hier nachzulesen: eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32014L0047&from=DE
diese Richtline gilt seit dem 20.05.2014 nach einer Änderung der TechKontrollV auch in Deutschland. Oder anders, Deutschland hat es mal geschafft, den Termin einzuhalten.
NEU ist u.a. die Mitführpflicht der letzten Untersuchungsberichte " HU " und " SP " " Verlängerung LASI-Zertifikat " sowie
durch die kontrollierenden ist bei Feststellung von Mängeln der Kategorie " erhebliche Mängel " und "gefährliche Mängel " zwingend ein Kontrollbericht zu fertigen. Dieser ist auszuhändigen und auch mitzuführen.
diese Richtline gilt seit dem 20.05.2014 nach einer Änderung der TechKontrollV auch in Deutschland. Oder anders, Deutschland hat es mal geschafft, den Termin einzuhalten.
NEU ist u.a. die Mitführpflicht der letzten Untersuchungsberichte " HU " und " SP " " Verlängerung LASI-Zertifikat " sowie
durch die kontrollierenden ist bei Feststellung von Mängeln der Kategorie " erhebliche Mängel " und "gefährliche Mängel " zwingend ein Kontrollbericht zu fertigen. Dieser ist auszuhändigen und auch mitzuführen.