parken von LKW im Mischgebiet (eigenes Grundstück)

    • parken von LKW im Mischgebiet (eigenes Grundstück)

      Hallo Kollegen,

      ich würde gern Eure Meinung zu folgendem Thema hören.

      Ich habe vor Jahren ein Grundstück (Größe 2500m²) in einem Mischgebiet (um das Grundstück sind mehr Wohnhäuser, jedoch sind dort auch mehrere Fabriken) erworben. Da mein Betriebshof langsam überfüllt ist, würde ich gern die Fläche mit Schotter versehen und dort einige Auflieger abstellen.
      Brauche ich dafür eine Genehmigung oder würde ihr einfach machen und sehen was passiert ? ? ?
    • Ich habe vor Jahren ein Grundstück (Größe 2500m²) in einem Mischgebiet (um das Grundstück sind mehr Wohnhäuser,
      wende dich an die zuständige Gemeinde/Stadt und frage nach was erlaubt ist und was nicht. Wir sind z. B. Im Gewerbegebiet, grenzen jedoch direkt, andere Straßenseite, an an Wohngebiet. Nach zwischenzeitlichen Problemen, steht unsere Gemeindeverwaltung voll hinter uns, damit haben wir unsere Ruhe vor den Nachbarn.
      würde ich gern die Fläche mit Schotter versehen und dort einige Auflieger abstellen. Brauche ich dafür eine Genehmigung
      Hatte ich auch mal vorgehabt, dafür mußte ich einen Bauantrag stellen.
    • Original von moritz0409
      Mischgebiet sagt doch schon alles , bei der Gemeinde erkundigen. Und ob Bauantrag oder nicht das Ding läuft!!!


      Jo, sehe ich genauso.

      Wenn in diesem Gebiet sogar schon mehrere Fabrikationsbetriebe angesiedelt sind, dürfte das Abstellen von einigen Aufliegern wohl kein Problem darstellen.
      Und das Auf- und Absatteln in der Nacht ist ja wohl mit dem normalen Lärm von Gewerbebetrieben kaum zu vergleichen.

      Sollte die Gemeindeverwaltung dennoch Probleme machen, genügt im Regelfall ein kleiner Hinweis auf die Themen Arbeitsplätze und Gewerbesteuer. :D
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xarrion ()

    • Erstmal Danke für eure Meinungen. Das mit der Baugenehmigung war mir fast klar, ich wollte nur keine schlafenden Hunde wecken :)

      @ granitteufel

      Original von Granitteufel
      lese mal die HBO wenn das Grundstück in HE liegt.

      Strafen, 4 leere 40er opentop haben mich 7.500 und 2.500 DM gekostet.

      RA + GERICHTSKOSTEN hat der RS bezahlt.


      Also Hessen stimmt zwar beim Firmensitz, aber das Grundstück liegt in Niedersachsen.

      Wie lange hast denn die 40er dort gammeln lassen ;) Wenns nur Container waren ohne Fahrgestell, dann wirds wohl eng ....
      Aber normal gibts erstma ne Verwarnung, so kenne ich das!
    • Original von GS-Transporte
      Erstmal Danke für eure Meinungen. Das mit der Baugenehmigung war mir fast klar, ich wollte nur keine schlafenden Hunde wecken :)

      @ granitteufel

      Original von Granitteufel
      lese mal die HBO wenn das Grundstück in HE liegt.

      Strafen, 4 leere 40er opentop haben mich 7.500 und 2.500 DM gekostet.

      RA + GERICHTSKOSTEN hat der RS bezahlt.


      Also Hessen stimmt zwar beim Firmensitz, aber das Grundstück liegt in Niedersachsen.

      Wie lange hast denn die 40er dort gammeln lassen ;) Wenns nur Container waren ohne Fahrgestell, dann wirds wohl eng ....
      Aber normal gibts erstma ne Verwarnung, so kenne ich das!


      Einer stand ein Jahr mit Dach drauf und die anderen 7-8 Monate.

      Ich hatte die Herren auch immer geärgert.

      Die waren unangemeldet in die Garage gegangen und ich vom Haus das Tor zugefahren und habe dann draussen getan als würde ich mit der Polizei tel. und anschließend vom Hof gejagt.

      Es gibt immer Neidhammel die mit dem Arsch nicht hoch kommen und anderen dann Schwierigkeiten machen.

      Muss du mal in der NDS Bauortnung nach schauen.

      Jedenfalls in Hessen darf kein Fuhrbetrieb in ein Gewerbegebiet nur Industriegebiet.
    • hallo,

      wir wollten vor zwei Jahren eine Halle in Niederbayern mieten und haben dann bei einem Busunternehmen erfahren das dies ein Mischgebiet war.

      Das Hauptproblem bei solchen Gebieten ist die Einhaltung der Nachtruhe, d.h. wir hätten Nachts in bestimmten Zeiten nicht anfahren können und am Weekend das gleiche.

      mfg
    • Neuansiedlung gibt die Gewerbeaufsicht nur in Industriegebieten die Zustimmung.

      Der eine Kieskutscher musste jetzt bei uns im Ort raus ins neue Industriegebiet.

      Bei mir Mischgebiet und 1992 keine Gen. bekommen obwohl vom Gemeindevorstand abgesegnet.