bei einer Lieferung mit Incoterm ExWorks, wer muss sich da im Schadenfall mit der Versicherung/dem Transporteur auseinandersetzen? Der Auftraggeber oder der Frachtzahler, in dieser Konstellation zwei verschiedene Parteien...
Schadenabwicklung, wer machts?
-
-
Die genaue Konstellation wird nicht klar, aber grundsätzlich:
Derjenige, der "das wirtschaftliche Interesse an der Sendung hat" , bei exW i.d.R. der Käufer, der normalerweise auch Frachtzahler ist -
EXW = Kosten sowie Gefahrübergang an den Käufer.
Im Grunde gibt der Absender die Ware nur bis zur Bordsteinkante.
Ab dem Zeitpunkt liegt alles bei dem Käufer. -
Mal abgesehen vom Risiko ist EX Works eigentlich blöd. FCA (free carrier) ist zu 99% der gemachte Weg.
EX Works heißt der Verkäufer stellt die Ware bereit. Sprich LKW kommt und muss selbst verladen. Heißt eigentlich da steht die Palette / die Kiste auf dem Hof und der Käufer muss sich um eine Hebebühne / einen Hubwagen oder sogar einen Kran kümmern.
In der Praxis wird eigentlich laut Vertrag "EX Works" verkauft, in Wirklichkeit aber FCA / Free Carrier verladen. Weil du als Verkäufer den LKW meist selbst belädst. Du willst auf deinem Grund ja keinen Fremden mit seinem Gerät haben....
Aber das nur am Rande..
Im obigen Fall ist der Verkäufer dein Ansprechpartner... -
onkelp schrieb:
Mal abgesehen vom Risiko ist EX Works eigentlich blöd. FCA (free carrier) ist zu 99% der gemachte Weg.
Dass es zu 99% ein unechtes exW wird, weil man als quasi Erfüllungsgehilfe des Käufers tätig wird, will in manche Köpfe nicht rein. -
Bin ich absolut bei Dir... Hatte mal einen Kunden, denen das dann auf die Füße gefallen ist. Schaden beim Verladen, war aber sein Stapler und sein Mitarbeiter....
Gericht hat damals recht klar entschieden.... Dafür sind die Incoterms ja da....
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Benutzer online 1
1 Besucher