Schlechte Erfahrungen mit der XXXX

    • Schlechte Erfahrungen mit der XXXX

      Hallo zusammen,

      wir haben ein Problem mit der Spedition XXXX in YYYY. Über diese Spedition haben wir ein Sofa ausliefern lassen an einen Endkunden von uns. Der Auftrag beinhaltete die Lieferung mit Aufbau und Inkassoeinzug einer fünfstelligen Summe. Die Spedition hat bei dem Endkunden kein Geld eingezogen und hat die Ware übergeben ohne eine Bezahlung. Nun ist es so, dass der Kunde auf Mahnungen nicht reagiert und untergetaucht ist. Die Spedition sieht sich im Nachhinein nicht in der Verpflichtung das Geld einzuziehen beim Kunden, da laut der Geschäftsführung keine vertragliche Verpflichtung bestünde Gelder einzuziehen. Wir haben bei der Auftragsvergabe schriftlich der Spedition mitgeteilt, dass ein Geldbetrag eingezogen werden muss. Der Auftrag ist insofern nicht zu 100 % ausgeführt worden. Wie ist eure Meinung zur der Aussage von der Spedition?

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    • Ein Sofa für eine 5stellige Summe? Alter Schwede.

      Aus dem Bauch raus würde ich behaupten, das der Spedi haftet, wenn das so vereinbart war. Alternativ §422 HGB :


      § 422
      Nachnahme


      (1) Haben die Parteien vereinbart, daß das Gut nur gegen Einziehung einer Nachnahme an den Empfänger abgeliefert werden darf, so ist anzunehmen, daß der Betrag in bar oder in Form eines gleichwertigen Zahlungsmittels einzuziehen ist.
      (2) Das auf Grund der Einziehung Erlangte gilt im Verhältnis zu den Gläubigern des Frachtführers als auf den Absender übertragen.
      (3)
      Wird das Gut dem Empfänger ohne Einziehung der Nachnahme abgeliefert,
      so haftet der Frachtführer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem
      Absender für den daraus entstehenden Schaden, jedoch nur bis zur Höhe
      des Betrages der Nachnahme.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Moebel1 schrieb:

      Der Auftrag beinhaltete die Lieferung mit Aufbau und Inkassoeinzug einer fünfstelligen Summe.
      Na ja, ist schon ungewöhnlich, dass ein Spediteur einen Auftrag mit einer Warenwertnahme in fünfstelliger Höhe akzeptiert und ausführt.
      Schon aus Sicherheitsgründen, der Auslieferungsfahrer einer Möbelspedition ist kein Geldtransporteur.
      Die Frage ist:
      Was wurde zweifelsfrei eindeutig und nachweisbar kommuniziert und akzeptiert?
      Bedeutet Stillschweigen ggfs. Akzeptanz?
      Welche AGB wurden vereinbart?


      Da wird wahrscheinlich der Haftungsversicherer des Frachtführers/Spediteur bei einem fünfstelligen Betrag ggfs. den Anspruch auf dem Prozessweg klären lassen.
      Ich schätze mal, dass bei einem Nachnahmebetrag in dieser Höhe bei einer gerichtlichen Klärung auch an den Auftraggeber gewisse Anforderungen an Kommunikation bei der Auftragserteilung gestellt werden die über "Aber wir haben doch den Nachnahmebetrag rechts unten auf dem Frachtbrief eingetragen" hinausgehen.
    • Danke dir. Dann sind wir ja gleicher Meinung, dass die Spedition uns eigentlich das Geld in erster Linie schuldet. Die Spedition versucht uns hier für d*** zu verkaufen.


      thommygera schrieb:

      Ein Sofa für eine 5stellige Summe? Alter Schwede.
      Ja, das war ein Onlinekauf. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Kunden eine hohe Summe bei der Anlieferung begleichen, um nicht "abgezockt" zu werden. Nur die Spedition muss auch den Betrag einziehen. So sitzen wir nun als Verkäufer auf den Schaden.
    • P.S. ich würde solche Aufträge schlichtweg ablehnen. Wo bitte soll der Fahrer mit der Kohle hin? Wenn es überhaupt noch Einzahlautomaten gibt, dann sind die in bester Innenstadtlage.Wäre mir alle zu heiß. Wir hatten irgendwann mal 1 K und da habe ich den Lkw mit leeren Tanks losgeschickt und die Kohle im Anschluß direkt vertanken lassen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Moebel1 schrieb:

      Der Auftrag beinhaltete die Lieferung mit Aufbau und Inkassoeinzug einer fünfstelligen Summe.
      Was wurde zweifelsfrei eindeutig und nachweisbar kommuniziert und akzeptiert?


