Umgang mit offenen Forderungen und Zusatzkosten

    • Umgang mit offenen Forderungen und Zusatzkosten

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      Hallo zusammen,

      ich benötige bitte Unterstützung bezüglich einer offenen Forderung gegenüber einer Firma.

      Wir wurden beauftragt, einen Transport von Punkt A nach Punkt B
      durchzuführen. Hierfür wurde eine Frachtrate von 1.240,00 EUR inklusive
      Transportversicherung vereinbart. Im Angebot war zudem festgelegt, dass 2
      Stunden für die Be- und Entladung inklusive sind und der Fahrer nicht
      für die Be- und Entladung verantwortlich ist. Diese Bedingungen wurden
      sowohl im Angebot als auch in unseren AGB explizit genannt.

      Bei Ankunft an der Entladestelle, die auch gleichzeitig der
      Rechnungsempfänger ist, stellte sich heraus, dass die Gegebenheiten vor
      Ort sehr schlecht waren und kein Entladeequipment zur Verfügung stand.
      Aufgrund der schlechten Organisation sind diverse Zusatzkosten
      entstanden, darunter Standzeiten und Reinigungskosten des LKW aufgrund
      der schlechten Bodenverhältnisse, die sich auf insgesamt 1.340,00 EUR
      belaufen.

      Der Rechnungsempfänger weigert sich jedoch, diese Kosten zu übernehmen,
      obwohl diese in unseren AGB klar geregelt sind. Der Rechnungsempfänger
      wurde im Vorfeld zweimal schriftlich auf unsere AGB hingewiesen und hat
      das Angebot sowie die Auftragsbestätigung ebenfalls schriftlich
      bestätigt.

      Wir haben bereits diverse Mahnungen verschickt und den Fall nun an ein
      Inkassounternehmen übergeben. Leider lehnt das Inkassounternehmen den
      Fall ab, da Unstimmigkeiten bestehen. Daher suche ich nun nach weiterer
      Unterstützung.

      Wie sollten wir am besten weiter vorgehen? Macht es Sinn, die Forderung
      weiter zu verfolgen, oder müssen wir akzeptieren, dass der
      Rechnungsempfänger den Forderungen nicht nachkommt?

      Vielen Dank im Voraus!
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      1340,- für Reinigung und Standzeiten? Mal die mehr oder weniger freimarktüblichen 50,-€ pro Stunde gerechnet, + vielleicht 200,-€ Lkw Wäsche wenns hart auf hart kommt. Dann habt ihr knapp 23 Stunden auf die Entladung gewartet? Selbst wenns ein ganzer Tag war, sind dafür 1100,-€ auf dem Markt eher nicht üblich (ob gerecht oder nicht ist bei "üblich" keine Diskussion).

      Finde ich sehr, sehr happig. Aber das dahingestellt: Lohnt es sich für 1340,-€ Streitkosten ein Gerichtsverfahren zu riskieren, Anwaltskosten, Anreise zum Verfahren, eventueller Umsatzausfall durch Ausfall des / der betreffenden Mitarbeiter in einem Zeugenverfahren?

      Ich glaube, aus meiner Laienhaften Sicht, wird das nicht viel bringen.

      Lieber eine Lehre draus ziehen, für diesen Kunden nicht mehr fahren, oder eben das eventuell auftretende Risiko auf dei Frachtpreise von vornherein aufzuschlagen und eben nen 1000er mehr anzubieten. Friss oder stirb ist da die Devise.
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      was hast du denn für ein fahrzeug gehabt, das reinigungskosten und standzeit diese hohe summe betragen, hast du im maybach transportiert?

      hört sich für mich eher so an, als wolltest du dich mal so richtig ausschnieben, tja das würde ich dir auch nicht bezahlen, geh doch vor gericht und weise deine kosten nach, ganz schnell wirs du deine 1320,- halbieren, so was kommt davon wenn mann den hals nicht voll genug bekommt, wie gesagt ich würde mich an dem kunden seiner stelle verklagen lassen....
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      Mal abgesehen davon, dass (siehe oben) die Schadenhöhe bei einem Prozess belegt werden muss.

