Insolvenzen Schlag auf Schlag Teil 3, nur Auszüge aus dem Registergericht!

  • Wurde Dieker Bramsche nicht von Tönies übernommen ?

    Heute Inso meldung von langjährigen Kunden bekommen, 1300 Euro noch zu kriegen ..... Betrieb läuft weiter, waren ein wenig entäuscht das ich gesagt habe das sie meine Nummer löschen könnten :D , aber ich seh sowas persönlich, soll er zusehen wer ihm seine Klamotten fährt !
    Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


    Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


    Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
  • Jupiter schrieb:

    Wurde Dieker Bramsche nicht von Tönies übernommen ?

    Heute Inso meldung von langjährigen Kunden bekommen, 1300 Euro noch zu kriegen ..... Betrieb läuft weiter, waren ein wenig entäuscht das ich gesagt habe das sie meine Nummer löschen könnten :D , aber ich seh sowas persönlich, soll er zusehen wer ihm seine Klamotten fährt !
    Mhhh das kann natürlich sein. Ich weiß nur das Meppen zu denen gehörte und dort der Sohn von Schütte dort Dispo machte....
  • Amtsgericht Passau, Aktenzeichen: IN 231/11






    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen



    der SÄUMER-SPED Spedition & Frachtenvermittlung GmbH, Industriestr. 7, 94513

    Schönberg



    wurde am 13.05.2011 um 12.30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung

    des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet.



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Prof. Dr.

    Klaus Reischl, Schustergasse 21, 94032 Passau, Tel.: 0851/7568123-0, Fax:

    0851/7568123-4.



    wurde am 13.05.2011 angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit

    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.





    wurden am 13.05.2011 Massnahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche

    Schuldnervermögen eingestellt, §§ 21 Abs. 1, 2 Nr. 3 InsO.













    IN 231/11

    Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht -, 16.05.2011
    ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
  • Jau, wie alle!

    3 Monate aus der Gemeinschaft die Löhne laß zahlen und die TUs um die Fracht geprellt!

    Obendrein nimmt sich der IV noch einen Happen!

    Jaj ja wir brauchen das jetzige Insolvenz Gesetz!

    Beim alten waren die alle fort vom Fenster und der Markt wäre nicht ärmer!

    Habe gesehen es gibt immer noch Torf auch ohne Säumer!!!
  • Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 40/09

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen



    der Anke Penopp, Eringerfelder Str. 2, 33142 Büren, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Paderborn unter HRA 5430 eingetragenen Firma Anke Penopp Transporte e. K.



    ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 28.01.2011 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Dipl. Kfm. Klaus Knetter, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld.



    Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie in der Laufzeit ihrer Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.



    Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.03.2009 begonnen und beträgt sechs Jahre.

    Ach ja die Frau Penopp .... :D
  • Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 43/11

    Über das Vermögen



    der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7914 eingetragenen Freshliner International Transport & Logistik GmbH, Saerbecker Straße 141, 48268 Greven, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Walter Schön, Martinistraße 14, 48268 Greven





    wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.05.2011, um 10:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



    Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.04.2011 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.



    Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Norbert Kruse, Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572/875-0, Fax: 0257287533.



    Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.07.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.



    Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



    Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.



    Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



    Dienstag, 02.08.2011, 10:00 Uhr,

    im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.



    Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



    die Person des Insolvenzverwalters,

    die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

    gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

    - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

    - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

    - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

    - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

    - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

    - Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

    - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

    und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).




    Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.07.2011 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Raum 218 B niedergelegt.



    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





    74 IN 43/11

    Amtsgericht Münster, 26.05.2011
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    Mann oh Mann

    Amtsgericht Tübingen, 2 IN 189/11 , Beschluss vom 31.05.2011

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

    Kromer Transporte GmbH, Maltschachstraße 32, 72144 Dußlingen (AG Stuttgart, HRB 382367), vertr. d.: Jürgen Kromer, Benzerstraße 7, 72555 Metzingen, (Geschäftsführer)



    ist heute, am 31.05.2011 , um 10:00 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):



    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Volker Viniol, Danneckerstraße 52, 70182 Stuttgart, Tel.: 0711 238890, Fax: 0711 2388930 bestellt .



    Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).



    Den Schuldnern der Antragstellerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).



    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragstellerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
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    Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 15 IN 1563/11





    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

    der S & P Spedition/Logistik GmbH Freiberg, vertr. d. d. GF Thomas Errmann,
    Erzstraße 12, 09618 Brand-Erbisdorf, (HRB 7695, Amtsgericht Chemnitz,
    Registergericht)

    Geschäftszweig:
    Spedition

    wurde am 30.05.2011 um 12:00 Uhr

    die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

    und

    Rechtsanwalt Markus M. Merbecks, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Telefon:
    (0371) 444610, Telefax: (0371) 4446111, Internet/Email:
    chemnitz@handschumacher.de,

    zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit
    Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
    Zustimmungsvorbehalt).







    15 IN 1563/11

    Amtsgericht Chemnitz, Insolvenzgericht, 30.05.2011
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------22 und 3 können sich bedanken bei den Herren über die EU Osterweiterung!
  • und der macht auch schon wieder in einer neuen Firma : T.T.S-Logistik .... , ist mir vor ein Paar Tagen an seinem schwarzen Volvo aufgefallen .... :wacko:



    660 IN 381/10 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DTL Deutsche Transport + Logistikgesellschaft mbH, Warburgerstraße 51, 34246 Vellmar (AG Kassel, HRB 14011), vertr. d.: Udo Breidenbach, (Geschäftsführer) ist am 01.12.2010 um 14:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Königstor 23, 34117 Kassel, Tel.: 0561/220799-60, Fax: 0561/220799-79, E-Mail: kassel@kueblerlaw.com, Internet: www.kueblerlaw.com bestellt worden.