Pflicht des Fahrers nach Beendigung der Verladung

    • Pflicht des Fahrers nach Beendigung der Verladung

      Hallo,

      wir haben einen Frachtführer beauftrag für uns 3 IBC SR Dur 2727 zu laden, bei der Ladestelle wurde jedoch vom Lagerrist 3 IBC SR Dur 2737 stattdessen verladen, der Fahrer hat es nicht kontrolliert und ist zu Entladestelle gefahren, dort beim entladen wurde der Fehler bemerkt.

      Jetzt mussten wir per Sonderfahrt die 3 IBC abholen und zum Empfänger fahren, die falsch angelieferten mussten wieder zur Ladestelle.

      Meine Fragen:

      - Welche Pflicht trifft dem Fahrer außer die betriebssichere Verladung zu, schließlich hatte er die Lieferscheine zu kontrolle, er hätte doch die IBC kontrollieren müssen?

      - Als Haftungsausschluß kann er sich doch nicht nur darauf berufen, das der Fahrer beim Absender die richtige Ware verladen bekommt?

      - Ist das überhaupt ein Verladefehler?

      - Und kann ich dem Spediteur die Sonderfahrten berechnen die uns zusätzlich dadurch entstanden sind?

      Für Eure Unterstützung wäre ich sehr Dankbar

      lizet
    • Hallo Lizet,

      ich würde sagen, der Fahrer meldet sich an der Ladestelle, um 3 Ibc Chemikalien abzuholen. Welche Sorte verladen wird, ist meiner Meinung nach Angelegenheit des Verladers, denn ein Fahrer muss ja nicht zwingend Fachkenntnis von der Art der Ware haben. Er hat zwingend die Stückzahl sowie im zumutbaren Umfang die Unverserdheit der Ware/Ladungsträger zu prüfen. Der Versender muß wissen, was er verläd, nicht der Fahrer, somit müsste auch dein Kunde für die Sonderfahrt aufkommen.
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • nun wenn der irgend wann noch eine Geschacksprobe muss machen sind wir weit genug.

      Die Sonderfahrt würde ich sagen bezahlt der, der verkehrt verladen hat basta und aus.

      Was kann der Fahrer dazu wenn der Lagerist ein Fehler macht.

      Dem nächst soll der Fahrer auch noch für den Verkauf grade stehen, wenn der Verkäufer sich verzockt hat.

      Ein Volltrottel hat uns 2 Züge verkehrte Fliesen auf geladen und natürlcih wurden die eingebaut. ?(

      Mussten im ganzen Nettomarkt komplett die Fliesen raus und neue wieder rein.


      Irgend wo hört der Spass auf, TU und Fahrer in die Pflicht zu nehmen.
    • Original von tomdiesel
      Die sonderfahrten gehen klar zu lasten des verladers.er muss ja wissen was er rausgibt.ausser unversehrtheit der verpackung und der erforderlichen ladungssicherung so wie die stückzahl hat den fahrer nichts zu interessieren.


      Klare Worte.
      Dem ist nichts hinzuzufügen.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Hallo Freunde.

      Ich stimme euch nicht zu.

      Ohne jemanden auf dem Zeh zu treten, schemist nicht mit Paragraphen rum.

      Erstens trift der 412er nicht zu sondern der 409er.

      Das heist das Der FF zu Ueberpruefen hat ob das was im Breif steht tatsaechlich auch Beladen wurde. Er mus auf Packstuecke anzahl und Kennzeichnung Achten.
      Denn hat er Unterschrieben geht man davon aus das die Angaben uebereinstimmen mit all seine rechtlichen Folgen.
      Das Einzige was er nicht Pruefen kann ist der Inhalt der Pack stuecke und Gewicht.

      Wenn die IBCs nun eine Klare und Deutliche Kenzeichnung hatten und die Unterschiedlich als die im Brief war, seleber Schuld auf gut Deutsch.

      Wenn ich im Brief LCD Fernseher Angebe und dich Aber mit Brettholtz Vollstopfe und du Unterschreibst, kanst du vor Alle Gerichte ziehen. Trotzdem muss mich deine Versicherung entschaedigen. Und zwar fuer den Verlust von LCD TVs.

      Und Gerade bei Chemie oder Gefahrgut, wenn sogar unter umstaenden Warn oder Hinweise Schilder aufgeklapt werden Muessen.
      Wenn keine Bezeichnungen aufgeklebt waren dann Trift dich keine Schuld.

      Zweitens.

      Hat der Empfaenger die Annahme verweigert so Must du weisungen vom Absender einholen was weiter Passieren soll.
      Wurde eine Sonderfahrt vereinbart kanst du denm eine Berechnen.
      Aber selber Lossziehen und bei denen Wieder auf dem Hof Stehen, ohne seine Zusprechung kanst du eine Sonderfahrt in Rechnung Stellen aber nie dafuer Geld Bekommen.

      HGB 419 Ablieferungshinterniss, HGB 418 Nachtraegliche weisungen sind hier als Grundlage zu Nehmen.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
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