Hallo,
ich bitte um Hilfe. Ein von uns eingesetzer TU mit Planensprinter wurde gestern am Freitag um 17:00 nicht mehr entladen. Lt. Transportauftrag sollte Entladung bis 18:00 möglich sein sollen. Er wird nun erst heute morgen (Samstag) 8:30 entladen. Unternehmer fordert 550,- für verlorenen Auftrag für eine Fahrt heute Nacht nach Italien, er argumentiert das er bereits Rückfracht am Montag aus Italien hat und nun leer nach IT zur übernächsten Ladestelle muss.
In die weit können Kosten für verlorene Aufträge geltend gemacht werden und welche Standgeldforderung seht ihr als gerechtfertigt?
Danke und Gruß
ich bitte um Hilfe. Ein von uns eingesetzer TU mit Planensprinter wurde gestern am Freitag um 17:00 nicht mehr entladen. Lt. Transportauftrag sollte Entladung bis 18:00 möglich sein sollen. Er wird nun erst heute morgen (Samstag) 8:30 entladen. Unternehmer fordert 550,- für verlorenen Auftrag für eine Fahrt heute Nacht nach Italien, er argumentiert das er bereits Rückfracht am Montag aus Italien hat und nun leer nach IT zur übernächsten Ladestelle muss.
In die weit können Kosten für verlorene Aufträge geltend gemacht werden und welche Standgeldforderung seht ihr als gerechtfertigt?
Danke und Gruß
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