Pfandrecht

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      Hallo zusammen,

      bei einem Transport wurde lt. Auftrag Selbstbeladung vereinbart. Der Fahrer sollte bei Lidl zusätzlich aber auch noch selbst entladen. Das verweigerte der Subunternehmer, bis die Entladestelle geschlossen war. Anschließend zog er den Lkw nach PL und fordert jetzt Standkosten, sowie Geld für eine erneute Zustellung und beruht dabei auf sein Pfandrecht und droht damit die Ware zu veräußern.
      Wie seht ihr den Fall?
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      naja so einfach veräußern kann er sie Ware ja nicht. Da gibt es schon rechtliche Hürden.
      Habt ihr die Be ubd Entladung vereinbart?
      Das man bei Lidl selbst entladen muss, ist zwar rechtlich falsch aber allgemein bekannt.

      Hat er das bei euch angemahnt? Wenn nicht hat er schon mal ein Problem.
      Ich würde auf jeden Fall sofort eine Anzeige wegen Unterschlagung machen und vor allem euren Auftraggeber informieren.

      Den Rest zum Pfandrecht kann man im Internet nachlesen.
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      Das Stangeld hat er doch selbst verursacht, wenn ich das richtigt lese. Bei der be- und Entladung kommt es wohl darauf an, was im TA stand.

      Mit dem Pfandrecht dürfte er sich schwer tun, da die Ware ja einem Dritten gehört. Ich hatte mal am Tag einer Insolvenzeröffnung eine Ladung drauf und konnte selbst diese nicht pfänden, da der Auftraggeber direkt mit einer Klage gedroht hat. Ich habe es dann seinlassen, da mir das Risiko zu hoch war.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
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      Von der juristischen Seite betrachtet:
      Wie der TE schreibt, wurde Beladung durch den Fahrer vereinbart und ist in der Fracht inkludiert, nicht jedoch Entladung.
      Dass "jeder TU weiss doch, dass bei Lidl der Fahrer selbst entladen muss", rechtlich relevant ist, bezweifel ich.
      Damit hatte der TU Ansprurch auf eine angemessene Vergütung für die Entladung.
      Zumal er ja den Auftrag schon mit Beladetätigkeit durch Fahrer angenommen hat, ist klar, dass er solche Aufträge nicht generell ablehnt.

      Wurde dem TU ein Angebot gemacht, hat er eine Vergütung gefordert?

      Einfach nur den "wilden Mann spielen" und den LKW nach PL abziehen, geht natürlich auch nicht.
      Falls sich allerdings der TE als Auftraggeber stur gestellt hat, dürfte er rechtlich schon in einer besseren Position sein.
      Dann greift m.M. HGB Frachtvertrag §440 (falls Kabotagetransport) "konkludentes Pfandrecht" zur Sicherung der Forderungen aus diesem Frachtvertrag.

      Allerdings ist die juristische Betrachtung ziemlich abstrakt und bei der Situation eher akademische Gedankenspielerei.
      Der TU blockiert im Ausland die Ladung . Das juristisch auszufechten, dauert .... Jahre und selbst bei einem positiven Urteil ist die Durchsetzung im Ausland schwierig bis nicht möglich.
      Bevor der Flurschaden eine Kundenbeziehung völlig zerstört und sich enorme weitere Folgekosten aufbauen, heisst es wahrscheinlich zunächst mal mit der Faust in der Tasche zahlen.

      Von der praktischen Seite her frage ich mich, wieviel Sturheit auf beiden Seiten und sonstige Vorfälle, die hier nicht kommuniziert werden, dazu geführt haben, dass die Situation dermaßen eskaliert ist.
      Wenn man es versäumt hat, das von Anfang an im TA wasserdicht zu regeln, muss man halt zahlen, falls dann der TU die Situation ausnützt.
      Vielleicht auch mal das Doppelte der Vergütung, die man bezahlt hätte, wenn man das gleich vorab geregelt hätte.
      Aber "die Kuh ist dann vom Eis" bevor es eskaliert und beim Kunden aufschlägt.
      Nennt sich Lehrgeld...
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      Mich würde mal der polnische TU interessieren. ich hatte letztens auch einen, der hat an Be- als auch Entladestelle ne email geschrieben, das sein Fahrer nur gegen den Betrag x mit anpackt. Und das war eine Tour, wo ich schon 2,5 auf den km gezahlt hatte. Wenn ich das also so lese, habe ich das Gefühl, das da ein neuer scam geboren wurde und zukünftige TA`s eben eine weitere Seite mehr brauchen. Ich bleibe aber dennoch bei meiner Einschätzung, das der TU hätte abladen müssen/können und sich dann eben vor einem deutschen Gericht hätte streiten müssen um die 50 Ocken. Ein Pfandrecht sehe ich hier nicht und schon gar keinen Anspruch auf Standgeld oder die Verbringung der Ware ins Ausland oder eine zweite Anfahrt. Das ist nicht pfänden sondern erpressen. Umd das alles ein wenig besser einordnen zu können, müsste man aber den Schriftverkehr sehen, also was @Ahnungslos 3.0 schon geschrieben hat. Sprich : wer hat das so eskalieren lassen? Gib ihm die 50-100 Euro fürs entladen und lass die zweite Anfahrt sein Problem sein. Man könnte ja den Schaden schon mal bei seiner Versicherung anmelden. Die Unterlagen solltet Ihr ja haben.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
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      na klar wäre das zu begrüßen. Kurze Frage noch dazu : wo nimmst Du die tausende Arbeitskräfte fürs Lager her. Und sag jetzt bitte nicht, die haben wir seit 2015 ja ausreichend.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
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      Danke für eure Antworten.

