Umsetzfahrzeug mit WAB auf öffentlichen Verkehrswegen

    • Umsetzfahrzeug mit WAB auf öffentlichen Verkehrswegen

      Hallo zusammen,

      habe eine Frage zum Thema Umsetzfahrzeuge.

      Wie sieht die rechtliche gesetzliche Reglung für Umsetzfahrzeuge mit WAB welche bei der Fahrt über öffentliche Verkehrswege ( nicht den Spedi Hof ) die Stützbeine nicht hochgeklappt haben.
      Zulässig oder verboten ?

      Gruß
      DI
    • m.E. selbst wenn zugelassen verboten, weil im Bereich der Stützbeine breiter wie 2,55 und selbst bei 3 Meter Genehmigung - keine unteilbare Ladung und somit schon deshalb verboten.

      Aber vielleicht fällt das Teil ja unter selbstfahrende Arbeitsmaschine und da kanns wieder ganz andere Regeln geben...

      Gruß
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Es gibt genug die Ihr Umsetzfahrzeug zugelassen haben!

      Warum gibt es keine Genehmigung?


      und selbst bei 3 Meter Genehmigung - keine unteilbare Ladung und somit schon deshalb verboten.

      Was hat das mit unteilbaren ladung zu tun??? Genau so viel wie wenn in China einen Sack Reis umfeld!!

      Wenn die nötigen Schilder plus Beleuchtung angebracht sind gilt die Wechselbrücke genau so wie ein Fertiger, Bagger oder Raupe!!
    • genau und deshalb werden bei Fertigern die Dächer abgesenkt, bei Raupen die Schilde abgebaut und bei Baggern teilweise die
      Ausrüstungen abgebaut.

      Es geht ja nicht um den Umsetzer und die WAB an sich, sondern die ausgefahrenen Beine und die schaun nun mal seitlich 15 cm oder so auf jeder Seite raus und somit brauchst eine Genehmigung für Überbreite.

      Daß ein zugelassener Umsetzer mit einer ordentlich verschraubten und mit eingeklappten Beinen versehenen WB auf öffentlicher Straße rumfahren darf hab ich schon kapiert.

      Und etz kannst den ausgeschütteten Reis wieder einsammeln :D

      CU
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • Bitte dran denken wenn der Umsetzer die Brücke mit ausgeklappten Beinen transportiert überschreitet der eben auch die maximale Höhe..

      Aber ich sage mal sowas genehmigt dir keiner, da die Brücken i.d.r. Ja nicht festgeschraubt werden, sonst könnte man die Beine auch gleich mit einklappen..

      Eher nach dem Motto.. Wo kein Kläger da kein Richter...
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...
    • Da fahrt ihr mal nach Worms zur Deutschen Hobby Logistik, da macht das Handling ein Großspedi aus Augusburg und da seht ihr wie die WP von einem zu anderen Lager bewegt werden!

      Ist noch irgend wo ein Spedi, komm jetzt nicht drauf der hat 3 angemeldete Umsetzer und fährt im ganzen Indu rum!

      Füße werden ein geklappt! Es handelt sich bei den Umsetzern nicht um abgedroschene WP Fahrgestelle!

      Klar das Fertigern demontiert werden und nicht mit 5 m durch die Gegend gefahren werden, aber zeige mir eine K 9 oder K 12 die zerlegt wird!!

      Oder Radlader oder Mähdrescher!! Sind alle im Fahrgestell breiter wie 2,60 m!!