Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • am mord gelände ist aber eine abteilung die insolvenz ist.

    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 97/09

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8351 eingetragenen Lammers Transporte GmbH, Am Böwing 5, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Lammers, Feldgarten 13, 46414 Rhede





    ist am 19.11.2009, um 10:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ralph Schmid, Dülmener Str. 92, 48653 Coesfeld bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    da gibt es doch ein lamm der vor dem schmitzwerk sitzt und die reifen aufzieht,

    ist das der.
  • 6 IN 274/09 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Spedition Rinnert & Thalis GmbH, Industriestraße 3, 35463 Fernwald (AG Gießen , HRB 1822), vertr. d.: Bernd Rinnert, Obergasse 1b, 35274 Kirchhain, (Geschäftsführer) ist am 18.11.2009 um 13.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider, Industriestraße 11, 35463 Fernwald, Tel.: 0641-94464530, Fax: 0641-94464533 bestellt worden. Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin der Schuldnerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen. Er ist beauftragt, die eingezogenen Gelder auf einem einzurichtenden Treuhandkonto zu hinterlegen. Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

    Amtsgericht Gießen
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    Geschäfts-Nr.: 92 IN 27/09 : In dem Insolvenzverfahren TRANS-FULDA Speditions GmbH & Co. KG, Agnes-Huenninger-Str. 10, 36041 Fulda (AG Fulda, HRA 5088), vertr. d.: 1. MD Verwaltung GmbH, Agnes-Huenninger-Str. 10, 36041 Fulda, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Günther Dittrich, (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

    Amtsgericht Fulda, 17.11.2009

    schluß mit lustig inh. 4 jahren 3.0
  • Original von Granitteufel
    schluß mit lustig inh. 4 jahren 3.0[/qote]

    Was soll denn das nun wieder bedeuten?
    Für deine Beiträge braucht man wirklich langsam ein Übersetzungsprogramm. ?(
    [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
    Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
  • Original von xarrion
    Original von Granitteufel
    schluß mit lustig inh. 4 jahren 3.0[/qote]

    Was soll denn das nun wieder bedeuten?
    Für deine Beiträge braucht man wirklich langsam ein Übersetzungsprogramm. ?(


    Bist Du wirklich. so Naiv, dann erklärt sich alles das Du als TU nicht mehr unter uns verweilst.

    Entschuldige wenn innerhalb 4 Jahre steht, 3.0 was soll das heißen. Ja wohl seine Frau hat 3 Kinder bekommen.Mann oh Mann
  • Abgewiesene Konkursanträge
    Transconti Transport GmbH & CoKG

    Transconti Transport GmbH & CoKG , Franz-Wolfram-Scherer-Str. 34, 5020 Salzburg, FN 177904z
    vertr.d.d.GF der unbeschränkt haft. GEsellschafterin Transconti Transport GmbH, Herbert Grantner, geb. 30.10.1952, whft. ebendort, (LG Salzburg (569), Aktenzeichen 44 Se 201/09x). Kostendeckung: Der Konkurs wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet.

    quelle: wienerzeitung.at/DesktopDefaul…kursantr%E4ge&abId=224050
  • Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 179/09

    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 21535 eingetragenen Vest Trans GmbH, Revierstr. 5, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Erwin Ludwig Lemmermann



    Geschäftszweig: Vermittlung von Dienstleistungen im Güternah- und Fernverkehr





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.11.2009, um 13:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.10.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Winfrid Andres, Stefanstraße 2, 44135 Dortmund.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.01.2010 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).



    Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist



    der 16.02.2010.



    Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen



    zur Person des Insolvenzverwalters,

    zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

    gegebenenfalls:

    - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,

    - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),

    - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

    - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).



    Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.01.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.108 niedergelegt.



    Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.



    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





    259 IN 179/09

    Amtsgericht Dortmund, 20.11.2009
  • Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 182/09

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 18233 eingetragenen BennLog. Bennemann Logistik GmbH, An der Wethmarheide 7, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Bennemann, Kolberg Str. 12, 59379 Selm und Markus Bennemann, Thierschweg 21, 44141 Dortmund





    ist am 01.12.2009, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Krause, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    258 IN 182/09
    Amtsgericht Dortmund, 01.12.2009

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    Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 119/09

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 8800 eingetragenen DS-Münsterland-Spedtion GmbH, Westkirchener Straße 67, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Schumacher, Westkirchener Straße 67, 59320 Ennigerloh





    ist am 01.12.2009, um 14:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    84 IN 119/09
    Amtsgericht Münster, 01.12.2009

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    20 IN 1550/09





    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
    Vermögen d. Kraus & Fusek Transport und Logistik GmbH,
    Geschäftsführerin Mayr Christine, Weddigenstr. 9 a,
    86179 Augsburg


    Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines
    Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
    Insolvenzverwalters wirksam.

    Den zur abgesonderten Befriedigung berechtigten
    Gläubigern wird die Einziehung ihrer Forderungen und die
    Wegnahme von Gegenständen vorläufig untersagt.

    Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
    noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
    Rechtsanwalt Rainer U. Müller, Schießstättenstr. 15,
    86159 Augsburg


    Augsburg, 30.11.2009
    Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht


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    36 IN 187/09 -4-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kreye Logistik GbR, Am Hastebach 7, 31860 Emmerthal, vertr. d.: 1. Gerd Kreye, Am Hastebach 7, 31860 Emmerthal, (Gesellschafter), 2. Ralf Kreye, Am Hastebach 7, 31860 Emmerthal, (Gesellschafter) ist am 01.12.2009 um 07:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Sophienstr. 1, 30159 Hannover, Tel.: 0511/353991-0, Fax: 0511/353991-10, E-Mail: hannover@hww-kanzlei.,de, Internet: hww-kanzlei.de bestellt worden.

    Amtsgericht Hameln