir gut geht .... Recht hat er wahrscheinlich.... traurig aber wahr !


    In Rhüden stehen ca 10 Auflieger beim Händler.

    Und bringt man die Oma nicht mehr rein, stellt man einen Geschäftsführer ein. :D :D :D
  • 3 IN 684/09 VAI



    In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Grannass Logistik GmbH, Bertha-Benz-Straße 5, 74343 Sachsenheim (AG Stuttgart, HRB 290953), vertr. d.: Daniel Grannass, Bertha-Benz-Straße 5, 74343 Sachsenheim, (Geschäftsführer) wurde am 15.10.2009, um 14:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Karl-Heinz Branz, Bismarckstraße 106, 74074 Heilbronn, Tel.: 07131/76420, Fax: 07131/764223 bestellt.



    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).



    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).



    Amtsgericht Heilbronn
  • Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 374/09

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1394 eingetragenen Werneke Spedition GmbH, Hafervöhde 1, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Werneke, Hafervöhde 1, 59457 Werl und Stephan Werneke, Hafervöhde 1, 59457 Werl





    ist am 20.10.2009, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manfred Gottschalk, Wagenbergstr. 2, 59759 Arnsberg bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    21 IN 374/09
    Amtsgericht Arnsberg, 20.10.2009
  • Original von Ersatzrad
    Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 32/09

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 4005 eingetragenen B.B.Logistics Betke & Breuer OHG, Bruchfeld 60, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Stefan Betke, Am Eickerhof 8, 47800 Krefeld und Heinz Breuer, Blumenstr. 100, 47798 Krefeld


    wird Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf





    wird auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Houben vom 15.6.2009 und 22.6.2009 bis zur Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Sicherung des Schuldnervermögens gem. § 21 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Zf. 5. InsO angeordnet:



    Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden - das heißt bewegliche Sachen in Besitz des vorläufigen Insolvenzverwalters, an denen ein Absonderungsrecht besteht, sowie Forderungen mit Ausnahme der in § 166 Abs. 2 S. 2 InsO genannten, welche die Schuldnerin zur Sicherung eines Anspruchs abgetreten hat - oder Gegenstände, deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden. Solche Gegenstände dürfen von dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 5. InsO zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind.



    Zieht der vorläufige Insolvenzverwalter eine zur Sicherung eines Anspruchs abgetretene Forderung anstelle des Gläubigers ein, so gelten §§ 170, 171 InsO entsprechend (§ 21 Abs. 2 Nr. 5. Satz 3 InsO).



    Der vorläufige Insolvenzverwalter wird darüber hinaus vorbehaltlich einer ausreichenden Masse ermächtigt, die durch die Vorfinanzierung entstehenden Zinsen und Bearbeitungsgebühren als Masseverbindlichkeiten begleichen zu dürfen sowie zugunsten betriebsnotwendiger Geschäftspartner Masseverbindlichkeiten begründen zu dürfen (§ 55 InsO).







    Krefeld, 23.06.2009

    Amtsgericht



    Hüschen

    Richterin am Amtsgericht

    93 IN 32/09
    Amtsgericht Krefeld, 23.06.2009

    Vom Werksverkehr ins Aus.




    Die Firma BBL macht weiter als CoKG, sitz Kempen
  • Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 100/09

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5135 - eingetragenen Borchers Logistik GmbH, Ahauser Straße 25, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Venne, Bommershöfer Weg 46 a, 40670 Meerbusch





    ist am 27.10.2009, um 12:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    77 IN 100/09
    Amtsgericht Münster, 27.10.2009

    + Borchers Leinefelde und Ganderkesee und BONUS Borken und ImBo Leinefelde,
    das ganze Kartenhaus.
  • Original von onkelp
    Der ist ja nun schon so oft über Kopf gewesen das man ja schon zwei Hände zum Zählen braucht..... :D :evil:


    Wer, der Borchers ?

    Hab den für halbwegs seriös gehalten ....
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.