Insolvenzen Schlag auf Schlag

  • 662 IN 428/09 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der terranaut Speditions GmbH, Ölmühlenweg 18, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 13805), vertr. d.: Jürgen Jaklin, Am Hexenteich 2, 34434 Borgenteich, (Geschäftsführer) ist am 09.12.2009 um 13.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wöllenstein, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: kassel@leonhardt-westhelle.eu bestellt worden.

    Amtsgericht Kassel


    ?????? Punkt null????
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    Diese Woche hat es ja bei Kurier und Kleintransporte zugeschlagen, wird Zeit das sich welche selbst und ständig machen sonst sterben diese Spezies aus.

    Bedrohte Tierart. :evil:
  • Insolvenzeröffnung Ronge Logistik GmbH

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma
    Ronge Logistik GmbH (Registergericht: Kiel HRB 1207 SE), Geschäftszweig: Durchführung und die Vermittlung von Transporten aller Art, Gut Wensin 5, 23827 Wensin, eingetragener Sitz: Wensin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Ronge, Gartenstraße 16, 23821 Rohlstorf
    - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg -
    wird gemäß §§ 21, 22 InsO am 17.12.2009 folgendes angeordnet: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt und bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zum Gutachter mit dem Wirkungskreis „Ermittlung und Bewertung des Schuldner-Vermögens" und zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestimmt: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg. Dritte können mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den vorläufigen Verwalter zahlen. Der vorläufige Verwalter soll prüfen, ob ein Insolvenzgrund gegeben ist. Der vorläufige Verwalter soll prüfen, welche Aussichten zur Fortführung des Unternehmens bestehen. Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Schuldner-Geschäftsführer haben dem vorläufigen Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch diesen Beschluss die Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsführeramt, insbesondere die Pflichten zur Abführung öffentlicher Steuern und Abgaben, nicht berührt werden. Trifft die Schuldnerin Verfügungen, so sind sie nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Der vorläufige Verwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO zum Zustellungsbeauftragten bestellt.
    Norderstedt, 17.12.2009
    Amtsgericht Norderstedt
    - Insolvenzgericht -
    - 66 IN 427/09 -

    Ist das was Neues, oder schon bekannt?