      Exmado schrieb:

      Bei Ankunft an der Entladestelle, die auch gleichzeitig der
      Rechnungsempfänger ist,
      Wo ist denn der Empfänger = Auftraggeber ansässig, in Deutschland?
      Fracht 1240€ hört sich schon eher nach Auslandstransport an.
      Auch bei Gerichtsstand in Deutschland und einem Urteil das die Forderung zu 100% bestätigt, muss man die schlussendlich auch durchsetzen können.
      Aber das Schema
      a) nachweisbar?
      b) durchsetzbar?
      c) Relation Prozesskosten - und Inkassokosten zu Schadenhöhe / Erfolgsaussicht
      hatten wir in verschiedenen Varianten schon öfters bei deinen "Problemfällen". :whistling:
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      Hi,

      es ging um einen Transport mit einem Tieflader, bei dem eine alte Baumaschine befördert werden sollte. Die Maschine hatte hydraulische Stützen, sodass man einfach nur drunterfahren und ablassen musste. Der Transport war von 500 Kilometern aus dem Ruhrgebiet Richtung Müritz.

      Wir haben die Maschine am Tag A am Vormittag geladen und eine avisierte Lieferung für den nächsten Tag um 08.00 Uhr vereinbart.

      Vorab haben wir mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bodenbeschaffenheit für die Entladung gegeben sein muss. Wir haben auch mehrmals betont, dass Steinplatten benötigt werden, damit die Maschine ordnungsgemäß entladen werden kann. Es gab zahlreiche Telefonate, bei denen wir alles 2-3 mal durchgesprochen haben.

      Die Beladung verlief problemlos. Der Fahrer ist dann losgefahren, nachdem er sich auf Wunsch des Kunden nochmal genau instruktieren ließ, wie die Maschine benutzt wird, natürlich ohne Aufpreis.

      Am Folgetag um 08.00 Uhr war unser Fahrer pünktlich vor Ort. Da erhielt er die Information, er solle bis 10.00 Uhr warten, da der Kunde gerade etwas anderes zu tun habe. Gegen 10.00 Uhr wurde der Fahrer schließlich angewiesen, an den vorgesehenen Platz zu fahren. Leider hat sich der Fahrer dort auf Drängen des Empfängers festgefahren.

      Der Empfänger fragte dann, warum wir eine solche Maschine mit einem Tieflader liefern, obwohl es sich um einen Standard 3-Achs-Teletieflader handelte. Der Fahrer musste stundenlang warten, bis gegen 14.00 Uhr ein Kran bestellt wurde, um die Maschine auf den vorgesehenen Platz zu heben, der mit dem LKW unmöglich zu erreichen war. Der Kran brauchte noch weitere Stunden für den Aufbau und die Entladung. Schließlich musste der festgefahrene LKW aus dem Schlamm gezogen werden. Um 17.00 Uhr war dann endlich alles erledigt, was insgesamt 2 Tage Aufwand bedeutete. Dazu kam, dass wir einen weiteren LKW schicken mussten, um den nächsten Kunden nicht zu verlieren.

      In unserem Angebot steht explizit:

      • 2 Stunden freie Be-/Entladezeit
      • Der Kunde ist für die Be-/Entladung verantwortlich

      Laut unserer AGB (es wurde mehrfach schriftlich auf die AGB hingewiesen und diese wurden auch schriftlich vom Auftraggeber/Empfänger bestätigt):

      • Standgeld ist auf der Website aufgeführt
      • Der Kunde muss für ordnungsgemäße Be-/Entladebedingungen vor Ort sorgen

      Ich sehe hier aktuell nicht wirklich unsere Schuld. Wir haben im Vorfeld zahlreiche Telefonate geführt und alles 3-4 mal besprochen. Es war unglücklich, dass der Fahrer auf Drängen des Empfängers an die Stelle gefahren ist, wo er sich festgefahren hat. Dennoch bestand keinerlei Möglichkeit, die Entladung eigenständig durchzuführen, und der Ort, an den die Maschine letztlich gehoben wurde, war für einen LKW unbefahrbar.

      Der Empfänger behauptet jetzt, der Fahrer habe sich selbst festgefahren und er habe den Kran bestellt, um den LKW zu bergen, was natürlich absoluter Unsinn ist.
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      Interessante Geschichte.
      Wenn das so alles belegbar ist , dürften m.M. die Erfolgschancen im Prozessfall nicht mal schlecht sein.

