Sonderfahrt / TU beruft sich auf CMR

    • Sonderfahrt / TU beruft sich auf CMR

      Hallo,
      ich komm gerade bei folgendem Fall an meine Grenzen, da die Ausbildung zum Kaufm. f. Log. & Sped. Dienstl. schon etwas zurück liegt.


      Ich habe von meinem Kunden einen Auftrag bekommen, an Tag X 10 Uhr in Bautzen zu laden und noch am gleichen Tag bis 15Uhr in Prag anzuliefern.
      Da mein Fahrzeug durch eine (kennt Ihr alle) Planänderung nicht verfügbar war, musste ich einen SUB einkaufen.

      Zum Verhältnis: Wir = deutsches Unternehmen / Auftraggeber (Kunde) = deutsches Unternehmen / SUB = deutsches Unternehmen



      Ich habe wie auch bei anderen vergebenen Transportaufträgen meinen SUB 30min vor Ladebeginn anzurufen um zu checken ob alles i.O. ist... darauf sagte er mir, er wollte mir eigentlich Bescheid geben, denn das Fahrzeug steht seit morgens in der Werkstatt und er muss jetzt nach einem anderen Fahrzeug ausschau halten. (im Nachhinein wurde mir von Ihm auch mitgeteilt, dass das eingesetzte Fzg. von Ihm auch nur ein weiterer SUB war)

      Da um 11noch nichts rauskam habe ich selber nach einem Fahrzeug parralel geschaut und konnte nur auf eine Sonderfahrt zurückgreifen die mich 1350,00 € gekostet hat.
      Der Transportpreis meines SUB lag bei 300 €.

      Natürlich wollte ich Ihm die entstanden Mehrkosten in RE stellen, doch dieser beruft sich jetzt auf CMR wo die Haftungsgrenze bei der Höhe der Fracht liegt.
      Ich frage mich nur gerade:
      das die Haftungsgrenze bei Lieferfristüberschreitungen im CMR bei der Höhe der Fracht liegt, weiss ich, ABER er hat physisch unter seiner Flagge ja keine Lieferfrist überschritten, da die Ware ja nicht mal (wie eigentlich vertraglich ; LADEAUFTRAG) in seiner Obhut war.
      Sondern er konnte den Transport nicht antreten und es musste eine Sonderfahrt gemacht werden um den Schaden so gering wie möglich zu halten.


      Würde mich riesig freuen wenn ich hier auf eine Antwort treffe.


      Vielen Vielen Dank

      Ridi
    • Ridi89 schrieb:

      Hallo,
      ich komm gerade bei folgendem Fall an meine Grenzen, da die Ausbildung zum Kaufm. f. Log. & Sped. Dienstl. schon etwas zurück liegt.


      Ich habe von meinem Kunden einen Auftrag bekommen, an Tag X 10 Uhr in Bautzen zu laden und noch am gleichen Tag bis 15Uhr in Prag anzuliefern.
      Da mein Fahrzeug durch eine (kennt Ihr alle) Planänderung nicht verfügbar war, musste ich einen SUB einkaufen.

      Zum Verhältnis: Wir = deutsches Unternehmen / Auftraggeber (Kunde) = deutsches Unternehmen / SUB = deutsches Unternehmen



      Ich habe wie auch bei anderen vergebenen Transportaufträgen meinen SUB 30min vor Ladebeginn anzurufen um zu checken ob alles i.O. ist... darauf sagte er mir, er wollte mir eigentlich Bescheid geben, denn das Fahrzeug steht seit morgens in der Werkstatt und er muss jetzt nach einem anderen Fahrzeug ausschau halten. (im Nachhinein wurde mir von Ihm auch mitgeteilt, dass das eingesetzte Fzg. von Ihm auch nur ein weiterer SUB war)

      Da um 11noch nichts rauskam habe ich selber nach einem Fahrzeug parralel geschaut und konnte nur auf eine Sonderfahrt zurückgreifen die mich 1350,00 € gekostet hat.
      Der Transportpreis meines SUB lag bei 300 €.

