Hallo zusammen,
seit einiger Zeit sind ja Leerfahrten von den Bestimmungen des BKFQG ausgenommen und der Kutscher braucht dafür keine gültige "95" mehr im Führerschein.
Ich finde allerdings nirgend wo eine belastbare Definition, was denn nun als Leerfahrt zählt oder was nicht (mehr).
Sind das jetzt nur die klassischen Werkstatt- und Überführungsfahrten sowie vielleicht noch das Abholen und zurückbringen eines Miet-LKW bei der Vermietstation oder zählt auch die leere Anfahrt zur Ladestelle bzw. Rückfahrt von der Entladestelle zum Firmensitz als Leerfahrt in diesem Sinne.
Irgendwo stand auch mal, daß ein Fahrzeug auch als "leer" gilt, wenn es die übliche Menge an LaSi-Material mitführt, aber was ist z.B. mit den leeren Tauschpaletten?
Weis da jemand irgendwas näheres oder hat eine belastbare Quelle? Die Webseite der BAG gibt auch nicht wirklich was her.
seit einiger Zeit sind ja Leerfahrten von den Bestimmungen des BKFQG ausgenommen und der Kutscher braucht dafür keine gültige "95" mehr im Führerschein.
Ich finde allerdings nirgend wo eine belastbare Definition, was denn nun als Leerfahrt zählt oder was nicht (mehr).
Sind das jetzt nur die klassischen Werkstatt- und Überführungsfahrten sowie vielleicht noch das Abholen und zurückbringen eines Miet-LKW bei der Vermietstation oder zählt auch die leere Anfahrt zur Ladestelle bzw. Rückfahrt von der Entladestelle zum Firmensitz als Leerfahrt in diesem Sinne.
Irgendwo stand auch mal, daß ein Fahrzeug auch als "leer" gilt, wenn es die übliche Menge an LaSi-Material mitführt, aber was ist z.B. mit den leeren Tauschpaletten?
Weis da jemand irgendwas näheres oder hat eine belastbare Quelle? Die Webseite der BAG gibt auch nicht wirklich was her.