      Welche AGB wurden vereinbart?
      Punkt 1 bin ich bei Dir, das sollte hieb- und stichfest sein. Am besten Schriftgröße 30 und bunt ^^

      Punkt 2 : Seit wann stehen AGB`s über dem Gesetz?
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Punkt 2 : Seit wann stehen AGB`s über dem Gesetz?
      theoretisches Szenario:

      1) Auftraggeber beauftragt über Online-Sendungserfassung und trägt im Hinweisfeld einen Nachnahmebetrag ein
      2) Sped. schickt eine automatisch generierte Auftragsbestätigung zurück mit Link zu seinen Auftragsbedingungen in denen Punkt 4711 "wir akzeptieren generell keine Aufträge mit Warenwertnachnahmen" steht

      Mir missfällt am Eröffnungspost von @Moebel1, dass er statt einer generellen anonymisierten Schilderung gleich namentlich jemanden an den Pranger stellt.
      Dem pauschal Verschulden unterstellt, aber sich nicht detailliert äussert, wie der Auftragserteilungsprozess ablief.

      Das sieht eher nach einem kleinen Feldzug per Internetpranger aus statt nach sachlichem Klärungsbedarf.
    • Wir haben der Spedition mehrere Monate viele Aufträge übermittelt. Am Anfang haben die auch die Inkassobeträge eingezogen. Leider wurden die Nachnahmebeträge bei 4 Kunden nicht eingezogen, da laut der Geschäftsführung einfach "vergessen". 3 Kunden haben wir angeschrieben und diese waren auch bereit den Fehler von der Spedition gerade zu biegen und den Betrag an uns zu begleichen. Der 4. Kunde ist nicht erreichbar, nicht anrufbar und die Spedition sieht den Fehler nicht ein und beruft sich eben darauf, dass wir explizit zu Beginn nichts vereinbart haben bzgl. Inkassozahlungen. Dabei haben wir extra ein Treuhandkonto einrichten lassen wohin die Gelder überwiesen werden sollen.

      Es gibt keine gesonderten AGBs. Nur ein Angebot mit einer Vereinbarung über die Lieferkosten und einen Bezug zu ADSp neueste Fassung.

      XXXX ist nicht die erste Spedition, die wir beauftragt haben. Alle Mails und Vorgänge sind nachweisbar. Ich wollte hier nur nachfragen, ob es in der Speditionsbranche eben Gesetze gibt, die dieser Spedition in die Karten spielen, aber dem scheint ja nicht so. Die Geschäftsführung ist uneinsichtig und möchte uns den Betrag nicht zahlen, obwohl wir die Lieferung für diesen Kunden zu 100 % beglichen haben trotz falscher Ausführung. Wir persönlich finden den Umgang mit Geschäftspartnern und solchen Problemen seitens der GF nur noch katastrophal.
    • Klingt schon seltsam wie anscheinend beiläufig Nachnahme-Inkasso für 5-stellige Beträge in einer Geschäftsbeziehung Kunde - Spediteur abläuft. :rolleyes: .

      Aber wenn laut deiner Schilderung tatsächlich schon Inkassoaufträge durchgeführt wurden und es für diese Sendung "wasserdicht" beauftragt wurde, dürfte der §422 HGB greifen.
      Also einfach in Rechnung stellen.

      Wenn der Sachverhalt nicht ganz so eindeutig ist und es, wie häufig, eine andere Seite der Medaille gibt, wird sich dessen Speditonshaftungsversicherung, deren Aufgabe auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist, schon melden und dir erklären, warum die Rechtslage nicht ganz so klar zu deinen Gunsten ist....