Palettentausch - allgemeine Frage

    • Palettentausch - allgemeine Frage

      Hallo!
      Ich habe dieses Forum entdeckt und gleich mal eine Frage. Diese betrifft den Tausch von Europaletten.
      Generell gilt ja Tausch. Ich verstehe das so: Liefert ein Spediteur bei mir am Lager Paletten an, werden diese getauscht. Somit gehören die Europaletten dann mir und werden diese ausgeliefert, muss ich dafür sorgen, dass wiederum getauscht wird und ich meine Paletten zurückerhalte.

      Folgender Fall:
      Ich erhalte einen Transportauftrag von C. Dieser beauftragt mich, bei A zu laden und bei B auszuladen.
      Ich fahre diesen Transport nun nicht mit eigenen Fahrzeugen, sondern beauftrage meinerseits einen Spediteur.
      Der Spediteur fährt zu A, lädt dort und tauscht die Europaletten.
      Nun fährt er zu B, lädt dort ab. B sagt ihm nun, er hätte keine Europaletten zum Tausch.
      Nun möchte der Spediteur diese Paletten von mir als Auftraggeber haben.

      Frage:
      Ist dies nun nicht seine Sache, woher er die Paletten bekommt bzw. muss er nicht B diese Paletten belasten (bzw. B muss die Ware abpacken) oder kann er mich als Auftraggeber des Transportes (im Prinzip ja ebenfalls nur Vermittler) dafür verantwortlich machen?
      Muss ich nun meinerseits C (also meinem Auftraggeber) diese Paletten weiterbelasten?

      Angeblich ist dieses Vorgehen unter Spediteuren üblich. Ich habe es etwas anders gelernt. Gibt es hierfür Grundlagen, die ich zu Rate ziehen kann?

      Würde mich freuen, wenn mir hier jemand von Euch einen Tipp geben könnte.
    • RE: Palettentausch - allgemeine Frage

      Hallo Sluet,

      wie sagte man so schön bei der Bundeswehr? "Den Dienstweg einhalten" :)

      Also, zunächst ist es ja für den Frachtführer unerheblich ob Du "nur" Vermittler bist. Er hat den transport in Deinem Namen und Rechnung durchgeführt (nehme ich an?) und ist selbst mit Deinem Auftraggeber "B" nicht in Kontakt getreten. Also bist Du für den Frachtführer auch Ansprechpartner in allen Belangen dieses Transportes.

      Im Gegenteil darf er nichtmal an Deinen Auftraggeber oder den Kunden Deines Auftraggebers herantreten. Die Kommunikationskette ist also in diesem Fall identisch wie bei der Auftragsvergabe selbst - nur rückwärts.

      Er sollte Dir den "Nichttausch" durch den Empfänger aber schridtlich belegen können. Stichwort "Palettenkonto".

      Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Frohes Schaffen weiterhin...

      Denny
    • Hallo,

      da stimme ich Rauddal vollkommen zu. Ich möchte nur noch ergänzen das du dir die "Nicht"-Tauschquittung der Paletten unbedingt im Original zukommen lassen solltest ! Bei den meissten Firmen bekommt man mit Faxkopieen keine Paletten mehr.

      Ob du dann deinen Auftraggeber mit den Paletten belastest, bei nächster Gelegenheit das Holz selbst abholst oder deine Palettenschulden bei einem Ortsansässigen Frachtführer in der nähe des Warenempfängers ausgleichst ist dir dann selbst überlassen. Die Möglichkeiten sind je nach Vereinbarung auch begrenzt.

      gruß

      Ingoo