Exmado schrieb:
Das heißt auch angenommen so wäre es ebenfalls erlaubt?
FALL 1
Deutsche Spedition A vergibt an
einen polnischen Transportunternehmer B
einen Transport bei Industriefirma C in Kassel zu laden:
34 FP für Dortmund, Essen, Oberhausen
Es handelt sich um 3 deutsche Baumärkte (Obi, Hagebau, Hellweg) === ERLAUBT
..................................
da nur 3 entladestellen? Oder liege ich falsch
Damit hat der TU mit einer Fahrt sein Kabotagekontingent 3x7 "verballert" und muss wieder raus.
Ich bin gespannt wie sich der Markt ab 2022 ändert, wenn die Abkühlphase dazukommt.