


Stahltrucker schrieb:
Das einzige was aktuell scheinbar nicht so reguliert ist, ist die maximale Anzahl an Seitenmarkierungsleuchten, am Anhänger dürfen se sogar mitblinken.
Moin Moin , können nicht müssen !!!Kipper-Spedition schrieb:
Bei neu zugelassenen Anhängern über 3,5 to. müssen die seit dem 18.10.2017 mitblinken.Stahltrucker schrieb:
Das einzige was aktuell scheinbar nicht so reguliert ist, ist die maximale Anzahl an Seitenmarkierungsleuchten, am Anhänger dürfen se sogar mitblinken.
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