Storno und Sonderfahrt

    • NACHTRAG

      ?( :?:

      Und überhaupt.... Der Beitragstitel heißt doch "Storno und Sonderfahrt".

      Was denn nun....?

      Entweder man bekommt einen Storno (warum auch immer) .... ODER

      man bekommt vorsorglich eine Haftbarhaltung für den Fall der Fälle das ein Schaden eintritt oder eingetreten ist oder z.B. nur mit einer Sonderfahrt abgewendet oder minimiert werden kann.
      Selbst da muss dem Auftragnehmer doch die Möglichkeit eingeräumt werden den Schaden in Eigenregie zu mindern.



      Die Storry ist so wie geschildert etwas unklar....
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • :) Guten Abend Hermann,

      da ist der Hintergrund aber ein anderer, wenn ich das richtig lese. Meiner Meinung nach nicht zu vergleichen.

      Da geht es scheinbar um eine Festeinsatz über einen längern Zeitraum zu ???? Konditionen...usw.usw.
      Das sind Streitigkeiten innerhalb einer Rahmenvereinbarung (egal wie da aussehen...)


      Um den Fall in diesem Thread zu beurteilen, bedarf es mehr exakter Informationen. Wer hat wann etwas gemeldet,angezeigt,gemacht etc.

      Wenn ich das richtig "interpretiere" hat der "Kunde" ja letztendlich nicht anderes und nicht schneller getan als der TU des Sofas angeboten hat.

      Hätte der Sofa seinem Kunden (bestenfalls schriftlich) garantiert, das die Lieferung doch noch pünktlich ankommt, stände höchstens ein evtl. Mehraufwand für die verspätete Verladung zu Debatte. Wie oben geschrieben muss der Kunde seinem Auftragnehmer dem Sofa aber die Chance zur Schadensminderung geben.


      Mal abwarten ob es noch genauere Infos gibt, ansonsten ist das hier wie Kaffeesatz lesen.

      Gruß Chris :)
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

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    • Moin Chris, man weis ja nicht wer wer ist!

      Ist der Kunde eine Verlader oder ein Spedi! Was ist vereinbart im Vorfeld!

      Ich habe schon 2 mal gelöhnt wegen nichtgestellung, einmal beim ATU 8 Std. gestanden und konnte das S-Gut zum Hub nicht laden und einmal weil ein 5 Klässler nicht rechnen konnte bei einer Chemiebude.

      12 leer Euros auf der Ladefläche, alle haben sie immer geladen die anderen Schichten nur dieser konnte nicht rechnen das die Paletten dicke hinten drauf passten!

      Nun der Spedi den Molli gemacht!

      1 Fall hat die Versicherung übernommen 580 DM und die 300 € habe ich gelöhnt da ja leerer LKW im TA stand!

      Ein Jahr später stand in Milano ein LKW von ihm neben mir mit leeren Batterien.

      Kannst du Starthilfe geben, ja aber erst rufe deinen Dispnennt an!

      Ich habe nur 300 € in den Hörer gebrüllt und dann noch nicht!

      Der Dreckarsch hatte damals wie der Fahrer sagte auch einen LKW an der Ladestelle der noch Platz hatte und Entladeort war der gleiche!
    • Storno und Sonderfahrt

      An alle, nochmals klare Darstellung des Vorfalls:

      Auftrag von einem SPEDITEUR am 15.07.2013 erhalten, für eine KOMPLETTLADUNG zur Übernahme ex BE-6790 Aubang am 16.07.2013 für Anlieferung am 19.07.2013 in ES-50197 Zaragoza ( ca. 1.450 KM )!

      Ladezeiten: bis 15.00 Uhr

      Der hierfür beauftragte Frachtführer hat ein Fahrzeug mit 1-Mann-Besatzung zum Einsatz vorgesehen.

      Um 14.50 Uhr bekamen wir die INFO vom dem Auftraggeber, dass das Fahrzeug sich noch nicht Vorort befinde.

      Daraufhin haben wir den Frachtführer kontaktiert und er konnte den Fahrer nicht kontaktieren und informierte

      sich bei mir, wie lange notfalls wir am 16.07.2013 laden könnten. Habe Ihm gesagt bis 17.00 Uhr...

