Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 44/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5969 eingetragenen MERK-Spedition GmbH, Am Flugplatz 2, 59505 Bad Sassendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bertold Lange, Renteilichtung 83A, 45134 Essen und Frank Aufdermauer, Erlenweg 9, 59889 Eslohe
Geschäftszweig: Beförderung von Gütern aller Art im Nah- und Fernbereich
ist am 18.02.2011, um 11:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Schubertstr. 31, 59581 Warstein bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
21 IN 44/11
Amtsgericht Arnsberg, 18.02.2011
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36 IN 19/11 -3-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KLEMME-Logistik GmbH, Steinbrinksweg 37, 31840 Hess. Oldendorf (AG Hannover, HRB 204832), vertr. d.: 1. Karsten Kirchner, Steinbrinksweg 37, 31840 Hess. Oldendorf, (Geschäftsführer), 2. Bastian Krückeberg, Zurmühlenweg 15, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer) ist am 16. Februar 2011 um 15.54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, D 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39 bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch mit der Einziehung der Bankguthaben der Schuldnerin und der Forderungen der Schuldnerin gegen ihre Schuldner (Drittschuldner) auf ein Treuhandkonto beauftragt und mit der Entgegennahme von deren Leistungen.
Amtsgericht Hameln, 16.02.2011
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5969 eingetragenen MERK-Spedition GmbH, Am Flugplatz 2, 59505 Bad Sassendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Bertold Lange, Renteilichtung 83A, 45134 Essen und Frank Aufdermauer, Erlenweg 9, 59889 Eslohe
Geschäftszweig: Beförderung von Gütern aller Art im Nah- und Fernbereich
ist am 18.02.2011, um 11:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Schubertstr. 31, 59581 Warstein bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
21 IN 44/11
Amtsgericht Arnsberg, 18.02.2011
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36 IN 19/11 -3-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KLEMME-Logistik GmbH, Steinbrinksweg 37, 31840 Hess. Oldendorf (AG Hannover, HRB 204832), vertr. d.: 1. Karsten Kirchner, Steinbrinksweg 37, 31840 Hess. Oldendorf, (Geschäftsführer), 2. Bastian Krückeberg, Zurmühlenweg 15, 31855 Aerzen, (Geschäftsführer) ist am 16. Februar 2011 um 15.54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, D 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39 bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch mit der Einziehung der Bankguthaben der Schuldnerin und der Forderungen der Schuldnerin gegen ihre Schuldner (Drittschuldner) auf ein Treuhandkonto beauftragt und mit der Entgegennahme von deren Leistungen.
Amtsgericht Hameln, 16.02.2011