      Bei den Transporten und dem Kundenkreis, den du "anfasst" und den "Folgeproblemen" , brauchst du m.M. mal langsam einen guten Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht, der auch aussergerichtliches Inkasso anbietet.
      Da würde ich mal eine Erstberatung mit Erfolgseinschätzung machen. Falls dein Kunde solvent ist, ein positives Urteil samt RA-Kosten bringt dir nichts, wenn nichts zu holen ist.

      Must Du dir halt ein Budget setzen, wo du bereit bist, ggfs. noch "on top" zu verbrennen.
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      kleine Argumentationshilfe meinerseits:

      Ein Tieflader kann ohne weiteres notwendig sein, wenn es die Belastbarkeit der Zurrpunkte für die Ladungssicherung erfordert. Bei einem Standard-SANH sind es in der Regel 2t im geraden Zug wobei es beim Diagonal- oder Schrägzurren regelmäßig zu einer Überbelastung kommen kann.

      siehe Diagonalzurren leicht gemacht – mit der Methode Backrezept – Transport Informations Service
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      Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Interessante Geschichte.
      Wenn das so alles belegbar ist , dürften m.M. die Erfolgschancen im Prozessfall nicht mal schlecht sein.

      Bei den Transporten und dem Kundenkreis, den du "anfasst" und den "Folgeproblemen" , brauchst du m.M. mal langsam einen guten Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht, der auch aussergerichtliches Inkasso anbietet.
      Da würde ich mal eine Erstberatung mit Erfolgseinschätzung machen. Falls dein Kunde solvent ist, ein positives Urteil samt RA-Kosten bringt dir nichts, wenn nichts zu holen ist.

      Must Du dir halt ein Budget setzen, wo du bereit bist, ggfs. noch "on top" zu verbrennen.

      Lustigerweise habe ich bereits eine erste anwaltliche Erstmeinung über das Portal "Frag-einen-Anwalt" eingeholt. Die Antwort entspricht meiner Meinung nach jedoch überhaupt nicht meinen Erwartungen und war somit eine Verschwendung von Geld. Die Antwort der dortigen Anwältin lautet wie folgt:

      Anwältin; Frag einen Anwalt schrieb:

      "Sehr geehrter Ratsuchender,

      ich würde Ihnen empfehlen, es zu akzeptieren und die Sache nicht weiter zu verfolgen.
      Wenn Ihr Fahrer trotz seiner Bedenken dann doch auf den unbefestigten Weg gefahren ist und sich dort festgefahren hat, werden Sie das nicht nach den Vertragsunterlagen dem Auftraggeber anlasten können.

      Hier hätte der Fahrer sich weigern müssen, den Weg zu benutzen.
      Macht er es trotzdem, können die daraus entstandenen Zusatzkosten nicht dem AG auferlegt werden.
      Anders wäre es gewesen, wenn der Fahrer einfach stehen geblieben wäre.
      Dann hätten Zusatzzeiten abgerechnet werden können. So ist das aber nicht möglich.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Rechtsanwältin"

      Meiner Meinung nach ist diese Antwort völlig unzureichend und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage nach ADSP, HGB oder ähnlichem. Aufgrund zeitlicher Einschränkungen konnte ich bisher nicht auf die Anwältin reagieren. Ich plane, ihr einige Paragraphen zu schicken. Ich möchte den Fall nicht einfach aufgeben, alleine schon zuliebe anderer Spediteure!

      Habt ihr vielleicht einige relevante Paragraphen parat?
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      Moin ,
      von 8:00 - 17:00 Uhr = 9 Std -2 Std. = 7 x 50 € = 350,00 € Standgeld wenn alles so gelaufen wäre .
      - Fahrer hätte einfach nicht aufs unbefestigte fahren dürfen
      - Wer hat den Kran bestellt ? muss ja rauszufinden sein
      - rausziehen und Wäsche vom Kunden bezahlt haben wollen = geile Schei...
      - und den anderen losschicken geht diesem Kunden garnichts an , fertig .
      = keine Aussicht auf Kohle .
      Sei froh wenn er nicht noch ne Rechnung über den zerwüllten Rasen schickt .
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      Ahnungslos 3.0 schrieb:

      einen guten Fachanwalt für Speditions- und Transportrecht, der auch aussergerichtliches Inkasso anbietet.