      Kurz vor 17.00 Uhr haben wir den Frachtführer nochmals kontaktiert und dieser hat uns berichtet, dass er den

      Fahrer nicht erreichen konnte. Wir haben Ihn dann gesagt er solle am Folgetag ( 17.07.2013 ) um 08.00 Uhr

      an der Ladestelle stehen. Was er zur Kenntnis nahm und zusicherte.

      Am nächsten Morgen als ich ins Büro kam, hat er noch um 19.00 Uhr eine E-Mail geschrieben, dass das Fahrzeug

      was vorgesehen war für meine Ladung, letztendlich nicht abgeladen wurde und er ein Ersatzfahrzeug organisiert

      hat was gegen 14.00 Uhr an der Ladestelle stehen kann und er auf jeden Fall den Zustelltermin garantiert.

      Dem Auftraggeber war dieses "schwammige" Verhalten zu unsicher und am Nachmittag entschieden, dass

      das Fahrzeug auf jeden Fall in Belgien laden und dann nach Trier fahren soll, hier auf ein Fahrzeug mit

      einer 2-Mann-Besatzung umgeladen wird damit der Zustelltermin FIX eingehalten wird.

      Der Frachtführer hat geladen und dann uns berichtet, dass der nicht mehr nach Trier fahren kann, da

      keine Lenkzeit mehr da ist. Erst nach Drohung die Zusammenarbeit zu beenden, fuhr der LKW hin.

      Der Frachtführer lehnt unsere Haftbarhaltung ab, da er auf jeden Fall den Zustelltermin eingehalten hätte.

      Die Frage stellt sich für mich, kann ich Ihm die Sonderfahrtskosten in Rechnung stellen oder habe ich

      keine Chance?

      Danke für euer Feedback.

      Fernando
    • Moin, also geht doch!

      Hat der Abfertigungsspedi dir eine AGB zu kommen lassen wie wo was geregelt ist?

      Z.B. so?

      6. Nichtgestellung des LKW für den vereinbarten Transport
      Bei Nichtgestellung des Lkw gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des Frachtpreises als vereinbart. Weitergehende Schadensansprüche der
      XXX Logistik GmbH bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf diese angerechnet wird.


      9. Nichtgestellung des LKW für den vereinbarten Transport
      Bei Nichtgestellung des LKW gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des Frachtpreises als vereinbart. Weitergehende Schadensansprüche der XXX Speditionsgesellschaft mbH bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf diese angerechnet wird.




      6. Nichtgestellung des Lkw für den vereinbarten Transport
      Bei Nichtgestellung des Lkw gilt eine Vertragsstrafe in Höhe des Frachtpreises als vereinbart. Weitergehende
      Schadensansprüche der XXXnee GmbH bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf diese angerechnet wird.
    • 1. Wenn der TU mit dem Ersatzfahrzeug 14 Uhr mit neuer Fahrzeit geladen hätte, wäre das nach meinen Berechnungen aufgegangen

      14 Uhr Ankunft Beladestelle, bis 16 Uhr geladen am 17.07.13, dann 9 Stunden Fahrzeit mit 600 km, am 18.07.2013 ab 2 Uhr Pause bis 11 Uhr und dann wieder 600 km auf 9 Stunden + Pause bis 21 Uhr, erneute 9 Stunden Pause bis 19.07.2013 6 Uhr, verbleiben noch 250 km, müßte also 10 Uhr beim Empfänger sein

      habe bewußt nur mit 9ern gerechnet, da die zweite 45er entfällt,

      2. Wenn der TU an der Ladestelle 14 Uhr "platt" ist ("da keine Lenkzeit mehr da ist"), dann verschiebt sich der gesamte Zeitplan um 9 Stunden und das Fahrzeug wäre nicht vor 17-19 Uhr am 19.07.2013 beim Empfänger

      Das Problem wird wohl sein, das Ihr im Falle eines Rechtsstreites nicht beweisen könnt, ob der TU platt war oder nicht. Somit kann nicht nachgewiesen werden, ob der TU den Termin hätte halten können oder eben nicht. Im schlechtesten Fall kommt wohl eher doch noch die Stornorechnung des TU obendrauf :D

      Ihr werdet dem TU beweisen müssen, das er keine Chance gehabt hätte, den Termin zu halten. Würde ich dem Richter dann erzählen, das ich schon einen 2ten Fahrer bei Lyon stehen hatte, der das Fahrzeug übernommen hätte. Dann sieht es ganz schlecht aus. Es gibt Spedi`s, die wechseln auf einer Tour 3mal die SZM aus.

