Der Sachverhalt:
Abholung einer neuen Szm. ab Werk.
Bei Kurzzeitkennzeichen muss ich Maut bezahlen. Ist soweit klar.
Wie ist die Lage, wenn ich mit roten Nummern der Hauswerkstatt das Fahrzeug "überführe" ? Mautpflichtig oder nicht?

Geht dabei nicht ums Geld, eher ums Prinzip bzw. Lösung einer "Streitfrage".
Abholung einer neuen Szm. ab Werk.
Bei Kurzzeitkennzeichen muss ich Maut bezahlen. Ist soweit klar.
Wie ist die Lage, wenn ich mit roten Nummern der Hauswerkstatt das Fahrzeug "überführe" ? Mautpflichtig oder nicht?



Geht dabei nicht ums Geld, eher ums Prinzip bzw. Lösung einer "Streitfrage".
+++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++