      Exmado schrieb:

      eine erste anwaltliche Erstmeinung über das Portal "Frag-einen-Anwalt" eingeholt.
      Ja ist klar. Die Fachanwälte f. Speditions- und Transportrecht haben Langeweile und zu wenig Mandanten und treiben sich deshalb bei "frag-einen-Antwalt" rum.... :D
      Das Auswahlmenü der Rechtsgebiete bringt das übliche, was der Privatmann so braucht, aber Speditions- und Transportrecht sucht man da vergebens...

      Exmado schrieb:

      Meiner Meinung nach ist diese Antwort völlig unzureichend und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage nach ADSP, HGB oder ähnlichem. Aufgrund zeitlicher Einschränkungen konnte ich bisher nicht auf die Anwältin reagieren. Ich plane, ihr einige Paragraphen zu schicken. Ich möchte den Fall nicht einfach aufgeben, alleine schon zuliebe anderer Spediteure!
      Vielleicht kennt die gute Dame die ADSp bisher nur vom hörensagen? Wie viel Energie und Zeit willst du da noch reinstecken, für den Dialog mit irgendwelchen unterbeschäftigen Nachwuchsjuristen, die dort ihr Geld verdienen müssen?

      Fachantwalt würde dich zwar sicher deutlich mehr wie die 80€ beim Internetportal kosten, aber dann hättest du was mit "Hand und Fuss". Auch wenn es negativ ausfällt..
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      fakt ist, der fahrer ist auf die wiese gefahren, da er qualifiziert ist, hätte er es ablehnen müssen, die dummheit des fahrers jetzt in rechnung zu stellen ist fast schon dreist, zumal du selber geschrieben hast " schlamm etc" da hat der bärenbruder schon völlig recht, du kannst froh sein das der empfänger nicht den spieß rumdreht und es dir in rechnung stellt. wäre dein fahrer draussen stehengeblieben, hätte gesagt das er nicht reinfahren kann da es der untergrund nicht hergibt, da hättest du kosten geltend machen können, aber so ? glaub mir, ich fahre seit vielen jahren baustellen, buche es einfach unter lehrgeld ab, kein vernünftiger anwalt wird dich hier vertreten, und wenn er seriös ist, dann weißt er dich darauf hin vieviel geld du höchstwahrscheinlich zusätzlich noch hinterherwerfen wirst mit einer klage.

      und da es ja nicht dein fahrzeug anscheinend war, sag es einfach so deinem tu, lass dich verklagen, da wirst du sehen wie es ausgeht, dann kannst du allemale die vom gericht bestätigten Kosten deinem AG weiterbelasten und einklagen...
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      Ich empfinde es fair, dass wir unserem Transportunternehmer 50,00 EUR pro Stunde Standgeld zahlen. Dies berücksichtigt nicht nur den Fahrerlohn, sondern auch den Ausfall anderer Fracht und die Zeit. Innerhalb der Speditionsbranche halte ich das für angemessen.

      Wenn es um Speditionen für Endkunden geht, finde ich 50,00 EUR für einen 40-Tonnen-LKW zu wenig (das ist nur meine Meinung). Wir haben hier 80,00 EUR pro Stunde berechnet, unabhängig von den tatsächlichen Kosten pro Stunde. Das halte ich immer noch für fair.

      Ohne den Kran hätte die gesamte Anlage nicht entladen werden können.
      Bedeutet das, dass der Fahrer jetzt allein für den Fehler verantwortlich ist, weil er versucht hat zu kooperieren?

      Heißt das, dass ich daraus lernen sollte:
      - Wenn es Probleme mit der Entladung gibt, einfach sagen "Nein, hier können wir nicht entladen", und dann wird Standgeld berechnet?

      Was die Reinigung betrifft: Ich finde es sehr großzügig, dass Ihr euren Kunden keine Gebühren berechnen, wenn die örtlichen Bedingungen so schlecht sind.