      Lt. Auftrag wurde die Selbstbeladung vereinbart. Selbstentladung wurde konkret nicht vereinbart. Meiner Meinung nach sollte es aber kein Problem sein, wenn man auch selbst laden kann...


      Der Unternehmer hat sich gemeldet, dass er selbst entladen soll, daraufhin haben wir geschrieben, dass er es bitte machen soll (haben weitere Kosten abgelehnt - Preis war schon recht fair mit 650€ für 200km). Daraufhin kam erstmal nichts mehr und um 14 Uhr , nachdem Lidl zu gemacht hat, sollten wir helfen den Lkw zu entladen. Allerdings war es dann zu spät und er meinte ohne Standkostenbestätigung ( war vom 02.10. - 04.10.) entlädt er nicht. Wir haben es nicht eingesehen Kosten zu bestätigen, da er längst entladen worden wäre, hätte sich der Fahrer nicht quer gestellt...
      Fahrer musste nach PL und seitdem liegt die Ware in PL eingelagert und wir schreiben mit dem Anwalt von dem TU. Man möchte jetzt 1200€ für uns für die erneute Zustellung...
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      thommygera schrieb:

      na klar wäre das zu begrüßen. Kurze Frage noch dazu : wo nimmst Du die tausende Arbeitskräfte fürs Lager her. Und sag jetzt bitte nicht, die haben wir seit 2015 ja ausreichend.
      Glaub mir, die Zentralläger finden die, wenn es sich einbürgert dass der kostenlose Angestellte(auch BKF genannt) nicht mehr entlädt.

      Du hättest Angestellte, wenn der Vermieter die nicht abschrecken würde mit dem Gießen der Blumen :-p
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      Jonas27 schrieb:

      Danke für eure Antworten.

      Lt. Auftrag wurde die Selbstbeladung vereinbart. Selbstentladung wurde konkret nicht vereinbart. Meiner Meinung nach sollte es aber kein Problem sein, wenn man auch selbst laden kann...


      Der Unternehmer hat sich gemeldet, dass er selbst entladen soll, daraufhin haben wir geschrieben, dass er es bitte machen soll (haben weitere Kosten abgelehnt - Preis war schon recht fair mit 650€ für 200km). Daraufhin kam erstmal nichts mehr und um 14 Uhr , nachdem Lidl zu gemacht hat, sollten wir helfen den Lkw zu entladen. Allerdings war es dann zu spät und er meinte ohne Standkostenbestätigung ( war vom 02.10. - 04.10.) entlädt er nicht. Wir haben es nicht eingesehen Kosten zu bestätigen, da er längst entladen worden wäre, hätte sich der Fahrer nicht quer gestellt...
      Fahrer musste nach PL und seitdem liegt die Ware in PL eingelagert und wir schreiben mit dem Anwalt von dem TU. Man möchte jetzt 1200€ für uns für die erneute Zustellung...

      Und deswegen soll der Fahrer jetzt eine zusätzliche, nicht vereinbarte Tätigkeit für dich erledigen?
      Was ist mit dem Versicherungsschutz? Wer haftet, wenn bei der Entladung Ware beschädigt wird? Wer haftet wenn der Fahrer sich beim Entladen verletzt?
      Soll man das Risiko für dich jetzt kostenlos eingehen, weil du "650€ für 200km" (inklusive manueller Beladung!, also ist der Transportpreis wahrscheinlich noch niedriger) bezahlst?
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      LKW Junger schrieb:

      Und deswegen soll der Fahrer jetzt eine zusätzliche, nicht vereinbarte Tätigkeit für dich erledigen?
      Was ist mit dem Versicherungsschutz? Wer haftet, wenn bei der Entladung Ware beschädigt wird? Wer haftet wenn der Fahrer sich beim Entladen verletzt?
      Soll man das Risiko für dich jetzt kostenlos eingehen, weil du "650€ für 200km" (inklusive manueller Beladung!, also ist der Transportpreis wahrscheinlich noch niedriger) bezahlst?
      Diese Fragen hat mann doch schon 100 mal geklärt !!!
      Fakt ist doch das der Fahrer nicht abladen muss aber da es alle schon Jahre machen muss er das . fertig
      Aber ich weiß nicht was da noch vorgefallen ist das es so eskaliert .
      Die Auflösung wird bestimmt auch nicht einfach .
      Lidl bezahlt nicht
      Ware nicht erhalten
      also Lieferant sein Problem
      eventuell Vertragstrafen usw
      vielleicht möchte das Zeug jetzt auch keiner mehr


      Für mich nur sehr seltsam
      Ein Pole hat das mit der Maut angerührt - kein Deutscher kam auf die Idee
      Ein Pole hat das abladen verweigert ( falls es wirklich nur darum ging ) - kein Deutscher traute sich das bisher .

      Entweder hat der Stänkerlaune und Eier oder er ist sowiso im Ars... und hat nichts zu verlieren .
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      LKW Junger schrieb:

      Wer haftet, wenn bei der Entladung Ware beschädigt wird?
      In einer ordentlichen Frachtführer-Haftpflicht ist sowas ohne wenn und aber mit versichert


      LKW Junger schrieb:

      Wer haftet wenn der Fahrer sich beim Entladen verletzt?
      Die zuständige Berufsgenossenschaft. Die sind nämlich für alle Arbeitsunfälle zuständig - nicht nur für die die auf einem schriftlichen Vertrag basieren