      Natürlich wollte ich Ihm die entstanden Mehrkosten in RE stellen, doch dieser beruft sich jetzt auf CMR wo die Haftungsgrenze bei der Höhe der Fracht liegt.
      Ich frage mich nur gerade:
      das die Haftungsgrenze bei Lieferfristüberschreitungen im CMR bei der Höhe der Fracht liegt, weiss ich, ABER er hat physisch unter seiner Flagge ja keine Lieferfrist überschritten, da die Ware ja nicht mal (wie eigentlich vertraglich ; LADEAUFTRAG) in seiner Obhut war.
      Sondern er konnte den Transport nicht antreten und es musste eine Sonderfahrt gemacht werden um den Schaden so gering wie möglich zu halten.


      Würde mich riesig freuen wenn ich hier auf eine Antwort treffe.


      Vielen Vielen Dank

      Ridi
      Servus,

      ich finde es immer Klasse, :( wenn hier Leute herein platzen und ohne einen Ansatz einer Vorstellung, Antworten haben möchten.

      Falls sich niemand opfert zu antworten, dann einfach die sehr gut funktionierende Sufu nutzen.
      Es gibt genug ähnliche Themen.



      Was mich viel mehr erstaunt, ist das zustande kommen der Sonderfahrtskosten.
      Wie weit ist das von Bautzen nach Prag?
      180 bis 200 Kilometer?

      Dem ursprünglichen TU wolltet ihr mit 300,-€ vergüten. Nun, es hat ihn ja keiner gezwungen....

      Aber wie entstehen jetzt Sonderfahrtskosten von 1350,- € ???

      Selbst im Rundlauf und auf Tagessatz gerechnet kann so etwas doch nur max 800 bis 900 kosten. Wobei der Markt in der Region vermutlich locker 200,- drunter liegt.

      Wenn der SUB "Mist" baut, kann man ihn ruhig in die Verantwortung nehmen, aber die aufgerufenen 1350,- € sind eine Frechheit.

      Meine Meinung


      Bin ja mal gespannt, wie das hier die anderen User beurteilen.

      Schönes Wochenende
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Da wir keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, empfehle ich die Inanspruchnahme eines guten Anwaltes für Transportrecht.

      Und falls Du dafür kein Geld übrig hast, dann frage doch einfach mal Deine eigene Transportversicherung, welche Du ja hoffentlich hast (haben mußt). Krach denen den Vorfall auf den Tisch, die regeln das dann schon.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Knifflige Sache....
      Ein "Vermögensschaden" ist entstanden, aber nicht dem Endkunden , sondern "indirekt" dem TE, der zur Abwendung eines Vermögensschadens durch Lieferfristüberschreitung die "Super-De-Luxe-Sonderfahrt" zu horrenden Kosten losgetreten hat ;)
      Für dessen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher komme ich mit CMR und ADSp zu keinem Ergebnis.
      Mir fällt dazu das Stichwort "Haftungsdurchbruch" ein, da der Auftragsnehmer lt. TE erst eine halbe Stunde vor Ladetermin auf Nachfragen (!) kommunzierte, daß kein Fahrzeug verfügbar ist und damit eine rechtzeitige kostengünstigere Ersatzdisposition nicht möglich war...
      Aber für einen Haftungsdurchbruch muß schon einiges zusammenkommen, "qualifiziertes Verschulden" wie grobe Fahrlässigkeit. Würde in dem Fall als Laie annehmen, daß vor Gericht der Sachverhalt noch nicht unbedingt dafür reicht.

      Ich schließe mich @thommygera an , würde den Sachverhalt ebenfalls der eigenen Verkehrshaftungsversicherung vorlegen. Die haben die juristische Kompetenz, die man in solchen Fällen nutzen kann.
      Wenn beim eigentlichen Verursacher der Schaden nicht in voller Höhe geltend gemacht werden kann, kann im Einzelfall die eigene Verkehrshaftung mit ins Boot genommen werden: Aufwendungen, die entstanden sind, um einen Schaden zu Lasten der eigenen Police abzuwenden...
      Ist Verhandlungssache, Kulanz und die Frage, inwieweit man seine eigene Police belasten will und wie die eigene Schadenquote aussieht.
      Aber eine rechtliche Einschätzung würde ich dort auf jeden Fall einholen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()