      Wie schon gesagt, bin auch kein CMR-Profi. Kann auch gut möglich sein, das der Auftraggeber das Recht zur Kündigung des Frachtvertrages hat, sobald der Ladetermin überschritten wird. Das müßte eigentlich der Hermann wissen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • martina schrieb:

      Hallo Granitteufel,

      in den AGB steht so nichts drinne..

      Danke

      Fernando


      Ich würde einen Fachanwalt kontaktieren in so einem Fall, es geht ja dabei nicht um dreieurofünfzig!

      Ob man den TU in Haftung kann nehmen ist fraglich und wie schon geschrieben lag der Betrag bei mir in annehmbaren Höhe!

      Wenn der TU versichert ist gegen solche Sachen, dann macht das die Versicherung das was zu zahlen ist und streitet vor Gericht!, aber die meisten sparen ja und geiz ist eben geil!
    • guden

      zitat:

      "Das Problem wird wohl sein, das Ihr im Falle eines Rechtsstreites nicht beweisen könnt, ob der TU platt war oder nicht. Somit kann nicht nachgewiesen werden, ob der TU den Termin hätte halten können oder eben nicht. Im schlechtesten Fall kommt wohl eher doch noch die Stornorechnung des TU obendrauf "



      wieso das..man kann sich doch ein digiausdruck oder tachoscheibe zeigen lassen?
      so kann der spedi sich selber helfen wenn er nachweisen kann das er es geschafft hätte,oder auch nicht.
    • Kennst Du das deutsche Rechtssystem as66???

      Wenn der Auftraggeber mir den Schaden anheften will und mich verklagt, liefere ich ihm doch nicht noch die Beweise gegen mich. Also bekommt er erstmal gar nix. Und bis die Angelegenheit mal vor Gericht ist und der Richter eventuell einen Nachweis fordert, ist mind. 1 Jahr vergangen.

      Und somit wären wir schon beim Thema Aufbewahrungsfristen :D Da hilft dann nich mal mehr noch eine Hausdurchsuchung. Ich sagte ja bereits, wird schwer, dem TU etwas nachweisen zu können.

      P.S. Selbst wenn der Richter schneller wäre, stellt sich die Frage, was billiger ist : ein verlorener Prozeß oder 200 Euro für eine fehlende Tachoscheibe ?(

      Übrigens : Hatte der Auftraggeber denn ein spezielles Fahrzeug mit Kennzeichen zugesichert bekommen und mit einem namentlich benannten Fahrer :?: :?: :?: Wenn nicht, ist auch wieder blöd, wenn der TU mehr als 3 Lkw hat.

      Zum Schluß´bleibt die Behauptung im Raum stehen, das er den Termin hätte halten können und niemand wird das Gegenteil beweisen können. Rein rechnerisch funktioniert es ja, ob es in der Praxis auch hingehauen hätte, wissen wir nicht.

      Und der Richter lässt sich Gutachten vorlegen. Der hat null Plan von Lenk-und Ruhezeiten, LaSi und all dem Kram.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • nun ja, in diesem fred trifft sich scheinbar geballtes unwissen :P
      ich schätze die sachlage viel zu kompliziert ein um irgendwelche ratschläge geben zu können, ich würde die rg nicht bezahlen, dann ist der auftraggeber am zug mit mahnbescheid, dem ich widerspreche und dann wird`s ernst, und mein bauchgefühl würde mir sagen das diese beiden vertragspartner (fredersteller sowie auftrageber) sicherlich geschäftspartner sind, mit denen ich mit meiner menschenkentnis sicher keine geschäfte machen würde. so nun macht mal weiter ihr advocate :P
      schon mal drüber nachgedacht wo zu beispiel die gerichtstände etc sind ??
      :P